N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Dörphof vom 14.09.2016.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 17, 24398 Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Frank Göbel
Gemeindevertreter Martin Banck
2. stellv. Bgm. Christopher Bruns
Gemeindevertreterin Gisela Kruse
Gemeindevertreterin Heidi Pinn
1. stellv. Bgm Volker Starck
Gemeindevertreter Sascha Werges
Gemeindevertreter Günther Wöhlk
Gemeindevertreter Alfred Zöhner

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung Christoph Stöcks
Gast Herrn Ulrich Bendlin
Bürgermeister der Stadt Kappeln Heiko Traulsen

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Einwohnerfragestunde
6. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
7. Interkommunales Gewerbegebiet Kappeln
  Beschlussvorlage - 24/2016
8. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 21/2016
9. Nutzung der Werbeflächen an der Infotafel in Schuby
  Beschlussvorlage - 18/2016
10. Erneuerung Bekanntmachungskasten an der Infotafel Schuby
  Beschlussvorlage - 19/2016
11. Bankettunterhaltung in Schubymühle / Schubyfeld
  Beschlussvorlage - 12/2016
12. Zuwendungen der Gemeinde bei Altersjubiläen, Ehejubiläen und Jubiläen der gemeindlich ehrenamtlich tätigen Personen
  Beschlussvorlage - 22/2016
13. Anschaffung von zwei Verkehrsspiegeln für die Ausfahrten der Erschließungsstraßen "Schusterberg"
  Beschlussvorlage - 9/2016
14. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2016
  Beschlussvorlage - 26/2016
15. Verkehrsangelegenheiten: Geschwindigkeitsreduzierung auf der K 63 zwischen Schuby und Dörphof
  Beschlussvorlage - 20/2016
16. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
  Beschlussvorlage - 25/2016

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Herr Bürgermeister Göbel stellt den Antrag, den TOP 14 von der Tagesordnung abzusetzen, da bisher noch kein Ortstermin zwischen dem Bauausschuss und dem Antragsteller stattgefunden hat.
Des Weiteren stellt er den Antrag, die Tagesordnung um den Punkt "1. Nachtragshaushaltsordnung 2016" als neuen TOP 14 aufzunehmen. Hintergrund hierfür ist die mögliche Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG in Form von Aktienerwerb. Dies soll dann durch eine Kreditaufnahme finanziert werden. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist als Ermächtigungsgrundlage für die Kreditaufnahme notwendig.

Beiden Anträgen wird einstimmig zugestimmt.  

zu TOP 3. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der Bericht des Bürgermeisters wird dem Protokoll beigefügt. Es erfolgen keine Berichte aus den Ausschüssen. 

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 5. Einwohnerfragestunde
Herr Bürgermeister Göbel verliest einen Beschwerdebrief hinsichtlich mangelnder Pflege eines Grundstückes. Von diesem ragen Zweige und Äste in den dort verlaufenden Geh- und Radweg. Insgesamt ist der ganze Bereich entlang der Grundstücksgrenze sehr ungepflegt. Diese Angelegenheit wird ans Ordnungsamt weitergeleitet.

Von einem Einwohner wird auf die gefährliche Verkehrssituation bezügliches des Weges von Dörphof nach Alt-Dörphof hingewiesen. Hier ist das Verkehrsaufkommen durch ein örtliches Agrarunternehmen erheblich gestiegen. Es ist schon zu brenzligen Situationen zwischen den großen, schweren Fahrzeugen und Fussgängern bzw. Kindern gekommen. Er schlägt vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h weiter vorzuziehen.
Die Angelegenheit wird an den Bauausschuss verwiesen.

Es werden keine weiteren Fragen gestellt. 

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
Es wird darüber informiert, dass der Wegweiser an der Kreuzung in Karlberg nach Schwonenthal sehr zugewachsen ist und unbedingt freigeschnitten werden muss. Der Zustand wurde dem Anlieger schon mitgeteilt. Er wird noch mal darauf hingewiesen.

Es erfolgen keine weiteren Anfragen. 

zu TOP 7. Interkommunales Gewerbegebiet Kappeln
Beschlussvorlage - 24/2016
Die Gründung eines Zweckverbandes "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" wird derzeit in Kappeln und diversen Gemeinden der Region um die Stadt Kappeln erörtert. Die entsprechenden Beschlüsse über den entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag und die Verbandssatzung sollen noch in diesem Jahr in den potentiellen Mitgliedsgemeinden gefasst werden. Jetzt steht noch kein rechtsverbindlicher Teilnahmebeschluss, sondern eher eine Ernst gemeinte Interessensbekundung an. Herr Bendlin von der Liegenschaftsverwaltung der Stadt Kappeln und Amtsdirektor Bock stellen den derzeitigen Planungs- und Verhandlungsstand dar. 
Herr Göbel verweist auf die 2014 stattgefundene Beratung zu einer Beteiligung am Interkommunalen Gewerbegebiet, welche damals abgelehnt wurde. Inzwischen hat sich die Zuschusssituation verändert und somit auch die Höhe der Kostenbeteiligung. Daher wurde diese Angelegenheit in die heutige Tagesordnung aufgenommen. Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Göbel den Bürgermeister der Stadt Kappeln, Herrn Traulsen sowie Herrn Bendlin vom Bauamt der Stadtverwaltung Kappeln. Herr Bendlin stellt das Projekt "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" vor. Hierzu werden einzelne Fragen durch Herrn Traulsen und Herrn Bendlin beantwortet. Sie weisen daraufhin, dass dort kein Einzelhandel angesiedelt werden soll. Durch das Gewerbegebiet besteht für die Region die Möglichkeit, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen. 

Beschluss:
Die Gemeindevertretung stellt ein Interesse an einer Mitgliedschaft der Gemeinde Dörphof im künftigen Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Nordschwansen" fest. Die Gemeinde wird an den weiteren Verhandlungen teilnehmen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 21/2016
Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.695,24 €.
Die Gemeinde Dörphof könnte maximal 72 Aktien zu einem Preis von 338.057,28 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 103.295,28 €. Es besteht auch die Möglichkeit, ein optionales Kontingent von 144 Aktien für 676.114,56 € zu erwerben. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde.

Die Finanzierung des Aktienerwerbs durch ein Kommunaldarlehen wäre möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 400.000,- € bei der Investitionsbank Schl.-Holst., mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, werden 0,3 % Zinsen berechnet. Die Konditionen basieren auf einer Anfrage vom 13.06.2016.   
Der Bürgermeister erläutert kurz die mögliche Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG. Die Finanzierung soll über eine Kreditaufnahme erfolgen. Aufgrund der garantierten Dividende und dem aktuell sehr niedrigen Zinssatz ist es eine sehr gute und vor allem sichere Anlage für die Gemeinden. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich durch den Erwerb von 144 Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Die Finanzierung soll über einen Kommunalkredit erfolgen. 

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :5
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Nutzung der Werbeflächen an der Infotafel in Schuby
Beschlussvorlage - 18/2016
Mit GV – Beschluss vom 13.08.2013 (Top 6) sowie Beschluss Finanzausschuss vom 17.09.2013 (Top10) wurde die Gestaltung der Infotafel in Schuby sowie die Gebührenordnung (GV-Beschluss vom 15.10.2013 -siehe Anlage-) für das Anbringen von Werbeschildern festgelegt. 40 Flächen für das Anbringen von Schildern stehen zur Verfügung. Diese Werbeflächen sollten vornehmlich für gemeindliche Gewerbetreibende insbesondere für die heimischen Anbieter von Ferienquartieren dienen.

Bis heute wurde nicht ein Schild angebracht. Es muss geprüft werden, wie das Ziel besser umgesetzt werden kann.

Hierzu sollte geprüft werden, inwieweit eine intensivere Akquise erforderlich ist, bzw. die Bürger bisher überhaupt von der Möglichkeit Kenntnis genommen haben. Mit welchen Maßnahmen kann dieses umgesetzt werden und wer übernimmt dieses?
Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob die erlassene Gebührenordnung modifiziert werden muss und somit für potenzielle Nutzer eventuell attraktiver wird.  
Innerhalb der Gemeindevertretung wird die Nutzung der Werbeflächen kurz diskutiert. Zu den im Finanzausschuss erarbeiteten Änderungen wird zusätzlich vorgeschlagen, mit einem "Informations-Punkt-Zeichen" auf dem First noch mal besonders auf die Infotafel hinzuweisen

Beschluss:
Es wird beschlossen, dass folgende Punkte in den abzuschliessenden privat-rechtlichen Verträgen Niederschlag finden sollen:
  • Mindesmietzeit eines Werbeplatzes: 1 Jahr (bisher 3 Jahre)
  • Mietpreis pro Jahr: 25 € (bisher 50 €)
  • Verlängerung der Mietzeit je um ein Jahr, wenn nicht eine der Vertragsparteien kündigt
  • Einzug der Miete über das Amt Schlei-Ostsee
Darüberhinaus soll mit einem "Informations-Punkt-Zeichen" auf dem First noch mal besonders auf die Infotafel hingewiesen werden.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erneuerung Bekanntmachungskasten an der Infotafel Schuby
Beschlussvorlage - 19/2016
Der an der Infotafel in Schuby befindliche Bekanntmachungskasten wurde seinerzeit in handwerklicher Bauart erstellt und angebracht. Es hat sich gezeigt, dass dieser Schaukasten nicht für den Außenbereich geeignet ist. Das Stabholz ist aufgequollen, Scharniere sind verrostet, die Aussparungen an den Gelenkscharnieren bieten aufgrund der Feuchtigkeit für das bewegliche Fenster keinen richtigen Halt mehr.

Ein Ersetzen des Schaukastens  durch eine Aluminiumvariante (9x A4), geeignet für den Außenbereich, ist geboten. Kosten für die Anschaffung liegen bei ca. 150 – 200€ (Stand 2016) Einbau ca. 30€. Es kann eine kleinere Variante als die vorhandene Ausstellungsfläche gewählt werden. Je größer die Ausstellungsfläche, desto höher die Aufwendungen.
Z.Zt. gibt es keinen HH – Titel für Geräteanschaffungen dieser Art. Um dadurch weiterhin keinen Ansatz für einen Nachtragshaushalt in 2016 zu generieren, sollte diese Anschaffungsmaßnahme in den Haushalt 2017 aufgenommen werden.


Finanzielle Auswirkungen: Aufnahme in den entsprechenden HH-Titel, Belastung des Haushalts für 2017 ca. 250€. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, einen geeigneten Schaukasten für den Außenbereich anzuschaffen und die entsprechenden Mittel in den Nachtragshaushalt 2016 einzustellen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Bankettunterhaltung in Schubymühle / Schubyfeld
Beschlussvorlage - 12/2016
Die Banketten zwischen Schuby und Kreuzung Schubystrand sind sehr ausgefahren. Die Asphaltkanten liegen teilweise frei. Mittelfristig sollte dieser Zustand beseitigt werden, damit es nicht zu schwer reparablen Kantenabbrüchen kommt.
Das Bankettmaterial wurde über die Zeit vom fließenden Verkehr seitlich verdrückt, so dass eine Wulst aufgewachsen ist. Dieser verhindert, dass Niederschlagswasser seitlich abfließen kann und sorgt dafür, dass sich Pfützen bilden. Diese tragen zur weiteren Verschlechterung des jetzigen Zustands bei.
Es wird vorgeschlagen, dass die Wulst mit einem Bagger abgeschält wird. Brauchbares Material kann angedeckt, unbrauchbares Material muss abgefahren werden. Wahrscheinlich muss etwas Asphalt-RC-Material zugeliefert werden. Den Aufwand schätzt Herr Andresen auf rund 3.000 € - 4.000 €.
Sollte man in Erwägung ziehen, teilweise Rasengittersteine zu verlegen, so muss von einem Preis von 40 €/lfdm (Steine 60 x 40 cm längs verlegt) ausgegangen werden. Dieser Preis gilt nur, wenn ca. 160 m oder mehr verlegt werden.

graphic

Im Zusammenhang mit der Verlegung von Rasengittersteinen wird die Finanzverwaltung prüfen, ob Straßenausbaubeiträge erhoben werden müssen. Je kürzer die Strecke, an der Rasengittersteine verlegt werden, desto weniger wirkt sich die Maßnahme verbessernd auf die gesamte verkehrliche Anlage aus und desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass Ausbaubeiträge verlangt werden können / müssen.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Banketten instandzusetzen. Es soll wie folgt verfahren werden: Keine Rasengittersteine, sondern ungebundenes Material in Form von Asphalt-Recycling. Die geschätzten Kosten in Höhe von bis zu 4.000 € werden anerkannt und über den Wegeunterhaltungshaushalt finanziert.     

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Zuwendungen der Gemeinde bei Altersjubiläen, Ehejubiläen und Jubiläen der gemeindlich ehrenamtlich tätigen Personen
Beschlussvorlage - 22/2016
Bisher wurde bei Altersjubiläen wie folgt verfahren:
  • Präsent der Gemeinde im Werte von 25 € beim 75., 80., 85. Geburtstag und ab dem 90. Geburtstag jährlich

Bei Ehejubiläen wurde wie folgt verfahren:
  • Präsent der Gemeinde im Werte von 40 € für das 50. und jedes folgende Ehejubiläum

Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein hat zur Durchführung von Melderegisterauskünften zu Alters- und Ehejubiläen auf Folgendes hingewiesen:

Bei den Alters- und Ehejubiläen handelt es sich um Melderegisterauskünften in besonderen Fällen. § 50 Absatz 2 Bundesmeldegesetz lautet wie folgt:

" Altersjubiläen im Sinne des Bundesmeldegesetzes sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum."

Es muss beraten und beschlossen werden, wie in der Gemeinde Dörphof künftig verfahren werden soll. 
Innerhalb der Gemeindevertretung wird kurz über die Umsetzung der Beschlussempfehlung aus dem Finanzausschuss diskutiert. Es wird vorgeschlagen, die Zuwendung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeindevertretung oder als Ehrenbeamter zu streichen. Diese werden bei der Beendigung ihrer Tätigkeit entsprechend gewürdigt. Eine Zuwendung zu Ehejubiläen soll zum 50., 60., 65. und zum 70. Hochzeitstag erfolgen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, wie folgt zu verfahren:

Altersjubiläen:
Ab dem 75. Lebensjahr alle 5 Jahre und ab dem 100. Lebensjahr jährlich einen Blumenstrauß

Ehejubiläen:
Zum 50., 60., 65. und 70. Ehejubiläum eine Zuwendung von 1 € je Ehejahr und einen Blumenstrauß  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Anschaffung von zwei Verkehrsspiegeln für die Ausfahrten der Erschließungsstraßen "Schusterberg"
Beschlussvorlage - 9/2016
Die Ausfahrten der Schusterberg-Erschließungsstraßen sind unübersichtlich. Aus Reihen der Gemeindevertreter wird angeregt, gegenüberliegend jeweils Verkehrsspiegel aufzustellen.

graphic

Es gäbe folgende Optionen:

graphic
Zwei Spiegel über Eck ausgerichtet mit > 180 ° z.B. 2 x BXH = 600 x 800 mm

graphic
Ein konvexer Spiegel 180 °, BxH = 850 x 420 mm

Beide Optionen gibt es in vielen verschiedenen Größen, unterschiedlich stabil und aus verschiedenen Materialien zu sehr unterschiedlichen Preisen.

Beim vorgesehenen Verwendungszweck müsste der Mast für den Spiegel mindestens 1,50 m von der Asphaltkante zurückstehen. LKWs, insbesondere mit Anhänger, die in die letzte Schusterbergstraße (ohne Wendehammer) ein- oder ausfahren, müssen sehr weit über die Bankette ausholen und benötigen daher den Platz. Fahrzeuge, die entlang der Gemeindestraße Richtung Schubyfeld fahren, weichen bei Gegenverkehr stark auf die Banketten aus und benötigen auch seitlichen Platz.
Die Spiegel können nur hilfreich sein, wenn sie an einem stabilen Mast montiert sind, der nicht wackelt oder vibriert. Wird die Größe so gewählt, dass über die Entfernung von ausfahrendem Fahrzeugführer bis zum Spiegel ein adäquates Spiegelbild zu erkennen ist, so bietet sich eine gehörige Windangriffsfläche.
Sofern man gedenkt, die Maste ins Erdreich zu drücken, sollte man sich zuvor Leitungspläne der Versorger beschaffen.
Bei solider Ausführung schätzt Herr Andresen die Kosten für die erste Option auf rund 800 € – 1.000 €/Stk für Lieferung von Mast sowie Spiegel einschließlich Montage. Für die zweite Option belaufen sich die geschätzten Kosten auf rund 400 – 600 €/Stk.
Bei der 1. Option gibt es beschlagfreie Varianten, die allerdings je Einzelspiegel bis zu 800 € mehr kosten.
Hinsichtlich der Wirkung solcher Spiegel gibt es unterschiedliche Auffassungen. In Karby steht gegenüber der Ausfahrt aus der "Alten Siedlung" ein Spiegel. Als ausfahrender Fahrzeugführer muss man sich entscheiden, ob man sich über den Spiegel auf den Geh- und Radverkehr konzentriert, oder ob man sich direkt auf den Geh- und Radverkehr konzentriert. Der Blick in den Verkehrsspiegel liefert ein verzerrtes Bild, dem man nicht uneingeschränkt vertrauen kann. Daher muss der Geh- und Radweg doch direkt eingesehen werden, indem man sich als Fahrzeugführer langsam vortastet.

Das Ordnungsamt erklärt, dass Verkehrsspiegel keine Verkehrszeichen sind und daher für deren Aufstellung keine verkehrsrechtliche Anordnung erforderlich ist. Allerdings ist die Gemeinde für den ordnungsgemäßen Zustand der Spiegel verantwortlich. Sollte ein Spiegel verbleichen, verdrehen oder verschmutzen, und es ereignet sich ein Unfall, so wird der Gemeinde im Zweifel eine Mitschuld zugeprochen.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, keine Verkehrsspiegel anzuschaffen.    

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Dörphof für das Haushaltsjahr 2016
Beschlussvorlage - 26/2016
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2016 und ein Nachtragshaushaltsplan 2016 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.

Aufgrund des vorherigen Beschlusses, sich nicht an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen, ist eine Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt hinfällig.

Beschluss:

Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2016 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 werden beschlossen.


zu TOP 15. Verkehrsangelegenheiten: Geschwindigkeitsreduzierung auf der K 63 zwischen Schuby und Dörphof
Beschlussvorlage - 20/2016
Unter Punkt 8 der Sitzung des Bau- und Wegeausschusses v. 20.06.2016 wurde protokolliert, dass der Gemeinde Dörphof ein Antrag eines Bürgers auf Reduzierung der Geschwindigkeit zwischen Schuby und Dörphof vorliegt. Der Antrag wurde verlesen (und liegt dem Originalprotokoll bei). Es besteht Befürchtung, dass nach der anstehenden Neuasphaltierung der genannten Strecke die gefahrenen Geschwindigkeiten noch höher sein werden als zur Zeit.
Im Bau- und Wegeausschuss wurde einstimmig beschlossen, dem Antrag zu folgen und bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde einen Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h auf der K 63 zwischen Schuby und Dörphof zu stellen.   

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde einen Antrag auf Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h auf der K 63 zwischen Schuby und Dörphof zu stellen.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
Beschlussvorlage - 25/2016
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Geschäftsordnung der Gemeinde Dörphof ist erst 6 Jahre alt, muss aber aufgrund von Gesetzesänderungen neu angepaßt werden. Daher ist eine neue Geschäftsordnung zu beschließen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine neue Geschäftsordnung erarbeitet.  
Einzelne Fragen zur neuen Geschäftsordnung werden durch Bürgermeister Göbel und Herrn Stöcks beantwortet. 

Beschluss:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Frank Göbel  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer