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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie eine verstorbene Person bestatten lassen möchten, können Sie hierfür eine Erdbestattung beantragen.


Beschreibung

Wenn sich ein Todesfall ereignet hat, sind Sie als angehörige Person verpflichtet, die verstorbene Person zu bestatten. Neben anderen Bestattungsmöglichkeiten, können Sie hierfür eine Erdbestattung anmelden.

Bei einer Erdbestattung wird der menschliche Leichnam in einem Sarg in ein Grab gelegt. Das ausgehobene Grab wird dann später mit Erde bedeckt. Die Erdbestattungen werden durch Bestattungsinstitute (Bestatter) durchgeführt.

Sie müssen einen Friedhof auswählen, der für eine Erdbestattung zugelassen ist. Auf Antrag kann auf die Verwendung eines Sarges verzichtet werden.

Kurztext

  • Bestattung Anmeldung Erdbestattung
  • Jede verstorbene Person muss bestattet werden.
  • Bei einer Erdbestattung wird die Leiche in einem Sarg in ein Grab in der Erde bestattet.
  • Zuständig:
    • Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll
    • Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium: Bestattungsunternehmen

 


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich

  • für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin/einen Arzt
  • für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt
  • für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem bestattet werden soll
  • für die Überführung vom Sterbe-/Auffindungsort zum Friedhof/Krematorium an ein Bestattungsunternehmen

Zuständige Stelle

     


    Fristen

    • Der Tod Ihrer angehörigen Person wurde festgestellt (Leichenschau).
    • Der Leichnam wird in einem Sarg in eine Leichenhalle überführt.
    • Sie beauftragen ein Bestattungsunternehmen, die Erdbestattung durchzuführen.

    In der Regel übernimmt und beauftragt das Bestattungsunternehmen alle weiteren Schritte.

    • Sie erhalten vom Arzt oder der Ärztin die Todesbescheinigung.
    • Sie reichen die Todesbescheinigung beim zuständigen Standesamt ein, um die Sterbeurkunde zu erhalten.

    Voraussetzungen

    • Eine angehörige Person von Ihnen ist verstorben.
    • Der Tod wurde bei einer Leichenschau festgestellt.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    • Sie dürfen die verstorbene Person erst nach 48 Stunden nach Eintritt ihres Todes bestatten lassen.
    • Sie müssen die verstorbene Person innerhalb von 9 Tagen nach Eintritt des Todes bestatten lassen.
    • Die Gemeinde kann eine andere Bestattungsfrist bestimmen, wenn eine Leichenöffnung angeordnet wurde.

     


    Kosten

    Kostenart: variabel

    Die Höhe der Kosten ist von der Art und Weise der Bestattung abhängig. Die Kosten erfragen Sie daher bei dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen und dem Träger des Friedhofs.

    Sie müssen mit weiteren laufenden Kosten rechnen, die abhängig von der Lage und Größe des Grabes, der Ruhezeit, der Dauer des Nutzungsrechts und weiteren Details (zum Beispiel Grabpflege) sind. Die jeweilige Friedhofsverwaltung legt dies in ihrer Satzung fest.


    erforderliche Unterlagen

    • Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige (Bestattungsschein) des Standesamtes
    • Personalausweis sowie Geburts- oder Heiratsurkunde der verstorbenen Person
    • Bei Fehlgeburten ist eine ärztliche Bescheinigung (Datum, Umstand der Fehlgeburt, Name und Anschrift der Mutter) vorzulegen, wenn eine Bestattung gewünscht ist.
    • Bei Totgeburten (Gewicht mindestens 500 Gramm) ist vor der Bestattung die Beurkundung der Geburt durch eine standesamtliche Bescheinigung nachzuweisen, wenn eine Bestattung gewünscht ist.

     


    Rechtsgrundlage


    verwandte Vorgänge


    Ansprechpartner

    Amt Schlei-Ostsee

    Der Amtsdirektor
    Holm 13
    24340 Eckernförde
    Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190
    E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
    Web: www.amt-schlei-ostsee.de


    Öffnungszeiten:

    montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
    donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

    Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.

    Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

    Frau Sabine Jürgensen Icon Vcard

    Ordnung und Soziales

    Tel: +49 4351 / 7379-430   |   Fax: +49 4351 / 7379-499
    E-Mail: sabine.juergensen[at]amt-schlei-ostsee.de
    Etage: EG   |   Zimmer: 25  

    Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

    Frau Kristin Wilke Icon Vcard

    Ordnung und Soziales

    Tel: +49 4351 / 7379-423   |   Fax: +49 4351 / 7379-490
    E-Mail: kristin.wilke[at]amt-schlei-ostsee.de
    Etage: EG   |   Zimmer: 26  


    Amt Schlei-Ostsee

    Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
    Auf der Höhe 16
    24351 Damp
    Tel: +49 43 51 / 7379 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 169
    E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
    Web: www.amt-schlei-ostsee.de


    Öffnungszeiten:

    Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    oder Termine nach Vereinbarung.

    Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.

    Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

    Herr Carsten Scheller Icon Vcard

    Ordnung und Soziales

    Tel: +49 4351 / 7379-165   |   Fax: +49 4351 / 7379-169
    E-Mail: carsten.scheller[at]amt-schlei-ostsee.de
    Etage: EG   |   Zimmer: 16