Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
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Besondere Meldepflicht für Binnenschiffer und Seeleute
Sofern Sie auf ein Schiff ziehen, besteht für Sie in einigen Fällen die Pflicht, dies zu melden.
Beschreibung
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Kurztext
Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.
Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an.
Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.
Zuständigkeit
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Zuständige Stelle
Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.
Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.
Fristen
Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.
Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.
verwandte Vorgänge
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Genehmigung zur Durchführung einer sicherheitsrelevanten Großveranstaltung beantragen
- Gewerbe anmelden
- Sondernutzungserlaubnis zum Anbieten von Waren und Leistungen auf öffentlichen Flächen beantragen
- Spiele mit Gewinnmöglichkeiten veranstalten: Erlaubnis
Ansprechpartner
Amt Schlei-Ostsee
Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel:
+49 43 51 / 73 79 - 0
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Fax:
+49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail:
mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web:
www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
Tel:
+49 4351 / 73 79 480
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Fax:
+49 4351 / 73 79 490
E-Mail:
britta.notka[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
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Zimmer:
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Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
Tel:
+49 4351 / 7379-422
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Fax:
+49 4351 / 7379-490
E-Mail:
maike.tuexen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
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Zimmer:
16
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
Tel:
+49 4351 / 7379-470
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+49 4351 / 7379-490
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lisa.wollesen[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
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Zimmer:
13
Amt Schlei-Ostsee
Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
Auf der Höhe 16
24351 Damp
Tel:
+49 43 51 / 7379 - 0
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Fax:
+49 43 51 / 73 79 - 169
E-Mail:
mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web:
www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.
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+49 4351 / 7379-169
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carola.strauchmann[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
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Verwaltungsstelle Fleckeby
Schmiederedder 5
24357 Fleckeby
Tel:
+49 43 51 / 73 79 - 180
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Fax:
+49 43 51 / 73 79 - 189
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donnerstags: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr
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+49 4351 / 7379-424
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+49 4351 / 7379-490
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katja.szameit[at]amt-schlei-ostsee.de
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Verwaltungsstelle Rieseby
Dorfstraße 13
24354 Rieseby
Tel:
+49 43 51 / 73 79 - 219
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Fax:
+49 43 55 / 99 98 54
E-Mail:
mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web:
www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
montags und mittwochs: 08.30 - 12.00 Uhr
montags 14.00 - 17.30 Uhr
Die Verwaltungsstelle Rieseby ist am 12.04.2023 und 14.04.2023 ganztägig geschlossen.
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Ordnung und Soziales
Tel:
+49 4351 / 7379-219
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+49 43 55 / 99 98 54
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stefanie.grimm[at]amt-schlei-ostsee.de