Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostse, Auf der Höhe 16, 24351 Damp |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.08 Uhr |
stellv. Mitglied Claus-Dieter Jestrimsky |
stellv. Mitglied Gabriele Marten |
Ausschussvorsitzender Uwe Wichert |
wählbarer Bürger Horst-Dieter Lehmann |
stellv. Vorsitzender (WB) Peter Lembke |
Ausschussmitglied Manfred Löhr |
Ausschussmitglied Sirka Metzger |
wählbarer Bürger Christoph Marten (entschuldigt ) |
Ausschussmitglied Peter Tramm (entschuldigt ) |
Bürgermeister Horst Böttcher |
Gemeindevertreterin Barbara Feyock |
stellv. Mitglied Christoph Langer |
stellv. Mitglied Jürgen Zinkmann |
Protokollführer Ulrich Erichsen |
Protokollführer Hans-Jürgen Witt |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
3. | Anfragen der Ausschussmitglieder |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 15. 09. 2009 |
6. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
7. | Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2008 |
Beschlussvorlage - 47/2009 | |
8. | Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2010 der Kurbetriebe Damp GmbH |
Beschlussvorlage - 46/2009 | |
9. | Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 |
Beschlussvorlage - 42/2009 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
12. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest. Für das entschuldigte Ausschussmitglied Christoph Marten nimmt Gabriele Marten stimmberechtigt an der Sitzung teil. Für das entschuldigte Ausschussmitglied Peter Tramm nimmt Claus-Dieter Jestrimsky stimmberechtigt an der Sitzung teil. |
zu TOP 2. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Ausschussvorsitzender Uwe Wichert berichtet zum Ansatz der Jugendfeuerwehr im I. Nachtragshaushalt der Gemeinde Damp, dass dieser durch die Anschaffung eines Küchenzeltes der Jugendfeuerwehr Winnemark, Anschaffungen für Bekleidung und Ausgaben für die Fahrzeughaltung begründet war. Die Abrechnung für 2009 und der Ansatz für 2010 wird wieder geringer ausfallen. Bürgermeister Böttcher berichtet, dass der Ausschreibungswettbewerb für das Kanalkataster anläuft.
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zu TOP 3. | Anfragen der Ausschussmitglieder |
Es werden keine Anfragen der Ausschussmitglieder gestellt.
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zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen des anwesenden Einwohners gestellt.
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zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 15. 09. 2009 |
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 15.09.2009 erhoben.
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zu TOP 6. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 7. | Jahresrechnung der Kurbetriebe Damp GmbH für das Wirtschaftsjahr 2008 |
Beschlussvorlage - 47/2009 Die Jahresrechnung 2008 wird von den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH vorgelegt. Die Jahresrechnung 2008 wurde vom Wirtschaftsprüfungsbüro Oelerking und Partner geprüft. Das Prüfungsergebnis liegt vor.
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Frau Fauk vom Wirtschaftsprüfungsbüro Oelerking & Partner trägt ausführlich das Prüfungsergebnis, dass zu keinen Beanstandungen geführt hat, vor. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Jahresrechnung 2008 der Kurbetriebe Damp GmbH in der vorliegeden Fassung unverändert festzustellen und den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH zu beschließen: 1. Den Geschäftsführern der Kurbetriebe Damp GmbH für das Jahr 2008 die Entlastung zu erteilen. 2. Die Jahresrechnung 2008 in der vorliegenden Form unverändert festzustellen. 3. Die Offenlegungspflicht gemäß des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vorzunehmen. 4. Der Bekanntmachungspflicht gemäß § 14 Abs. 5 KPG nachzukommen.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2010 der Kurbetriebe Damp GmbH |
Beschlussvorlage - 46/2009 Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2010 der Kurbetriebe Damp GmbH wird von den Geschäftsführern vorgelegt und erläutert.
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Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Bürgermeister zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Kurbetriebe Damp GmbH folgenden Wirtschaftsplan für 2010 zu beschließen: 1. Es betragen 1.1 im Erfolgsplan die Erträge 2.393.000,00 € die Aufwendungen 2.370.790,00 € der Jahresgewinn 22.210,00 € der Jahresverlust 0,00 € 1.2 im Vermögensplan die Einzahlungen 1.089.000,00 € die Auszahlungen 1.089.000,00 € 2. Es werden festgesetzt der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsmaßnahmen auf 0,00 € 2.1 der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 € 2.2 der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 25.600,00 €
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 |
Beschlussvorlage - 42/2009 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist im Ausschuss und der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen. Weitere Informationen ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf. Gleichzeitig ist das Investitionsprogramm von der Gemeindevertretung zu beschließen.Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2009 bis 2013 wurde erstellt und liegt dem Haushaltsplan 2010 bei. |
Der Entwurf des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung 2010 wird von Herrn Witt erläutert. Ausgaben für die Anschaffung eines Hängers und eines Kantenschneiders werden in den Entwurf eingearbeitet. Hierdurch ändert sich auch die Rücklagenzuführung. Die Änderungen werden dem Protokoll beigefügt. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 3.177.100,00 EUR in der Ausgabe auf 3.177.100,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 1.739.100,00 EUR in der Ausgabe auf 1.739.100,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,-- EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,-- EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,-- EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 6,00 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land-und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 % b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 % 2. Gewerbesteuer 310 % § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000,-- EUR. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 12. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.
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Uwe Wichert | Ulrich Erichsen |
Ausschussvorsitzende/r | Protokollführer/in |