Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Mitarbeiter

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Von A wie Anmeldung bis Z wie Zulassung: Das Team der Behörden­nummer 115 beant­wortet Ihre Fragen zu Leistungen der Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen.


Beschreibung

Über die 115 erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Behördenanliegen. Dabei ist es egal, welche Behörde, Verwaltungsebene oder Zuständigkeit betroffen ist. Zum Beispiel:

  • Ich habe ein neues Auto gekauft, wann hat die Zulassungsstelle geöffnet?
  • Wo kann ich meinen neuen Personalausweis beantragen?
  • Wie kann ich BAföG beantragen?
  • Wo kann ich eine Melderegisterauskunft einholen?
  • Wie melde ich ein Gewerbe an?

Ziel der 115 ist es, Ihre Fragen beim ersten Kontakt zu beantworten. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung, je nach Wunsch per E-Mail, Fax oder Rückruf. Dies garantiert Ihnen das 115-Serviceversprechen.

Die aufwändige Suche nach Zuständigkeiten und einzelnen Telefonnummern entfällt. Die meisten Anfragen können sofort beantwortet werden, so dass Sie sich mit demselben Anliegen nicht ein zweites Mal an die Verwaltung wenden müssen. Unnötige Behördengänge werden vermieden .

Für gehörlose und hörbehinderte Menschen ist die 115 über ein Gebärdentelefon erreichbar.

Kurztext

Über die Telefonnummer 115 erhalten Sie Antworten zu den häufigsten Behördenanliegen. Dabei ist es egal, welche Behörde, Verwaltungsebene oder Zuständigkeit betroffen ist.

Ziel der 115 ist es, Ihre Fragen beim ersten Kontakt zu beantworten. Ist dies nicht möglich, erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Rückmeldung, je nach Wunsch per E-Mail, Fax oder Rückruf. Dies garantiert Ihnen das 115-Serviceversprechen.

Für gehörlose und hörbehinderte Menschen ist die 115 über ein Gebärdentelefon erreichbar.


Zuständigkeit

Einheitliche Behördennummer

Tel.: 115
Schreibtelefon: +49 30 221911-016
ISDN-Bildtelefon: +49 30 188080-805
Gebärdensprachtelefon: 115@gebaerdentelefon.d115.de

Mo 08:00 – 18:00 Uhr
Di 08:00 – 18:00 Uhr
Mi 08:00 – 18:00 Uhr
Do 08:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 18:00 Uhr

Organisation der Einheitliche Behördennummer 115:

Geschäfts- und Koordinierungsstelle von 115
im Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Tel. : +49 30 186812535 (dienstlich)
E-Mail : 115@bmi.bund.de (dienstlich)

Zuständige Stelle

Einheitliche Behördennummer

Tel.: 115
Schreibtelefon: +49 30 221911-016
ISDN-Bildtelefon: +49 30 188080-805
Gebärdensprachtelefon: 115@gebaerdentelefon.d115.de

Mo 08:00 – 18:00 Uhr
Di 08:00 – 18:00 Uhr
Mi 08:00 – 18:00 Uhr
Do 08:00 – 18:00 Uhr
Fr 08:00 – 18:00 Uhr

Organisation der Einheitliche Behördennummer 115:

Geschäfts- und Koordinierungsstelle von 115
im Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101 D
10559 Berlin
Tel. : +49 30 186812535 (dienstlich)
E-Mail : 115@bmi.bund.de (dienstlich)


Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Anfragen werden regelmäßig sofort beantwortet. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten.


Kosten

Die 115 ist in der Regel zum Festnetztarif erreichbar und in vielen Flatrates enthalten.


erforderliche Unterlagen

keine


Weitere Informationen

Die 115 ist eine allgemeine Auskunft zu Leistungen der Verwaltung. Auskünfte zu laufenden Verwaltungsverfahren oder rechtliche Beratung sind nicht möglich.


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Geschäfts- und Koordinierungsstelle von 115 im Bundesministerium des Inneren

Atl-Mobit 101 D
10559 Berlin, Stadt
Tel: +49 30 186812535  
E-Mail: 115[at]bmi.bund.de


Öffnungszeiten:

Mo - Fr 08:00 - 18:00 Uhr