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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung wird eine Betriebserlaubnis benötigt.


Beschreibung

Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.

Kurztext

  • Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung Erteilung
  • Zuständig:
    • An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
    • An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.

 


Zuständigkeit

  • An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG) für eine Betriebserlaubnis in den kreisfreien Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
  • An das jeweilige Kreisjugendamt (Landrat/Landrätin als untere Landesbehörde) für eine Betriebserlaubnis in den Kreisen.

 


Fristen

In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Es wird empfohlen, sich bezüglich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSJFSIG).

Kindertageseinrichtungen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -

Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tel: +49 431 988-0   |   Fax: +49 431 988-5416
E-Mail: poststelle[at]sozmi.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html

Postanschrift:

24170 Kiel


Kreis Schleswig-Flensburg - Fachbereich Jugend und Familie

Moltkestraße 25
24837 Schleswig

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Fachbereich Jugend und Familie)

Frau Gitta Bühmann Icon Vcard

Tel: +49 4621 48122824  
E-Mail: gitta.buehmann[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 2.21  


Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Kita und Tagespflege

Moltkestraße 25
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 48122-830   |   Fax: +49 4621 48122-895
E-Mail: info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
Web: www.schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr