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Mitarbeiter

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wahlen werden durch die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise organisiert.


Beschreibung

Ansprechpartner für das Thema Wahlen sind die Verwaltungen der Gemeinden, Städte und Kreise. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigung können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Alternativ können Sie per Briefwahl wählen. In diesem Fall müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stelle.

Eine andere Person kann mit Ihrer schriftlichen Bevollmächtigung den Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines für Sie stellen beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Wahlunterlagen in Empfang nehmen.


Zuständigkeit

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindebehörde).


Fristen

Die Wahlbenachrichtigung sollte den Wahlberechtigten bis zum 21. Tag vor der Wahl zugegangen sein. Sollten Sie versehentlich keine Benachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeindebehörde (Rathaus, Amtsverwaltung). Das Wählerverzeichnis steht vom 20.-16. Tag vor der Wahl zur Einsichtnahme in Ihrer Verwaltung bereit.

 

 

Sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen beziehungsweise Briefwahl beantragen. Den Briefwahlantrag können Sie schriftlich (z.B. mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per E-Mail oder persönlich vor Ort beantragen. Viele Gemeindebehörden halten auf ihrer Internetpräsenz auch ein Antragsformular zum direkten Ausfüllen bereit. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen, können Sie auch gleich vor Ort wählen. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum sowie – sofern bekannt – Ihre Nummer im Wählerverzeichnis an. Sofern Sie die Unterlagen nicht an Ihre Wohnanschrift gesendet bekommen möchten, nennen Sie bitte auch die abweichende Anschrift (z.B. Urlaubsadresse).

 


Rechtsgrundlage

Europawahlordnung (EuWO)

Bundeswahlordnung (BWO)


Weitere Informationen


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Schlei-Ostsee

Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel: +49 43 51 / 73 79 - 0   |   Fax: +49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web: www.amt-schlei-ostsee.de


Öffnungszeiten:

montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.

Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)

Herr Bernd Eckart Icon Vcard

Ordnung und Soziales

Tel: +49 4351 / 7379-410   |   Fax: +49 4351 / 7379-490
E-Mail: bernd.eckart[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage: EG   |   Zimmer: 27  


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle

Kaisertraße 10
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Mo 8.00-12.00 Uhr;
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr;
Mi 7.15-12.00 Uhr;
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr;
Fr 8.00-12.00 Uhr

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Frau Sandra Eickelberg Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-361   |   Fax: +49 4331 202-363
E-Mail: kommunalaufsicht[at]kreis-rd.de
Etage: 3. OG   |   Zimmer: 313  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Nils Förster Icon Vcard

Leitung
Fachdienst

Tel: +49 4331 202-364   |   Fax: +49 4331 202-363
E-Mail: kommunalaufsicht[at]kreis-rd.de
Etage: 3. OG   |   Zimmer: 314  

Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)

Herr Sören Jans Icon Vcard

Fachdienst

Tel: +49 4331 202-365   |   Fax: +49 4331 202-363
E-Mail: soeren.jans[at]kreis-rd.de
Etage: 3. OG   |   Zimmer: 313