Fahrverbot und Führerscheinentzug
Mitarbeiter
Landesportal Schleswig-Holstein
Fahrverbot und Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot kann im Rahmen eines Ordnungwidrigkeitsverfahrens erteilt werden, ein Führerscheinentzug erfolgt durch Gerichtsentscheid.
Beschreibung
Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis (Führerscheinentzug) haben unterschiedliche Bedeutungen:
Die Verhängung eines Fahrverbots zwischen ein und drei Monaten kommt im Zuge eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gemäß § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in Betracht. Die Verbotsfrist beginnt mit Rechtskraft des Bescheides beziehungsweise sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung genommen wird. Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Führerschein automatisch wieder zurückgegeben/zurückgeschickt.
Mit dem Entzug der Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde gemäß § 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) wird der Führerschein ungültig. Es entfällt das Recht zum Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden (Neuerteilung/Wiedererteilung).
Rechtsgrundlage
§ 46 Abs. 1 FeV; § 3 StVG; §3 FeV; § 2a Abs. 2 StVG; §§ 4, 6e, 25 StVG;
verwandte Vorgänge
- Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Europäischen Union umschreiben
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
- Fahrerlaubnis: Status der Bearbeitung - Auskunft
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer für Taxi
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Tel:
+49 4331 202-163
|
Fax:
+49 4331 202-264
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
501
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Tel:
+49 4331 202-1286
|
Fax:
+49 4331 202-264
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
533
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Tel:
+49 4331 202-283
|
Fax:
+49 4331 202-264
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
515
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
Tel:
+49 4331 202-285
|
Fax:
+49 4331 202-264
E-Mail:
fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
Etage:
5. OG
|
Zimmer:
517