Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
Mitarbeiter
Landesportal Schleswig-Holstein
Gewerbsmäßigen Viehhandel/Viehtransport/Sammelstelle anzeigen
Wer gewerbsmäßig mit Vieh handeln, es trasportieren oder eine Sammelstelle betreiben möchte, muss dies anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie
- gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
- gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
- eine Sammelstelle betreiben wollen,
müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Zuständigkeit
Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter)
Fristen
Die Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Kosten
Es fallen Gebühren nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
erforderliche Unterlagen
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Anträge auf Erteilung beziehungsweise Genehmigung gemäß ViehVerkV können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde gerichtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
verwandte Vorgänge
- Anerkennung als Hufbeschlagschmied oder Hufbeschlagschmiedin beantragen
- Anerkennung als Tierärztin oder Tierarzt mit Berufsqualifikation aus Drittstaaten beantragen
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Pflanzenschutzmittel: Nicht zugelassenes Einsatzgebiet - Genehmigung
- Verwendung von Bioziden anzeigen
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Veterinärmedizin und Verbraucherschutz
Bellmannstraße 26
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 9615-0
|
Fax:
+49 4621 9615-33
E-Mail:
vetamt[at]schleswig-flensburg.de