Sitzungsort: | im Sitzungszimmer der Außenstelle des Amtes Schlei-Ostsee, Auf der Höhe 16, 24351 Damp |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.40 Uhr |
Ausschussvorsitzender Kai Marten |
Ausschussmitglied Jochen Bibelwitz |
stellv. Ausschussvorsitzender Manfred Löhr |
wählbarer Bürger Christoph Marten |
Ausschussmitglied Sirka Metzger |
Ausschussmitglied Alexander Graf zu Reventlow |
Ausschussmitglied Raidum Rodde |
Bürgermeisterin Barbara Feyock |
Gemeindevertreterin Gabriele Marten |
Gemeindevertreter Bernd Moltkau |
Gemeindevertreter Wolfgang Schön |
Gemeindevertreter Peter Tramm |
Gemeindevertreter Gerhard Ulbrich |
Gemeindevertreter Uwe Wichert |
Protokollführerin Christin Rosendahl |
Gast Dr. Daniel Schade |
Seniorenbeirat Uta Klingschat |
Seniorenbeirat Ellen Stanke |
Vorsitzender Seniorenbeirat Peter Warschitzka |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Anfragen der Ausschussmitglieder |
6. | Einwohnerfragestunde |
7. | Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H. - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung |
7.1 | Gesamträumlichen Planungskonzept |
Beschlussvorlage - 66/2018 | |
7.2 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht |
Beschlussvorlage - 67/2018 | |
7.3 | Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung |
Beschlussvorlage - 68/2018 | |
7.4 | Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen |
Beschlussvorlage - 69/2018 | |
8. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 70/2018 | |
9. | Weitere Vorgehensweise Wanderwegbrücke zwischen Damp und Booknis |
Beschlussvorlage - 78/2018 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgabe |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Das Ausschussmitglied Herr Rodde stellt den Antrag, dass ein Tagesordnungspunkt im nicht öffentlichen Teil unter Punkt 12 hinzugefügt wird. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. Des Weiteren beantragt der Ausschussvorsitzende aufgrund datenschutzrechtlicher Belange, die Tagesordnungspunkte 10 bis 12 nicht öffentlich zu behandeln. Hiergegen erhebt sich ebenfalls kein Widerspruch.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass hinsichtlich des Umbaus bzw. der Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses die Arbeitsgruppe aus den einzelnen Fraktionen zwischenzeitlich einen Bedarfsplan aufgestellt hat. Es wird gewünscht, dass der Bauhof auch einen solchen Plan aufstellt. Des Weiteren informiert der Ausschussvorsitzende darüber, dass die Bürgerbeteiligung für den Zweiten Bauabschnitt im Neubaugebiet "Büsenteich", B-Plan Nr. 16, gut angenommen worden ist. Es wurden Informationen ausgetauscht und neue Anregungen gegeben. Die Bürgermeisterin erstattet kurz Bericht, dass bezüglich der Entwicklung beim Sportlheim am Freitag, den 09.11.2018, ein Ortstermin stattfindet. Alles Weitere folgt. Darüber hinaus teilt die Bürgermeisterin mit, dass im nächsten Jahr Mitarbeiter der App "Knopp" an einer Sitzung teilnehmen werden, um das Thema Ein- und Ausschalten von Straßenlaternen per App näher zu erläutern.
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zu TOP 5. | Anfragen der Ausschussmitglieder |
Der stellvertretende Ausschussvorsitzende Herr Löhr erkundigt sich nach dem derzeitigen Stand beim Brandschaden in der Olympiahalle. Der Ausschussvorsitzende Herr Kai Marten erklärt daraufhin, dass noch keine neuen Erkenntnisse und Ergebnisse vorliegen. Des Weiteren teilt Herr Kai Marten mit, dass ihm im Neubaugebiet "Büsenteich" Missstände aufgefallen sind. Einer der Eigentümer, Baugrundstück Nr. 6 gegenüber der Trafostation, hat mit den Erdarbeiten begonnen, und es ist jetzt schon abzusehen, dass das Fundament nach Fertigstellung der Arbeiten zu hoch sein wird. Um einen möglich eintretenden Schadensersatzfall auszuschließen, muss am Donnerstag, den 08.11.2018, ein Ortstermin stattfinden, an dem Herr Jordan von der Amtsverwaltung, die Bürgermeisterin, ein Mitarbeiter der Firma Aquatec sowie ein Mitarbeiter der Firma, die von den Eigentümern mit den Arbeiten beauftragt worden ist, teilnehmen. Bei diesem Ortstermin soll die Angelegenheit in Augenschein genommen werden und ggf. geklärt werden, welche Maßnahmen zur Abhilfe getroffen werden müssen. Am 08.11.2018 findet dann die Sitzung der Gemeindevertretung statt, auf der die Ergebnisse des Ortstermins von der Bürgermeisterin vorgestellt werden sollen und mögliche Maßnahmen erörtert werden müssen. Im schlechtesten Fall muss darüber abgestimmt werden, ob eine Erlaubnis zur Abweichung erteilt wird oder nicht. Nachdem die Bauausschussmitglieder kontrovers diskutiert haben, wird einstimmig der Entschluss gefasst, das keine Erlaubnis zur Abweichung erteilt werden soll. Die Bürgermeisterin erhält grünes Licht im nötigen Fall die Arbeiten vorerst zu stoppen. Es bleibt das Ergebnis des Termins vor Ort abzuwarten.
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zu TOP 6. | Einwohnerfragestunde |
Keiner der anwesenden Einwohner stellt eine Frage.
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zu TOP 7. | Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H. - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung |
zu TOP 7.1 | Gesamträumlichen Planungskonzept |
Beschlussvorlage - 66/2018 Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt. In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt. Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist. All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben. Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.
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Der Ausschussvorsitzende schlägt zur Vereinfachung vor die Tagesordnungspunkte 7.1 bis 7.4 im Block abzustimmen. Die Bauausschussmitglieder sind sich alle einig, dass man sich mit den Nachbargemeinden solidarisch stellen muss. Des Weiteren muss man besonders in der Gemeinde Damp vorrangig an den Tourismus denken. Es wird angemerkt, dass der Ökostrom jetzt schon ums Vierfache produziert als abgenommen wird. Die bisher eingereichte Stellungnahme wird somit aufrechterhalten.
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.2 | Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht |
Beschlussvorlage - 67/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.3 | Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung |
Beschlussvorlage - 68/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.4 | Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen |
Beschlussvorlage - 69/2018 Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".
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Beschluss: Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. Überdies wird folgende Gesamtstellungnahme abgegeben: Die Gemeinde Damp spricht sich weiterhin gegen die Ausweisung von Vorrangflächen auf der Halbinsel Schwansen aus. Auch wenn nach dem aktuellen Planentwurf keine konkrete Fläche mehr innerhalb des Gemeindegebiets Damp vorgesehen ist, so wirken sich die im unmittelbaren Nahbereich (Gemeinde Waabs) geplanten Vorranggebiete auf die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Damp aus. Überdies ist die Region stark touristisch geprägt. Es wurde bereits durch wissenschaftliche Untersuchungen auf den Einfluss der Windkraft auf den Tourismus hingewiesen. Im Übrigen schließt sich die Gemeinde Damp vollumfänglich den Stellungnahmen der Gemeinden Waabs und Holzdorf an.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H. |
Beschlussvorlage - 70/2018 Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt. Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar. Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist. Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne. Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.
Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können.Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter: In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.
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Im Bauausschuss wird kurz darüber diskutiert, ob tatsächlich auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet werden sollte. Man kommt aber schnell zu dem Schluss, dass keine Stellungnahme abgegeben wird.
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Beschluss: Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschafts- rahmenpläne des Landes S.-H. verzichtet.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Weitere Vorgehensweise Wanderwegbrücke zwischen Damp und Booknis |
Beschlussvorlage - 78/2018 Das Geländer der Wanderwegsbrücke zwischen Fischleger / Kuhholz und Booknis ist derart marode, dass es einer Erneuerung bedarf. Ferner ist der Belag auch erneuerungswürdig. Allerdings ist die handwerkliche Erneuerung weniger, als mehr die Moderation zwischen allen Beteiligten das Problem. Dadurch, dass vor 4 Jahren unweit der Brücke die Reitbrücke entstanden ist, gibt es zahlreiche Interessenslagen aller Anlieger. Dabei geht es insbesondere um die Klärung, welcher Nutzer welche Brücke nutzen darf und/oder muss. Diese Interessenslagen galt es zunächst zu moderieren. Da diese Moderation im August diesen Jahres noch nicht abgeschlossen war, wurde das Thema seinerzeit von der Tagesordnung des Bauausschusses abgesetzt und in der Gemeindevertretung konnte nur ein Zwischenstand der Gespräche mitgeteilt werden. Zwischenzeitlich haben weitere Gespräche zu dem Thema stattgefunden. Zunächst muss erklärt werden, dass die Brücke wahrhaftig alleinig im Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Damp liegt. Die Annahme, dass die Schwastrumer Au die Gemeindegrenze markiert und somit auch die Gemeinde Waabs mit im Boot wäre, war falsch. Vielmehr markiert ein alter, mäandrierender Verlauf der Schwastrumer Au die Gemeindegrenze. Zur Orientierung zeigt das folgende Luftbild die örtlichen Verhältnisse und Grenzverläufe: Die geführten Gespräche mit den Beteiligten sollten nicht zuletzt auch aufzeigen, ob die Mehrheit den Rückbau der Holzbrücke und des dorthin führenden Weges begrüßen würde. Es wäre ja denkbar gewesen, dass man neben den Reitern auch die Wanderer über die neue "Reitbrücke" führt. Nach einer Bedenkzeit haben sich aber zwei beteiligte Grundstückseigentümer am 24.09.2018 aus verschiedenen Gründen dagegen ausgesprochen, so dass die Holzbrücke und die Wege dorthin erhalten bleiben sollen / müssen. Da es für den Wanderweg südlich der Au bis zur Straße in Booknis keinen Pachtvertrag mit dem Eigentümer der Fläche gibt, bedingt der Beibehalt dieser Wegeführung den Abschluss eines Pachtvertrages. Da die betroffenen Flurstücke einem Eigentümer gehören aber sowohl in der Gemeinde Damp als auch in der Gemeinde Waabs belegen sind, müssten beide Gemeinden einen Pachtvertrag mit dem Eigentümer abschließen. Für die Reparatur der Brücke hat Herr Andresen ein Angebot eines örtlichen Zimmermanns erbeten. Dieses wird wahrscheinlich bis zum 06.11.2018 vorliegen, so dass in der Sitzung eine Kostenmarke genannt werden kann. Das Angebot wird die Erneuerung der Geländer mit sibirischem Lärchenholz beinhalten. Bzgl. des Brückenbelages werden Alternativen geprüft und angeboten. Egal welche Holzbeläge man wählt, sie sind bei Nässe immer sehr glatt. Als Alternative schlägt Herr Andresen ein Kunststoffmaterial aus Polyesterharz vor, dessen Oberfläche mit einem sandfarbenen Quarzsand versehen ist. Diese Planken sind nicht zu verwechseln mit den verbreiteten WPC-Terrassenbelägen, sondern sind zugelassene Brückenplanken eines holländischen Herstellers (www.krafton.de). Diese Beläge sind gegenüber einem Holzbelag um ein Vielfaches dauerhafter und bergen kein Risiko der Rutschgefahr. |
Der Ausschussvorsitzende teilt mit, dass auch nach weiteren Gesprächen keine Einigung zwischen den Eigentümern möglich ist. Eine Nutzung der Reiterbrücke ist aus privatrechtlichen Gründen ebenfalls nicht möglich, so dass die Wanderwegbrücke auf jeden Fall erhalten werden soll. Darüber sind sich alle Bauausschussmitglieder einig. Es wird diskutiert welcher Belag für die Brücke geeigneter wäre. Es liegen vom örtlichen Zimmermann für die Reparatur der Brücke zwei Angebote vor. Das erste Angebot beinhaltet ein neues Geländer aus Holz (sibirische Lärche) und den Belag aus Riffelbohlen (sibirische Lärche). Die Kosten würden sich auf insgesamt rund 8.000 Euro belaufen. Das zweite Angebot beinhaltet ein neues Geländer ebenfalls aus Holz (sibirische Lärche) und den Belag aus besandeten GFK-Bürckenbelägen (Kunststoffmaterial aus Polyesterharz). Die Kosten würden sich auf insgesamt rund 12.000 Euro belaufen. Es wird über die Vor- und Nachteile von Holz und GFK-Belägen diskutiert. Zum besseren Verständnis wird Ansichtsmaterial rum gegeben. Man kommt zu dem Schluss, dass Holz zwar optisch besser in die Umgebung passen würde, der GFK-Belag aber haltbarer wäre und gegenüber dem Holz weniger Rutschgefahr birgt. Es wird entschieden, dass die Kunststoffbeläge gewählt werden mit feinem Belag, auch wenn die Kosten höher ausfallen als bei der Alternative mit Holz.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Holzbrücke zu reparieren. Ferner sollen die Wege hin zur Brücke gemeinsam mit der Gemeinde Waabs so unterhalten werden, dass sie vernünftig begangen werden können. Die Kosten von rund 12.000 € werden anerkannt und erforderliche Mittel werden im Vermögenshaushalt 2019 bereitgestellt. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen. Die Untere Naturschutzbehörde ist über die Reparatur der Brücke und Unterhaltung der Wege zu informieren. Ferner soll mit dem Eigentümer der südlich der Au belegenen Fläche gemeinsam mit der Gemeinde Waabs ein Pachtvertrag über den Wanderweg abgeschlossen werden. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, diesen Vertrag zusammen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Waabs zu verhandeln und zu unterschreiben. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgabe |
Es sind keine Einwohner mehr anwesend.
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Christin Rosendahl | Kai Marten |
Protokollführerin | Ausschussvorsitzender |