Sitzungsort: | im Sitzungszimmer, Amt Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.05 Uhr |
Ausschussvorsitzender Hans-Heinrich Köpke |
wählbarer Bürger Holger Hinrichsen |
wählbarer Bürger Marwin Holz |
Ausschussmitglied Thomas Luth |
Ausschussmitglied Wolf-Dieter Ohrt |
stellv. Ausschussvorsitzender Klaus Rettich |
wählbarer Bürger Ingo Schulz |
Bürgermeister Fritz-Wilhelm Blaas |
Gemeindevertreter Sönke Greve |
Gemeindevertreter Rolf-Johannes Wandrowsky |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
Verwaltung Anja Schnutz |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung der wählbaren Bürger |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Barkelsby für das Haushaltsjahr 2018 |
Beschlussvorlage - 67/2018 | |
6. | Erlass Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 68/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
10. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung der wählbaren Bürger |
Ausschussvorsitzender Köpke verpflichtet die wählbaren Bürger Holger Hinrichsen, Marwin Holz und Ingo Schulz per Handschlag zur Verschwiegenheit und zur gewissenhaften Aufgabenerfüllung gemäß § 21 der Gemeindeordnung.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Ausschussvorsitzender Köpke beantragt den TOP: Winterdienstvertrag zwischen der Gemeinde Barkelsby und der Firma K. Greve Schädlingsbekämpfung GmbH in die Tagesordnung zusätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit aufzunehmen. Ferner beantragt er die Punkte 7-9 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu behandeln.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Barkelsby für das Haushaltsjahr 2018 |
Beschlussvorlage - 67/2018 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2018 und ein Nachtragshaushaltsplan 2018 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. |
Der Entwurf der I. Nachtragshaushaltssatzung und des I. Nachtragshaushaltsplanes 2018 wird von Herrn Köpke erläutert. Folgende Änderungen werden vorgenommen:
Hierdurch beträgt die Zuführung an die allgemeine Rücklage 445.800 €. Der voraussichtliche Rücklagenbestand am 31.12.2018 beträgt dann 1.299.000 €. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 werden mit den genannten Änderungen beschlossen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Erlass Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 68/2018 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2019 wird von Herrn Köpke erläutert, Folgende Änderungen werden vorgenommen:
Hierdurch beträgt die Zuführung an die allgemeine Rücklage 256.400 €. Der Rücklagenbestand wird dann am 31.12.2019 voraussichtlich 1.555.000 € betragen. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019, das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 2.725.900,00 EUR in der Ausgabe auf 2.725.900,00 EUR 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 392.900,00 EUR in der Ausgabe auf 392.900,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 12,98Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 270 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 270 % 2. Gewerbesteuer 330 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 10. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Ulrich Erichsen | Hans-Heinrich Köpke |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |