Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Gemeindevertretung | 18.12.2017 |
Betreff: |
Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 |
Sachverhalt: |
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 06. Mai 2018 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden. Nach § 55 Abs. 2 Satz 1 GKWG dürfen Wahlbewerberinnen und Wahlbewerber (unter anderem) nicht Beisitzerinnen und Beisitzer eines Gemeindewahlausschusses oder Mitglied eines Wahlvorstands sein. Dieses gilt auch für Bewerberinnen und Bewerber zur Gemeindewahl im Fall ihrer beabsichtigten Mitwirkung im Kreiswahlausschuss. Wer bereits Mitglied eines solchen Wahlorgans ist, scheidet aus, sobald sie oder er als Bewerberin oder Bewerber in einem eingereichten Wahlvorschlag aufgeführt ist. |
Abstimmungstext: |
Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen: Wahllokal: Strandhus Schönhagen Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 06. Mai 2018 vorgeschlagen: 1) Wahlvorsteher/in: Horst Hoffmann 2) stellv. Wahlvorsteher/in: Ingo Block 3) Schriftführer/in: Jutta Blaase 4) stellv. Schriftführer/in: Henning Schulz 5) Beisitzer/in: Maria Brüning 6) Beisitzer/in: Rudolf Winkler 7) Beisitzer/in: Martin Heuvers 8) Beisitzer/in: Andreas Jöhnk 9) Beisitzer/in: Klaus Molter 10) Beisitzer/in: Hartmut Pohl |
Anlagen: |
Eine Auflistung des Wahlvorstandes zur Kommunalwahl 2013 ist der Vorlage als Anlage beigefügt. |