Frauenhaus in Anspruch nehmen
Mitarbeiter
Landesportal Schleswig-Holstein
Frauenhaus in Anspruch nehmen
Frauenhäuser gewähren Frauen und ihren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, zu jeder Zeit Zuflucht und Sicherheit.
Beschreibung
Frauenhäuser gewähren Frauen und ihren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind zu jeder Zeit Zuflucht und Sicherheit. Häusliche Gewalt zeigt sich häufig in psychischer, physischer, emotionaler oder sexueller Gewalt oder werden evtl. auch in nachhaltiger Verfolgung. Neben Krisenintervention erhalten die Frauen im Frauenhaus psychosoziale Beratung, Begleitung und Unterstützung, um Wege aus den von Gewalt geprägten Lebensverhältnissen aufzuzeigen.
In Schleswig-Holstein gibt es 16 Frauenhäuser. Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet. Die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser unterliegen der Schweigepflicht
Zuständigkeit
Frauenhaus
Kosten
Der Aufenthalt im Frauenhaus ist für die Bewohnerinnen kostenfrei.
Der Lebensunterhalt muss selbst bestritten werden.
Weitere Informationen
Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:
- Ausweise, Pässe, Krankenversicherungskarten von sich selbst und den Kindern
- Geburts- und Heiratsurkunden
- Kontounterlagen, Scheckkarten, Geld
- Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Bescheide von Arbeits- und Sozialamt, Rentenversicherung
- Sorgerechtsentscheide
- Erforderliche Medikamente, ärztliche Atteste
- Kleidung, Hygieneartikel, Schulsachen und Spielzeug der Kinder, persönliche Briefe oder Aufzeichnungen
verwandte Vorgänge
- Elterngeld beantragen
- Erziehungsberatung
- Kindergartenermäßigung
- Nachweise für Leistungen aus der Förderung von bedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zur Teilnahme an Bildungsangeboten sowie kulturellen und sozialen Angeboten erbringen
- Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen