Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Mitarbeiter

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Geringfügige Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können mit einem Verwarngeld, nicht geringfügige Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld geahndet werden.


Beschreibung

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gemäß §§ 24, 24a und 24 c Straßenverkehrsgesetz (StVG) werden verfolgt und geahndet nach den Verfahrensvorschriften des (Bundes-)Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) und auf der Grundlage der Bußgeldkatalogverordnung (BKatV) des Bundes.

Die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach der Art und Schwere der Verkehrszuwiderhandlung:

Verwarnungsgeld:
Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten kann die Verwaltungsbehörde den Betroffenen verwarnen und ein Verwarnungsgeld von 5,00 bis 55,00 Euro erheben.

Bußgeld:
Nicht geringfügige Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr können mit einem Bußgeld ab 60,00 Euro geahndet werden. Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden zudem Gebühren und Auslagen fallig. Rechtskräftige Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach den §§ 24, 24a und 24c StVG werden in der Regel dann in das Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen, wenn gegen den Betroffenen ein Fahrverbot nach § 25 StVG angeordnet oder eine Geldbuße von mindestens 60,00 Euro festgesetzt wurde.


Zuständigkeit

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Ordnungsamt).

Ausnahme:
Bei Bußgeldern, die für die Zuwiderhandlung gegen Vorschriften zum "Halten und Parken" ausgesprochen werden, sind die Bürgermeister/innen von Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern (beziehungsweise anderer Gemeinden, die nach Landesrecht festgelegt sind) zuständig.


Kosten

Beim Erlass eines Bußgeldbescheides werden Verwaltungsgebühren und Auslagen fällig.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).

BMVI

KBA


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Bußgeldstelle

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0   |   Fax: +49 4621 87-335
E-Mail: info[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

und Do. 15:00 - 17:00 Uhr

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Bußgeldstelle)

Frau Lia Grehm Icon Vcard

Tel: +49 4621 87-227  
E-Mail: bussgeldstelle[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 117  

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Bußgeldstelle)

Frau Anke Groth Icon Vcard

Tel: +49 4621 87-317  
E-Mail: bussgeldstelle[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 117  


Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Schleswig

St. Jürgener Str. 49
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-820   |   Fax: +49 4621 87-337
E-Mail: KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung


Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Flensburg

Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Tel: 0461 81150  
E-Mail: zulassungfl[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung