Verkehrsrechtliche Anordnungen
Mitarbeiter
Stadt Wedel
Verkehrsrechtliche Anordnungen
Die Nutzung des Straßenverkehrsraumes darf grundsätzlich nur im Rahmen der StVO erfolgen.
Beschreibung
Für alle darüber hinaus geltenden Nutzungen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Kosten
20,- € bis 1000,- €
erforderliche Unterlagen
Schriftlicher Antrag mit Angabe:
- Zeitpunkt oder Zeitdauer
- Ort, ggf. Lageplan
- kurze Beschreibung der Maßnahme (Grund, Zweck)
Rechtsgrundlage
§§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja