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Mitarbeiter

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
24864 Brodersby-Goltoft


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Leitungen, z.B. Rohr- oder Kabelleitungen unter öffentlichen Straßen verlegen möchte, benötigt eine Erlaubnis.


Beschreibung

Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für

  • Strom,
  • Gas,
  • Fernwärme,
  • Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,

die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).


Fristen

Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.


Kosten

Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.


erforderliche Unterlagen

Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Anträge sind formlos zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.


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Ansprechpartner

Amt Südangeln - Straßenverkehrsrecht

Toft 7
24860 Böklund
Tel: 04623 78-0   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: info[at]amt-suedangeln.de
Web: www.amt-suedangeln.de/


Öffnungszeiten:

Mo 08.00 Uhr - 12.00 UhrMo 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Di 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Mi geschlossenDo 08.00 Uhr - 12.00 UhrDo 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Fr 08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mitarbeiter (Amt Südangeln - Straßenverkehrsrecht)

Frau Lea Hansen-Carstensen Icon Vcard

Tel: 04623 78-105   |   Fax: 04623 78-400
E-Mail: lea.hansen-carstensen[at]amt-suedangeln.de
|   Zimmer: 105