Bauleitplanung
Bebauungspläne im Gemeindegebiet
Alle amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee verfügen insgesamt über mehrere hundert Bauleitpläne (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, etc.). Diese sind für die Bürgerinnen und Bürger sowie Interessierte in einer gemeinsamen Auskunftsplattform einsehbar.
Es besteht die Möglichkeit die Bauleitpläne als PDF-Dateien anzusehen oder herunterzuladen. Überdies können die Pläne in einer Übersichtkarte angezeigt werden.
Bitte beachten Sie, dass für Ihr Grundstück ggf. ein Bauleitplan in Aufstellung sein kann. Informationen hierzu finden Sie unter "Bauleitpläne im Verfahren".
Zur rechtssicheren Beantwortung Ihrer bauleitplanerischen Fragen setzen Sie sich bitte mit dem Amt Schlei-Ostsee, Abt. Bauen und Umwelt, Frau Busse, Tel.: +49 43 51 / 73 79 - 510, oder Frau Schiewer +49 43 51 / 73 79 - 530 in Verbindung.
WICHTIGER HINWEIS!!!
Die Auskunftsplattform befindet sich noch im Aufbau. Einige Bauleitpläne werden zeitnah noch bereitgestellt.
Mit einem Klick auf die Karte gelangen Sie zum zentralen Auskunftsportal.
Bebauungspläne im Gemeindegebiet, die sich in einem Aufstellungsverfahren befinden
Alle in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne werden ausschließlich über die landesweite Beteiligungsplattform Bauleitplanung-Online-Beteiligung Schleswig-Holstein, kurz BOB-SH, veröffentlicht.
Neben der Möglichkeit in alle Planungsdokumente Einsicht zu nehmen, können im Rahmen der jeweiligen Beteiligungszeiträume auch online Stellungnahmen zum jeweiligen Verfahren abgegeben werden.
Für evtl. Rückfragen setzen Sie sich bitte mit dem Amt Schlei-Ostsee, Abt. Bauen und Umwelt, Frau Busse, Tel.: +49 43 51 / 73 79 - 510, in Verbindung.
Planvorhaben des Landes Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein veröffentlicht seine Planvorhaben ebenfalls über eine entsprechende Plattform. Näheres finden Sie hier.
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für die Erhebung von Daten der betroffenen Personen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB
- Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Um die abgegebenen Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren zu bearbeiten, müssen auch die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden. - Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Datenerhebung:
Amt Schlei-Ostsee
Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Telefon: +49 43 51 / 73 79 - 0
Telefax: +49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail: mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Internet: www.amt-schlei-ostsee.de
Ansprechpartner:
Abteilung Bauen und Umwelt
Frau Levien
Zimmer 221
Telefon: +49 43 51 / 73 79 - 510
E-Mail: annika.levien[at]amt-schlei-ostsee.de - Kontaktdaten des örtlichen Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte ist erreichbar unter:
Dr. Oliver Buss
Kehdenstraße 18-22
24103 Kiel
Telefon: +49 431 / 97 41 6 - 37
E-Mail: dr.buss[at]dres-ruge.de - Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
a. Zweck der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben zum Zwecke der Durchführung des Bauleitplanverfahrens insbesondere zur Wahrnehmung der Pflicht der Gemeinde, im Rahmen der Planungshoheit eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern. Im Rahmen dieser Verfahren sind das Planerfordernis und die Auswirkungen der Planung zu ermitteln und die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dazu erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange erforderlich ist.
Die Erhebung erfolgt unter anderem durch Untersuchungen der Amtsverwaltung oder im Auftrag der Amtsverwaltung durch Dritte, durch eingehende Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
Da die abschließende Beschlussfassung über den Umgang mit den Stellungnahmen (Abwägungsentscheidung) nach der Gemeindeordnung SH zu den vorbehaltenen Aufgaben der Gemeindevertretung gehört, werden die personenbezogenen Daten, die für die Gewichtung und Abwägung der Belange erforderlich sind, den zuständigen kommunalpolitischen Gremien (z.B. Gemeindevertretung, Bauausschusses) vorgelegt. Die in den Stellungnahmen enthaltenen Adressdaten werden im Rahmen der Veröffentlichung von Beschlussunterlagen anonymisiert und ggf. mit einer Kennziffer versehen. Die Verarbeitung von Adressdaten ist erforderlich, um der Pflicht zur Mitteilung des Abwägungsergebnisses nachzukommen. Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten.
b. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DGSVO in Verbindung mit § 3 Landesdatenschutzgesetz SH verarbeitet. - Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogen Daten werden weitergegeben an:
- die Mitglieder der Gemeindevertretung / des Bauausschusses im Rahmen der Bauleitplanung
- die höhere Verwaltungsbehörde nach BauGB zur Prüfung des Bauleitplans auf Rechtsmängel
- das zuständige Gericht zur Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen oder Satzungen
- Dritte, denen zur Beschleunigung die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten übertragen wurde: Hier ist das mit dem jeweiligen Bauleitplanverfahren beauftragte Planungsbüro zuständig. (das genaue Planungsbüro können sie beim Planverfahren unter www.bob-sh.de oder im Auslegungsexemplare vor Ort im Amt-Schlei-Ostsee einsehen). - Dauer und Speicherung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Gemeinde solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Im Rahmen eines bauordnungsrechtlichen Verfahrens kann der Bauleitplan auch nach Ablauf der Fristen für eine gerichtliche Überprüfung (z.B. Normenkontrolle) inzident überprüft werden. Eine dauerhafte Speicherung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten in der betreffenden Verfahrensakte ist daher solange erforderlich, wie der Bauleitplan rechtswirksam ist. - Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
a. Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DSGVO).
b. Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DSGVO).
c. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17,18 und 21 DSGVO).
d. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. - Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz werden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
Frau Marit Hansen
ULD - Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Telefon: +49 431 / 98 81 200, Telefax: +49 431 / 98 81 223
E-Mail: mail[at]datenschutzzentrum.de Internet: www.datenschutzzentrum.de