Sitzungsort: | im Gemeindetreff, Riesebyer Straße 5, 24360 Barkelsby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.35 Uhr |
Bürgermeister Wolf-Dieter Ohrt |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Hansmann |
1. stellv. Bürgermeister Gerhard Jordan |
Gemeindevertreter Hans-Heinrich Köpke |
Gemeindevertreter Kai Lohman |
Gemeindevertreterin Erika Matt |
2. stellvertr. Bürgermeister Oliver Nießler |
Gemeindevertreter Harald Nissen |
Gemeindevertreter Harry Ossowski |
Gemeindevertreterin Bärbel Schenk |
Gemeindevertreter Bernd Truelsen |
Gemeindevertreter Harald Wende |
Gemeindevertreter Rainer Hagemann (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragezeit |
4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs. |
Beschlussvorlage - 11/2012 | |
9. | Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung |
Beschlussvorlage - 52/2012 | |
10. | Anschaffung eines neuen Mehrzweckfahrzeuges für die Gemeindearbeiter |
Beschlussvorlage - 54/2012 | |
11. | Erlass der 8. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung |
Beschlussvorlage - 57/2012 | |
12. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 58/2012 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
14. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt die Tagesordnungspunkte 13.1 und 13. 2 nicht öffentlich zu behandeln. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragezeit |
Fragen von Einwohnerinnen oder Einwohnern werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Finanzausschussvorsitzender Hansmann berichtet über die Beratungen im Finanzausschuss. Diese sind größtenteils Gegenstand der heutigen Tagesordnung. Die Beratungen über die Beschaffung eines Feuerwehrbootes wurden vertagt, da noch kein Konzept vorlag. Bauausschussvorsitzender Ohrt berichtet über die Beratungen im Bauausschuss. Diese sind größtenteils Gegenstand der heutigen Tagesordnung. Daneben wurde noch über Knickpflege, Löschteichsanierung und Unterhaltung des Ehrenmals beraten. Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. |
zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor. |
zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter Jordan weist darauf hin, dass am Rögener Weg an der Grenze zur Gemeinde Gammelby im Kurvenbereich ein Gefahrenpunkt besteht. Die Böschung ist abschüssig und im Graben liegen Steine und Stubben. Hierzu erklärt der Bürgermeister, dass sich die besagte Stelle auf Gammelbyer Gemeindegebiet befindet und damit auch die Gemeinde Gammelby zuständig ist. Gemeindevertreter Jordan fragt nach, wie sich die elektrischen Handtrockner in der Schule bewährt haben. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass diese seit ca. 10 Tagen in der Schule im Einsatz sind. Es müssen die Erfahrungen abgewartet werden, um zu ermitteln, ob solche Geräte auch für den Gemeindetreff beschafft werden sollen. Gemeindevertreter Jordan verteilt Informationszettel auf denen auf die Gefahr von Hundekot für Kühe hingewiesen wird. |
zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 8. | Erlass einer Feuerwehrentgeltsatzung und eines Feuerwehrentgelttarifs. |
Beschlussvorlage - 11/2012 Gemäß § 6 Brandschutzgesetz -BrandSchG- hat die Feuerwehr bei Bränden, Not- und Unglücksfällen in ihrem Einsatzgebiet die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwenden (abwehrender Brandschutz, technische Hilfe). Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr im Rahmen der Gefahrenabwehr. (1) Gemäß § 29 des Brandschutzgesetzes für Schl.-Hol. ist der Einsatz der öffentlichen Feuerwehr grundsätzlich für die Geschädigten unentgeltlich bei 1. Bränden 2. der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen 3. der Hilfeleistung bei Not- und Unglücksfällen, die durch Naturereignisse verursacht werden. Für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren einschließlich der Feuersicherheitswachen können Gebühren nach dem Kommunalen Abgabegesetz des Landes Schleswig-Holstein oder privatrechtliche Entgelte erhoben werden. Das gleiche gilt für Einsätze zu Zwecken nach Abs.1 im Falle 1. vorsätzlicher Verursachung von Gefahr und Schaden 2. vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr 3. eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage und 4. einer bestehenden Gefährdungshaftpflicht (Straßenverkehr) Das Brandschutzgesetz (§29) ermöglicht ausdrücklich, auf Grundlage einer gemeindlichen Regelung die Erhebung von Gebühren und privatrechtlicher Entgelte. Da die Gemeinde Barkelsby nicht über eine Gebührenregelung verfügt, ist das Abrechnen der Einsätze der Feuerwehr nicht ohne Weiteres möglich. Die beigefügte Mustersatzung mit dem Mustertarif wird zur Zeit von den meisten amtsangehörigen Gemeinden verwendet. |
Beschluss: Die Feuerwehrentgeltsatzung und der Feuerwehrentgelttarif über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Barkelsby wird in der vorgelegten Fassung genehmigt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Feuerwehrentgeltsatzung und den Feuerwehrentgelttarif auszufertigen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt bekannt zu machen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung |
Beschlussvorlage - 52/2012 Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten. |
Beschluss: Es wird beschlossen, dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. keinen Zuschuss zu gewähren. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Anschaffung eines neuen Mehrzweckfahrzeuges für die Gemeindearbeiter |
Beschlussvorlage - 54/2012 Im Rahmen der letzten Sitzung des Bau-, Umwelt- und Wegeausschusses wurde über die grundsätzliche Notwendigkeit der Ersatzanschaffung eines Kommunalfahrzeuges beraten. Wie sich bei einer konkreten Betrachtung des Fahrzeugs aufgezeigt hat, sind die Längsträger so stark korrodiert, dass die nächste Hauptuntersuchung dies beanstanden wird. Eine Instandsetzung ist nicht mehr möglich. Ebenso sind die Reifen und Bremsen verschlissen. Die Reparaturkosten haben in den Jahren 2010 und 2011 über 2.000,00 EURO betragen. Der gewünschte Fahrzeugtyp sowie die notwendigen Ausstattungsmerkmale wurden zwischenzeitlich durch die Gemeindearbeiter und den Bürgermeister ermittelt. Auf dieser Basis wurde ein Kostenangebot eingeholt. |
Beschluss: Als Ersatz für das bestehende Fahrzeug soll erneut ein Fahrzeug der Marke „Pfau“ angeschafft werden. Neben der gemäß Angebot vom 11.10.2012 beschriebenen Grundausstattung soll es zusätzlich folgende Merkmale aufweisen:
Das Fahrzeug soll zu einem Peis von 23.205,- € bei der Firma Fricke in Schleswig erworben werden. Die Firma wird das Altfahrzeug zu einem Preis von 1.000,- € in Zahlung nehmen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass der 8. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung |
Beschlussvorlage - 57/2012 Durch die Verwaltung wurden Neukalkulationen der Gebühren und Beiträge für die Abwasserbeseitigung erstellt. Für die Gebühren hat sich herausgestellt, dass aufgrund der erheblichen Reparaturkosten für die Schäden an der Schmutzwassserdruckrohrleitung eine Erhöhung der Schmutzwasserzusatzgebühr von bisher 2,30 € / m³ auf 2,60 € / m³ erforderlich ist. Im Bereich der Niederschlagswassergebühren bedingen in den letzten Jahren gestiegene Unterhaltungskosten eine Erhöhung um 0,05 € pro m² überbauter und befestigter Fläche. Die Beitragssätze waren aufgrund der voraussichtlichen Aufwendungen für die Erschließung des B-Plangebietes Nr. 9 „Kirchenweg“ neu zu kalkulieren. |
Beschluss: Die 8. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 58/2012 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Barkelsby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 177.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 1.690.700 € auf nunmehr 1.867.700 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 238.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 278.100 € auf nunmehr 516.500 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Gemeindevertreter Köpke weist darauf hin, dass nach seinen Berechnungen die Gemeinde bei dem Verkauf der letzten Grundstücke im Bereich Selbarg und der hierfür notwendigen Erschließung die Gemeinde Verlust machen wird. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 14. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse. |
Godber Peters | Wolf-Dieter Ohrt |
Protokollführer | Bürgermeister |