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Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Stadt Wedel

Die Nutzung des Straßenverkehrsraumes darf grundsätzlich nur im Rahmen der StVO erfolgen.


Beschreibung

Für alle darüber hinaus geltenden Nutzungen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.


Kosten

20,- € bis 1000,- €


erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag mit Angabe:

  • Zeitpunkt oder Zeitdauer
  • Ort, ggf. Lageplan
  • kurze Beschreibung der Maßnahme (Grund, Zweck)

 


Rechtsgrundlage

§§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja