Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Finanz- und Hauptausschuss | 12.02.2019 |
Gemeindevertretung | 21.02.2019 |
Betreff: |
Hundesteuersätze- Beratung zur Hundesteuersatzung |
Sachverhalt: |
Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2002 unverändert pro Jahr für den ersten Hund 20,00 €, für den zweiten Hund 30,00 € und für jeden weiteren Hund 40,00 €. Das sind die niedrigsten Steuersätze im Amtsgebiet. Der vom Land Schleswig-Holstein für Gemeinden mit Bedarf an Fehlbetragszuweisungen geforderte Steuersatz für einen ersten Hund beträgt 120,00 € pro Jahr. Die (nicht direkt gegenrechenbaren) Verwaltungskosten liegen im Durchschnitt bei 29,00 € jährlich pro Fall (Prüfung Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände, Bescheiderteilung, An- und Abmeldungen, Mahn- und Vollstreckungsverfahren). Die Gemeinde hat jährlich im Durchschnitt 2.800 € Steuereinnahmen. Nachrichtlich, da nicht direkt gegenrechenbar: Für Hundekotbeutel tätigt die Gemeinde jährlich durchschnittlich 1600 € an Ausgaben. Derzeit sind in Damp 114 erste Hunde, 15 zweite Hunde, 3 dritte Hunde und 7 "ermäßigte" Hunde angemeldet. Bestandteil der Hundesteuersatzung ist u.a. die Zwingersteuer, die nicht gewerblichen Hundezüchtern Ermäßigungen gewährt - ob das noch angemessen und zeitgemäß ist, liegt (wie alle anderen gewährten Ermäßigungen) im Ermessen der Gemeinde. Mehrere Gemeinden haben diesen Steuertatbestand aus ihren Satzungen gestrichen. (Mindestens) in den letzten 10 Jahren gab es und aktuell gibt es keinen entsprechenden Steuerfall in Damp. Eine Veränderung der Steuersätze steht im Ermessen der Gemeindevertretung, zuletzt wurde eine Erhöhung im Oktober 2015 von der Gemeindevertretung abgelehnt. Eine Erhöhung auf ein Niveau, das den Verwaltungskosten entspricht, wäre sinnvoll. Auch die Abschaffung der Hundesteuer ist denkbar, es besteht keine Erhebungspflicht. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die Hundesteuersätze ab 01.01.2020 folgendermaßen zu erhöhen: 1.Hund 30,00 € 2.Hund 40,00 € 3.und weitere Hunde 50,00 € Die Zwingersteuer (§ 7 der Satzung) soll gestrichen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. |