Sitzungsort: | im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.42 Uhr |
Ausschussmitglied Jochen Bibelwitz |
wählbarer Bürger Rolf-Dieter Marten |
Ausschussmitglied Bernd Moltkau |
stellv. Ausschussvorsitzender Raidum Rodde |
Ausschussmitglied Hugo Scheu |
Ausschussvorsitzender Manfred Löhr (entschuldigt ) |
Bürgermeister Horst Böttcher |
Gemeindevertreterin Gabriele Marten |
Gemeindevertreter Wolfgang Schön |
Gemeindevertreter Peter Tramm |
Gemeindevertreter Uwe Wichert |
Protokollführerin Anja Schnutz |
Seniorenbeirat Uta Klingschat |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
3. | Anfragen der Ausschussmitglieder |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
6. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
7. | Straßenbeleuchtung in Dorotheental |
Beschlussvorlage - 57/2015 | |
8. | Antrag der ABD Fraktion zur Begehung der Gemeindestraßen im Bereich Vogelsang-Grünholz |
Beschlussvorlage - 8/2016 | |
9. | Renovierung einer der Wohnungen im Dachgeschoss St.-Johannes Stift 11 |
Beschlussvorlage - 13/2016 | |
10. | Antrag auf Änderung des B-Planes 5/III "OBD - Südteil - Betriebshof, Bootslager, Personal- und Ferienwohnungen |
Beschlussvorlage - 18/2016 | |
11. | 2. Änderung vorhabenbezogener B-Plan 5/VI "OBD - Südwestteil/Parkplatz, Golf, Wasserski (Wohnmobilpark) Einhaltung der Durchführungsfristen |
Beschlussvorlage - 19/2016 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgabe |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Da der Ausschussvorsitzende erkrankt ist, eröffnet der stellv. Ausschussvorsitzende die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der stellv. Ausschussvorsitzende hat keinen Bericht abzugeben.
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zu TOP 3. | Anfragen der Ausschussmitglieder |
Herr Tramm beantragt im Namen der CDU-Fraktion eine Stellungnahme der Kurbetriebe Damp zur Aussage, dass die Überbelegungsmöglichkeiten des Wohnmobilstellplatzes durch die UNB genehmigt wurden. Außerdem wird eine Auskunft zu der Abwassergebührenveranlagung des Stellplatzes, des Restaurants etc. gefordert. Die Ausführungen von Herrn Tramm werden dem Protokoll als Anlage beigefügt. Er wird vom Bürgermeister aufgefordert, den Antrag schriftlich einzureichen, damit die Kurbetriebe Damp dazu schriftlich Stellung nehmen können. Die Maßnahme "Erneuerung des Ostseeküstenradwanderweges" ist abgeschlossen. Bürgermeister Böttcher wird die Bürgermeisterin der Gemeinde Thumby darum bitten, den Landrat auf den Bau eines Radweges nach Thumby zur Schlei anzusprechen.
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zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Herr Wiedebusch weist daraufhin, dass nach der Deckenerneuerungsmaßnahme in Schwastrummühle das Verkehrsschild "Unebene Fahrbahn" in Richtung Schwastrum wieder aufgestellt werden muss.
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zu TOP 5. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 6. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Auf Antrag des stellv. Ausschussvorsitzenden wird beschlossen TOP 12 nicht öffentlich zu verhandeln.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Straßenbeleuchtung in Dorotheental |
Beschlussvorlage - 57/2015 Eine Bürgerin der Gemeinde Damp aus Dorotheental hat einen Antrag auf Errichtung einer Straßenbeleuchtung in Dorotheental an den Bürgermeister gerichtet. Bevor Kosten und Varianten ermittelt werden, soll die grundsätzliche Bereitschaft in den Gremien der Gemeinde beraten werden. Vor der Errichtung einer Straßenbeleuchtungsanlage gilt es zunächst zwingend zu prüfen, ob Straßenausbaubeiträge zu erheben sind. Tendenziell ist dieses der Fall.
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Die Ausschussmitglieder sehen kein Erfordernis für den Bau einer Straßenbeleuchtung. An der Kreuzung ist bereits eine Laterne vorhanden, während die sonstige Ausleuchtung durch die Hausgrundstücke erfolgt. Eine Straßenausbaubeitragssatzung gibt es in der Gemeinde Damp bisher auch nicht.
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Beschluss: Es wird beschlossen, in Dorotheental eine Straßenbeleuchtung zu bauen. Die Verwaltung wird gebeten, Kosten zu ermitteln und eine Prüfung hinsichtlich der Pflicht zu Erhebung von Straßenausbaubeiträgen vorzunehmen.
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Ja-Stimmen | :0 |
Nein-Stimmen | :5 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird abgelehnt. |
zu TOP 8. | Antrag der ABD Fraktion zur Begehung der Gemeindestraßen im Bereich Vogelsang-Grünholz |
Beschlussvorlage - 8/2016 |
Herr Wichert berichtet von der Wegebegehung. Das Ergebnis ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Die aufgeführten Maßnahmen werden vom Bürgermeister und Herrn Andresen und Herrn Eggers von der Amtsverwaltung weiter verfolgt und die Ausgaben aus dem Haushaltstitel "Wegeunterhaltung" bestritten.
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Beschluss: |
zu TOP 9. | Renovierung einer der Wohnungen im Dachgeschoss St.-Johannes Stift 11 |
Beschlussvorlage - 13/2016 Die nördliche Wohnung im Dachgeschoss vom St.Johannes-Stift 11 steht derzeit leer. Der Zustand der Wohnung verlangt vor einer neuen Vermietung eine Renovierung. Die zur Verfügung gestellten Fotos vermitteln einen Eindruck vom Zustand der Wohnung. Daten der Wohnung gemäß des letzten Mietvertrags:
Im März 2016 besichtigen Herr Böttcher, Herr Wiedebusch und Herr Andresen die Wohnung. Herr Andresen wird gebeten, eine Beschlussvorlage und einen Beschlussvorschlag zu formulieren. Welche Renovierungen sind erforderlich, damit eine Neuvermietung an einen potenten Mieter realistisch erscheint?
In der Summe ergeben sich geschätzte Gesamtkosten von 32.000 €. Nach Einschätzung von Herrn Andresen wird es schwer werden, einen "vernünftigen" Mieter für die Wohnung zu finden, der bereit ist, für diese Wohnung in einem nur notdürftig renovierten Zustand mit zusätzlich hohen Heizkosten eine Miete in der bisherigen Höhe zu zahlen. Bei einer Investition von 32.000 € würde es bei gleichbleibender Miete rund 6 Jahre dauern, bis sich der Renovierungsaufwand amortisiert hat.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Wohnung vor einer Neuvermietung zu renovieren. Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 32.000 € werden anerkannt. Erforderliche Mittel werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen. Der Bürgermeister wird ferner ermächtigt, die Wohnung neu zu vermieten.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Antrag auf Änderung des B-Planes 5/III "OBD - Südteil - Betriebshof, Bootslager, Personal- und Ferienwohnungen |
Beschlussvorlage - 18/2016 Seit Anfang des Jahres hat Herr Sadlau bereits mehrfach mündlich und schriftlich auf die Lärmbelästigung durch den Lieferverkehr für die Helios Großküche aufmerksam gemacht. Nach Prüfung der Unterlagen wurde ihm mitgeteilt, dass es baurechtlich keinen Grund zur Veranlassung gäbe und dass der Vorgang an die zuständigen Behörden, dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (Lärmimmission) weitergeleitet wurde. Zudem erklärte der Bürgermeister, Herr Horst Böttcher, dass nach Aussage der Helios eine Einhaltung der Lieferzeiten gemäß genehmigter Betriebsbeschreibung zukünftig eingehalten werde. Mit Datum vom 11.04.2016 stellt Herr Sadlau jetzt einen "Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes wegen unzumutbarer Lärmbelästigung durch die derzeitige Zufahrt zur Großküche der Helios Caetring Nord-West GmbH". Inhalt ist die Verlegung der Zufahrt über das Gelände der ehemaligen Tankstelle. Zwischenzeitlich wurde Rücksprache mit Herrn Frank Springer vom dem Planungsbüro Springer in Busdorf gehalten. Dieser teilte mit, dass diese Problematik ordnungsrechtlich zu klären sei. Eine Änderung des B-Planes ist das falsche Instrument und wäre kontraproduktiv. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass sich das Grundstück des Antragstellers laut B-Plan Nr. 5/III in einem Wochenendhausgebiet befindet. Dieses dient einem zeitlich begrenzten Erholungsaufenthalt durch ein und denselben Personenkreis. Die gewerbliche Vermietung der Wohnung an einen wechselnden Personenkreis ist nur in einem Ferienhausgebiet zulässig.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5/III "OBD - Südteil - Betriebshof, Bootslager, Personal- und Ferienwohnungen" nicht stattzugeben.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | 2. Änderung vorhabenbezogener B-Plan 5/VI "OBD - Südwestteil/Parkplatz, Golf, Wasserski (Wohnmobilpark) Einhaltung der Durchführungsfristen |
Beschlussvorlage - 19/2016 Der Vorhabenträger, Herr Atilla Ögretici, wurde im Januar 2016 aufgefordert, sich zur Nichteinhaltung der Durchführungsfristen für die Vorhaben des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 5/IV "OBD - Südwestteil/Parkplatz, Golf, Wasserski" (Wohnmobilpark) zu äußern. Im Besonderen ging es um die Errichtung eines Gebäudes mit max. 10 Appartements mit jeweils max. 40 m² Wohnfläche für die Mitarbeiter von Unternehmen, die ihren Betriebssitz innerhalb des Geltungsbereiches dieses B-Planes haben. Diesbezüglich kam es zu einem Gesprächstermin am 07.04.2016 zwischen dem Bürgermeister, Herrn Horst Böttcher, Herrn Cengiz-han Ögretici, Bruder des Vorhabenträgers in dessen Abwesenheit und Frau Bärbel Schiewer, Amt Schlei-Ostsee. Da in diesem Gespräch keine Aussage über die weitere Durchführung der noch nicht fertiggestellten Vorhaben getroffen werden konnte, wurde dem Vorhabenträger auferlegt, binnen einer Woche einen schriftlichen Antrag auf Fristverlängerung zu stellen. Mit Datum vom 14.04.2016 nahm der Vorhabenträger diesbezüglich Stellung. Er bot dabei zwei Möglichkeiten an:
Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Vorgehensweise eine Prüfung des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Folge hätte. Möglicherweise würde dies zur Nichtigkeit des Vertrages führen.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Vermietung an andere Personen nicht kontrollierbar wäre. Über kurze Zeit würden diese Appartements einer Nutzung als Ferienwohnung zugeführt. Zudem wird die Vermietung an andere Personen gemäß § 9 Vertragsstrafen des Durchführungsvertrages als Zuwiderhandlung dargestellt. Diese würde mit 300,00 €/pro Monat und Appartement geahndet werden. Bei der Aufstellung des B-Planes war die geplante Errichtung des Appartementhauses eine Forderung des Vorhabenträgers. Die Notwendigkeit des Gebäudes musste ausdrücklich begründet werden, um als Vorhaben in die Planung aufgenommen zu werden. Um die Appartements anders zu nutzen, ist eine Änderung des B-Planes erforderlich. Die Kosten müssten vom Vorhabenträger getragen werden.
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Bürgermeister Böttcher berichtet, dass er Herrn Ögretici aufgefordert hat, die beiden vorhandenen Dauerwohnmobilstellplätze zu entfernen. Die 2-Wochen-Frist ist noch nicht abgelaufen. Hinsichtlich der Umsetzungsfristen für die Vorhaben gemäß Durchführungsvertrag besteht beim Ausschuss Einigkeit, diese zu verlängern.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dass 5 Appartements an Mitarbeiter anderer Betriebe in der Gemeinde Damp vermietet werden dürfen, solange beim Betreiber des Wohnmobilparks hierfür der Bedarf noch nicht besteht. Der B-Plan steht dem nicht entgegen, da dort lediglich "Mitarbeiterappartements" aufgeführt sind. Es soll vertraglich geregelt werden, dass der Wohnmobilpark die Mietverträge vorzulegen hat. Alle 10 Appartements sind bis Ende 2017 fertig zu stellen. Die Erweiterung des Gastrogebäudes soll bis Ostern 2017 fertig gestellt sein. Auf die Anlage einer Segway-Übungsbahn kann verzichtet werden.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgabe |
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe des im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlusses.
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Anja Schnutz | Raidum Rodde |
Protokollführerin | stellv. Ausschussvorsitzende/r |