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24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können bei entsprechend geringem Einkommen auf Antrag ganz oder teilweise erlassen beziehungsweise übernommen werden.


Beschreibung

Für die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege werden Elternbeiträge erhoben. Auf Antrag wird der Elternbeitrag bei Eltern mit geringem Einkommen für den Besuch des Kindes/der Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege ganz oder teilweise von der Gemeinde/der Stadt/dem Kreis erlassen beziehungsweise übernommen. Wenn die Eltern Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, wird der Elternbeitrag auf Antrag ganz erlassen beziehungsweise übernommen.


Zuständigkeit

Gesetzlich zuständig sind die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Stadt Norderstedt als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Viele Kreise haben die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltungen beauftragt, die Aufgabe wahrzunehmen.


Fristen

Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme spätestens ab dem Tage, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Einige kommunale Satzungen sehen eine Leistung schon ab Beginn des Antragsmonats vor. Eine darüberhinausgehende rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten wird regelmäßig nicht gewährt.


Kosten

Keine


erforderliche Unterlagen

Nachweise zum Bezug von Sozialleistungen oder über Einkünfte, Miete und Belastungen. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Veränderungen jeglicher Art (familiär oder finanziell) sind unverzüglich der zuständigen Stelle mitzuteilen.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Südangeln - Kindertagesstätten und Schulen

Toft 7
24860 Böklund
Tel: 04623 78-0   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: info[at]amt-suedangeln.de
Web: www.amt-suedangeln.de/


Öffnungszeiten:

Mo 08.00 Uhr - 12.00 UhrMo 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi geschlossenDo 08.00 Uhr - 12.00 UhrDo 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Südangeln - Kindertagesstätten und Schulen)

Frau Nicole Schulte Icon Vcard

Tel: 04623 78-416   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: nicole.schulte[at]amt-suedangeln.de
|   Zimmer: 416  


Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Kita und Tagespflege

Moltkestraße 25
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 48122-830   |   Fax: +49 4621 48122-895
E-Mail: info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
Web: www.schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr und 15:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr


Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Soziale Sicherung Schleswig, SGB XII und Wohngeld

Poststraße 8
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 30640  
E-Mail: sozialzentrum.sl[at]schleswig-flensburg.de