N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Damp vom 19.05.2016.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.42 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussmitglied Jochen Bibelwitz
wählbarer Bürger Rolf-Dieter Marten
Ausschussmitglied Bernd Moltkau
stellv. Ausschussvorsitzender Raidum Rodde
Ausschussmitglied Hugo Scheu

Abwesend sind:
Ausschussvorsitzender Manfred Löhr (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Horst Böttcher
Gemeindevertreterin Gabriele Marten
Gemeindevertreter Wolfgang Schön
Gemeindevertreter Peter Tramm
Gemeindevertreter Uwe Wichert
Protokollführerin Anja Schnutz
Seniorenbeirat Uta Klingschat

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Ausschussvorsitzenden
3. Anfragen der Ausschussmitglieder
4. Einwohnerfragestunde
5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
6. Änderungsanträge zur Tagesordnung
7. Straßenbeleuchtung in Dorotheental
  Beschlussvorlage - 57/2015
8. Antrag der ABD Fraktion zur Begehung der Gemeindestraßen im Bereich Vogelsang-Grünholz
  Beschlussvorlage - 8/2016
9. Renovierung einer der Wohnungen im Dachgeschoss St.-Johannes Stift 11
  Beschlussvorlage - 13/2016
10. Antrag auf Änderung des B-Planes 5/III "OBD - Südteil - Betriebshof, Bootslager, Personal- und Ferienwohnungen
  Beschlussvorlage - 18/2016
11. 2. Änderung vorhabenbezogener B-Plan 5/VI "OBD - Südwestteil/Parkplatz, Golf, Wasserski (Wohnmobilpark)
Einhaltung der Durchführungsfristen
  Beschlussvorlage - 19/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
13. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Da der Ausschussvorsitzende erkrankt ist, eröffnet der stellv. Ausschussvorsitzende die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der stellv. Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben. 

zu TOP 3. Anfragen der Ausschussmitglieder

Herr Tramm beantragt im Namen der CDU-Fraktion eine Stellungnahme der Kurbetriebe Damp zur Aussage, dass die Überbelegungsmöglichkeiten des Wohnmobilstellplatzes durch die UNB genehmigt wurden. Außerdem wird eine Auskunft zu der Abwassergebührenveranlagung des Stellplatzes, des Restaurants etc. gefordert. Die Ausführungen von Herrn Tramm werden dem Protokoll als Anlage beigefügt. Er wird vom Bürgermeister aufgefordert, den Antrag schriftlich einzureichen, damit die Kurbetriebe Damp dazu schriftlich Stellung nehmen können.

Die Maßnahme "Erneuerung des Ostseeküstenradwanderweges" ist abgeschlossen.

Bürgermeister Böttcher wird die Bürgermeisterin der Gemeinde Thumby darum bitten, den Landrat auf den Bau eines Radweges nach Thumby zur Schlei anzusprechen.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde

Herr Wiedebusch weist daraufhin, dass nach der Deckenerneuerungsmaßnahme in Schwastrummühle das Verkehrsschild "Unebene Fahrbahn" in Richtung Schwastrum wieder aufgestellt werden muss.

zu TOP 5. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Auf Antrag des stellv. Ausschussvorsitzenden wird beschlossen TOP 12 nicht öffentlich zu verhandeln.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Straßenbeleuchtung in Dorotheental
Beschlussvorlage - 57/2015
Eine Bürgerin der Gemeinde Damp aus Dorotheental hat einen Antrag auf Errichtung einer Straßenbeleuchtung in Dorotheental an den Bürgermeister gerichtet. Bevor Kosten und Varianten ermittelt werden, soll die grundsätzliche Bereitschaft in den Gremien der Gemeinde beraten werden.
Vor der Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage gilt es zunächst zwingend zu prüfen, ob Straßenausbaubeiträge zu erheben sind. Tendenziell ist dieses der Fall. 

Die Ausschussmitglieder sehen kein Erfordernis für den Bau einer Straßenbeleuchtung. An der Kreuzung ist bereits eine Laterne vorhanden, während die sonstige Ausleuchtung durch die Hausgrundstücke erfolgt. Eine Straßenausbaubeitragssatzung gibt es in der Gemeinde Damp bisher auch nicht.

Beschluss:
Es wird beschlossen, in Dorotheental eine Straßenbeleuchtung zu bauen. Die Verwaltung wird gebeten, Kosten zu ermitteln und eine Prüfung hinsichtlich der Pflicht zu Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vorzunehmen. 

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. Antrag der ABD Fraktion zur Begehung der Gemeindestraßen im Bereich Vogelsang-Grünholz
Beschlussvorlage - 8/2016
Herr Wichert berichtet von der Wegebegehung. Das Ergebnis ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die aufgeführten Maßnahmen werden vom Bürgermeister und Herrn Andresen und Herrn Eggers von der Amtsverwaltung weiter verfolgt und die Ausgaben aus dem Haushaltstitel "Wegeunterhaltung" bestritten.

Beschluss:

zu TOP 9. Renovierung einer der Wohnungen im Dachgeschoss St.-Johannes Stift 11
Beschlussvorlage - 13/2016
Die nördliche Wohnung im Dachgeschoss vom St.Johannes-Stift 11 steht derzeit leer. Der Zustand der Wohnung verlangt vor einer neuen Vermietung eine Renovierung. Die zur Verfügung gestellten Fotos vermitteln einen Eindruck vom Zustand der Wohnung.

Daten der Wohnung gemäß des letzten Mietvertrags:
  • 3 ½ Zimmer, Küche, Flur, Bad mit WC, 2 Trockenböden bzw. Abstellräume
  • Wohnfläche 79,03 m²
  • Nettomiete: 6,20 €/m² = 489,99 €/Monat
  • Heizung über Gaskessel Kindergarten EG, Heizkostenabrechnung über Techem (Vorauszahlung 90 €/Monat)
  • Warmwasserbereitung über E-Boiler im Bad
  • Monatliche Betriebskostenvorauszahlung: 15,00 €
  • Gemeinschaftliche Sattelitenantenne soll es geben

Im März 2016 besichtigen Herr Böttcher, Herr Wiedebusch und Herr Andresen die Wohnung. Herr Andresen wird gebeten, eine Beschlussvorlage und einen Beschlussvorschlag zu formulieren.

Welche Renovierungen sind erforderlich, damit eine Neuvermietung an einen potenten Mieter realistisch erscheint?
  • Heizungs- und Sanitärarbeiten: Überprüfung des Warmwasserbereiters und der Trinkwasserhygiene (Legionellen). Kosten, für den Fall, dass der Boiler erneuert werden muss geschätzt 1.500 €.
  • Elektroarbeiten: Es gibt zahlreiche defekte, Auf- und Unterputzschalter und –steckdosen, die eine Erneuerung verlangen. Zahlreiche Steckdosen und Schalter sind über fliegende, aufputzverlegte Zuleitungen über Fußleisten oder Türrahmen versorgt. Eine Installation unterputz wäre zu empfehlen. Ferner muss ein E-Check durchgeführt werden. Bisher mangelt es in der ganzen Wohnung an einem Fehlerstromschutz (FI-Schutz). Dieser muss nachgerüstet werden. Geschätzte Kosten 6.000 €
  • Trockenbau- und Zimmererarbeiten: Aus der nach Nordwesten weisenden Dachschräge und dem Drempel im Wohnzimmer haben schon die langjährigen Vorvormieter sehr unangenehme Zugerscheinungen beklagt. Durch die vorhandene Konstruktion ist kein Erreichen einer Winddichtigkeit möglich. Die Wärmedämmstärke dürfte nur rund 50 mm betragen. Eine Demontage der innenseitig angebrachten Bekleidung, eine zeitgemäße Dämmung und eine Bekleidung mit Gipskartonplatten ist zu empfehlen. Die Gaube der Küche muss bzgl. maroder Stirnbretter geprüft werden. Geschätzte Kosten 6.000 €.
  • Tischlerarbeiten: Die Fensterdichtungen sind sehr marode bzw. spröde. Die Fenster sollten eingestellt und die Dichtungen, wenn möglich, teilweise erneuert werden. Einige Innentüren sind entweder gar nicht vorhanden oder erneuerungsbedürftig. Die Türen zu den beiden nicht geheizten Trockenböden sind ungedämmt gegen den beheizten Wohnraum. Es wird empfohlen, die beiden Türen in gedämmter Form winddicht zu erneuern. 4.000 €
  • Malerarbeiten: Die Raufasertapeten an den Wänden tragen schon einen zig-fachen Anstrich. Stellenweise lösen sich die Tapeten an den Nähten. Stellenweise haben die Mieter laienhaft Profilbrettbekleidungen angebracht, die schon vom Bauhof abgerissen und entsorgt wurden. Nagel- und Schraubenlöcher der Konstruktion sind vorhanden.
    Sofern der Maler die Flächen nur überstreichen soll, so belaufen sich die Kosten auf rund 5.000 €. Ein Maler kann für diese Arbeit aber keine Gewähr übernehmen. Es wird keine besonders gute Optik erreicht werden. Sofern der Maler die Tapeten der Wände (rund 350 m²) abreißen und durch neue ersetzen soll, belaufen sich die Kosten auf rund 9.000 €.
    Die Tapeten an den Decken sind erhaltenswürdig. Die dunklen Profilbrettbekleidungen der Decken im Flur und in der Küche sollten weiß gestrichen werden.
  • Bodenbelagsarbeiten: Die Bodenbeläge im Wohnzimmer und in der Küche sind erhaltungswürdig. Die übrigen Bodenbeläge sind entweder abgängig oder gar nicht vorhanden. Aufgrund der teilweise unebenen Bretterfußboden wird vorgeschlagen, Linoleumplanken einzubauen. Die Kosten für das Angleichen der Unebenheiten, das Einbinden der Treppe im Flur und das Liefern und Verlegen von Bodenplanken werden auf rund 4.500 € geschätzt.
  • Bauendreinigung, geschätzte Kosten 1.000 €

In der Summe ergeben sich geschätzte Gesamtkosten von 32.000 €.

Nach Einschätzung von Herrn Andresen wird es schwer werden, einen "vernünftigen" Mieter für die Wohnung zu finden, der bereit ist, für diese Wohnung in einem nur notdürftig renovierten Zustand mit zusätzlich hohen Heizkosten eine Miete in der bisherigen Höhe zu zahlen.

Bei einer Investition von 32.000 € würde es bei gleichbleibender Miete rund 6 Jahre dauern, bis sich der Renovierungsaufwand amortisiert hat.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Wohnung vor einer Neuvermietung zu renovieren. Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 32.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen. Der Bürgermeister wird ferner ermächtigt, die Wohnung neu zu vermieten. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Antrag auf Änderung des B-Planes 5/III "OBD - Südteil - Betriebshof, Bootslager, Personal- und Ferienwohnungen
Beschlussvorlage - 18/2016
Seit Anfang des Jahres hat Herr Sadlau bereits mehrfach mündlich und schriftlich auf die Lärmbelästigung durch den Lieferverkehr für die Helios Großküche aufmerksam gemacht. Nach Prüfung der Unterlagen wurde ihm mitgeteilt, dass es baurechtlich keinen Grund zur Veranlassung gäbe und dass der Vorgang an die zuständigen Behörden, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Lärmimmission) weitergeleitet wurde. Zudem erklärte der Bürgermeister, Herr Horst Böttcher, dass nach Aussage der Helios eine Einhaltung der Lieferzeiten gemäß genehmigter Betriebsbeschreibung zukünftig eingehalten werde.

Mit Datum vom 11.04.2016 stellt Herr Sadlau jetzt einen "Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wegen unzumutbarer Lärmbelästigung durch die derzeitige Zufahrt zur Großküche der Helios Caetring Nord-West GmbH". Inhalt ist die Verlegung der Zufahrt über das Gelände der ehemaligen Tankstelle.

Zwischenzeitlich wurde Rücksprache mit Herrn Frank Springer vom dem Planungsbüro Springer in Busdorf gehalten. Dieser teilte mit, dass diese Problematik ordnungsrechtlich zu klären sei. Eine Änderung des B-Planes ist das falsche Instrument und wäre kontraproduktiv.

Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass sich das Grundstück des Antragstellers laut B-Plan Nr. 5/III in einem Wochenendhausgebiet befindet. Dieses dient einem zeitlich begrenzten Erholungsaufenthalt durch ein und denselben Personenkreis. Die gewerbliche Vermietung der Wohnung an einen wechselnden Personenkreis ist nur in einem Ferienhausgebiet zulässig. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III "OBD - Südteil - Betriebshof, Bootslager, Personal- und Ferienwohnungen" nicht stattzugeben. 

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. 2. Änderung vorhabenbezogener B-Plan 5/VI "OBD - Südwestteil/Parkplatz, Golf, Wasserski (Wohnmobilpark)
Einhaltung der Durchführungsfristen
Beschlussvorlage - 19/2016
Der Vorhabenträger, Herr Atilla Ögretici, wurde im Januar 2016 aufgefordert, sich zur Nichteinhaltung der Durchführungsfristen für die Vorhaben des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 5/IV "OBD - Südwestteil/Parkplatz, Golf, Wasserski" (Wohnmobilpark) zu äußern. Im Besonderen ging es um die Errichtung eines Gebäudes mit max. 10 Appartements mit jeweils max. 40 m² Wohnfläche für die Mitarbeiter von Unternehmen, die ihren Betriebssitz innerhalb des Geltungsbereiches dieses B-Planes haben. Diesbezüglich kam es zu einem Gesprächstermin am 07.04.2016 zwischen dem Bürgermeister, Herrn Horst Böttcher, Herrn Cengiz-han Ögretici, Bruder des Vorhabenträgers in dessen Abwesenheit und Frau Bärbel Schiewer, Amt Schlei-Ostsee. Da in diesem Gespräch keine Aussage über die weitere Durchführung der noch nicht fertiggestellten Vorhaben getroffen werden konnte, wurde dem Vorhabenträger auferlegt, binnen einer Woche einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen.

Mit Datum vom 14.04.2016 nahm der Vorhabenträger diesbezüglich Stellung. Er bot dabei zwei Möglichkeiten an:
  • Die Verpflichtung zur Errichtung des Mitarbeitergebäudes solle im B-Plan verbleiben, die Befristung für die Errichtung solle jedoch entfernt werden.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Vorgehensweise eine Prüfung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Folge hätte. Möglicherweise würde dies zur Nichtigkeit des Vertrages führen.
  • Wenn die Gemeinde einer Vermietung der nicht für eigene Mitarbeiter notwendigen Wohnungen an Mitarbeiter anderer Unternehmen zustimmen würde, würde das Gebäude mit 10 Wohnungen bis März 2018 fertig gestellt werden.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Vermietung an andere Personen nicht kontrollierbar wäre. Über kurze Zeit würden diese Appartements einer Nutzung als Ferienwohnung zugeführt. Zudem wird die Vermietung an andere Personen gemäß § 9 Vertragsstrafen des Durchführungsvertrages als Zuwiderhandlung dargestellt. Diese würde mit 300,00 €/pro Monat und Appartement geahndet werden.
Bei der Aufstellung des B-Planes war die geplante Errichtung des Appartementhauses eine Forderung des Vorhabenträgers. Die Notwendigkeit des Gebäudes musste ausdrücklich begründet werden, um als Vorhaben in die Planung aufgenommen zu werden.

Um die Appartements anders zu nutzen, ist eine Änderung des B-Planes erforderlich. Die Kosten müssten vom Vorhabenträger getragen werden. 

Bürgermeister Böttcher berichtet, dass er Herrn Ögretici aufgefordert hat, die beiden vorhandenen Dauerwohnmobilstellplätze zu entfernen. Die 2-Wochen-Frist ist noch nicht abgelaufen.

Hinsichtlich der Umsetzungsfristen für die Vorhaben gemäß Durchführungsvertrag besteht beim Ausschuss Einigkeit, diese zu verlängern.

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass 5 Appartements an Mitarbeiter anderer Betriebe in der Gemeinde Damp vermietet werden dürfen, solange beim Betreiber des Wohnmobilparks hierfür der Bedarf noch nicht besteht. Der B-Plan steht dem nicht entgegen, da dort lediglich "Mitarbeiterappartements" aufgeführt sind. Es soll vertraglich geregelt werden, dass der Wohnmobilpark die Mietverträge vorzulegen hat. Alle 10 Appartements sind bis Ende 2017 fertig zu stellen. Die Erweiterung des Gastrogebäudes soll bis Ostern 2017 fertig gestellt sein. Auf die Anlage einer Segway-Übungsbahn kann verzichtet werden.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 13. Bekanntgabe

Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe des im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlusses.  


Anja Schnutz  Raidum Rodde 
Protokollführerin  stellv. Ausschussvorsitzende/r