N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Dörphof vom 17.03.2015.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.20 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Volker Starck
stellv. Vorsitzender Martin Banck
Ausschussmitglied Christopher Bruns
Ausschussmitglied Gisela Kruse
wählbarer Bürger Alfred Zöhner

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Jens Joost (entschuldigt )
Ausschussmitglied Sascha Werges (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Gemeindevertreter Frank Göbel
stellv. Mitglied Heidi Pinn
Gemeindevertreter Günther Wöhlk
Protokollführer Jan Andresen
Gast Alexander Hohmann

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Asphaltdeckenerneuerung der K 63
  Beschlussvorlage - 6/2015
5. Rissesanierungen an Gemeindestraßen
  Beschlussvorlage - 11/2015
6. Erneuerung von Spielgeräten auf den Spielplätzen der Gemeinde
  Beschlussvorlage - 7/2015
7. Reparatur eines Regenablaufes in Alt-Dörphof
  Beschlussvorlage - 8/2015
8. Errichtung eines Buswartehauses in Schuby
  Beschlussvorlage - 10/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit.

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung.

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Asphaltdeckenerneuerung der K 63
Beschlussvorlage - 6/2015

Nachdem in der Gemeindevertretung am 15.07.2014 beschlossen wurde, ein Ingenieurbüro mit der Planung von Maßnahmen, die ggf. mittel- oder unmittelbar mit der Deckenerneuerung der K 63 in 2016 zusammenhängen, zu beauftragen, ist dieses unterdessen erfolgt. Es hat am 20.01.2015 einen Besprechnungstermin im Amt gegeben, zu dem die Aufgaben verteilt wurden. Am 17.02.2015 hat dann eine Bereisung der K 63 mit den Planern, der Gemeinde und der Verwaltung gegeben.
Die Ergebnisse der bis zur Bauausschusssitzung gewonnenen Erkenntnisse und Planungen werden von Herrn Hohmann vom Ingenieurbüro Aqua-Tec aus Ahneby vorgetragen.

Damit sich die Mitglieder des Bauausschusses einen Eindruck darüber verschaffen können, welche Themen zur Beratung anstehen, werden die Besprechungsvermerke vom 20.01. und 17.02.2015 zur Verfügung gestellt. Da gleichermaßen Beratungen im Zusammenhang mit der K 77 in Winnemark anstehen, wird in diesen Vermerken teilweise auch Bezug auf Belange aus Winnemark genommen.


Herr Hohmann trägt anhand eines Leinwandvortrags das bisherige Ergebnis seiner Bestandsaufnahmen und Planungen vor. Dabei macht er deutlich, dass die vorgetragene Kostenschätzung nur eine Größenordnung der zu erwartenden Kosten abbilden kann und nicht zu verwechseln ist mit einer Kostenberechnung. Vielmehr soll der Vortrag die Gemeinde in die Lage versetzten, eine Entscheidung zu treffen, für welche Einzelthemen die Planungen ggf. vertieft und vorangetrieben werden sollen. Der Vermerk von Herrn Andresen vom 20.01.2015 deutet bereits auf die Komplexität hin, die allein bzgl. der verschiedenen Zuständigkeiten hinsichtlich der Straßenbaulasten besteht.


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OT Schuby Süd

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OT Schuby Nord


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OT Dörphof

Das Ergebnis der Kostenschätzung sei hier kurz zusammengefasst. Für die Sanierung und Reparatur defekter Straßenabläufe, für die Reparatur einzelner Bordsteine, für das Richten von Betonmuldenrinnen, für das anteilige Herrichten zweier barrierefreier Bushaltestellen und für die Deckenerneuerung als Unterhaltung von einbindenden Gemeindestraßen werden Kosten von rund 100.000 € geschätzt. Zusätzlich hat Herr Andresen das Straßenbeleuchtungskabel von einem Elektriker überprüfen lassen. Das vorhandene Kabel weist unterschiedliche Aderanzahlen und Querschnitte auf. Aufgrund vieler Einzelschäden lastet die gesamte Straßenbeleuchtung auf nur einer Phase. Vorausahnend, dass dieser Zustand vermuten lässt, dass in naher Zukunft noch mehr Kabelschäden auftreten werden als ohnehin schon, wird eine Sanierung des Kabels angeregt. Die Kosten belaufen sich überschlägig einschlägig der erforderlichen Tief- und Tragschichtasphaltbauarbeiten auf rund 50.000 €.

Daher werden die Gesamtkosten sämtlicher mittel- und unmittelbar mit der Deckensanierung der Kreisstraße in Verbindung stehenden Maßnahmen auf rund 150.000 € geschätzt.

In der Beratung des Bauausschusses wird deutlich, dass die Chance einer Sanierung sämtlicher im Zusammenhang mit der Deckensanierung der K63 stehender Belange genutzt werden soll.

Herr Andresen macht auf ein Problem aufmerksam, dass eher in der Verantwortung des Kreises liegt. Außerorts sind die anliegenden Grundstückseigentümer gemäß § 24 Straßen- und Wegegesetz quasi unterhaltspflichtig für die Grundstücks-/Koppelzufahrten. Da Ortskundige wissen, dass einige Zufahrten für den heute üblichen Verkehr unterdimensioniert sind, wäre es ratsam, diesen Grundstückeigentümern einen Hinweis zu geben. Möglicherweise sollten diese auf eigene Kosten breitere und vor allen Dingen stabilere Zufahrten herrichten lassen. Andernfalls droht nach der Sanierung von Fahrbahn- und Radwegdecke bei anschließenden Beschädigungen Konfliktpotential. Heute schert sich kaum jemand um die Beschädigungen, da sowieso eine Menge Schäden vorhanden sind. Nach einer Sanierung dürfte sich die Sensibilität verschärfen.

Hinsichtlich der Mittelmarkierung erklärt Herr Andresen, dass diese innerorts künftig entfallen wird. Außerorts wird sie ebenfalls entfallen, wenn die Fahrbahnbreite beider Fahrstreifen < 6 m sein wird.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die vorgetragenen Maßnahmen im Vorwege der Asphaltdeckenerneurung der Kreisstraße vorbereitend durchzuführen. Es sollen weitere Planungen beauftragt werden. Dazu ist ein Ingenieurvertrag zu verhandeln und als Stufenvertrag bis zur Leistungsphase 3 zu beauftragen. Das Ergebnis der sogenannten Entwurfsplanung ist dem Bauausschuss vorzulegen. Parallel sind Verhandlungen mit dem LBV vorzunehmen, mit dem Ziel, die Zuständigkeiten genauer zu definieren.
Der angedeutete Kostenrahmen von 150.000 € wird soweit zunächst anerkannt.
Ferner wird beschlossen, dass der Bürgermeister zusammen mit der Verwaltung einen Ortstermin mit den außerorts angrenzenden Grundstückseigentümern vereinbart. In diesem Termin soll die Verantwortlichkeit bzgl. der Zufahren verdeutlicht und die Kontaktaufnahme mit dem LBV angeregt werden.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Rissesanierungen an Gemeindestraßen
Beschlussvorlage - 11/2015

Herrn Andresen ist aufgefallen, dass sich in der Straße nach Schubystrand und nach Schwonendahl / Krim nach der letzten Rissesanierung vor rund drei Jahren erneut einige Risse aufgetan haben. Die meister der vergossenen Risse sind noch verschlossen, so dass das Eindringen von größeren Wassermengen verhindert werden konnte.

Ferner ist aufgefallen, dass in der Straße nach Alt-Dörphof eine Vielzahl von Rissen vorhanden sind. Wird hier nichts unternommen, so werden sich in absehbarer Zeit die ersten Schlaglöcher bilden.

Vor dem Hintergrund der Vermeidung von Straßenausbauten mit der pflichtgemäßen Erhebung von Ausbaubeiträgen empfiehlt Herr Andresen die Sanierung der Risse. Ohne ein konkretes Aufmaß der Risslängen erstellt zu haben, wird der Aufwand der Maßnahmen auf rund 5.000 € geschätzt.


Hinweis: Bei Straßen, die mittlerweile schon durch eine Art Netzrissbild geprägt sind, ist eine Rissesanierung unwirtschaftlich.


Beschluss:

Es wird beschlossen, im Rahmen der Straßenunterhaltung eine Rissesanierung an den genannten Straßen durchzuführen. Die Kosten werden aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, notwendige Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erneuerung von Spielgeräten auf den Spielplätzen der Gemeinde
Beschlussvorlage - 7/2015

Die Doppelschaukeln mit Kletternetz auf den Spielplätzen in Schuby Schusterberg und Karlberg muten zwar noch standfest an, weisen aber bei genauerem Hinsehen Schäden auf. Die, die Schaukeln tragenden Querbalken sind von oben durch die Bewitterung angerottet. Bei den Routineinspektionen wird dieses durch den beauftragten Dritten dokumentiert. Eine Reparatur wäre wahrscheinlich unwirtschaftlich, da auch übrige Holzteile schon Mangelerscheinungen aufweisen.
Daher soll über die Demontage und die Montage neuer Geräte beraten werden. Herr Andresen wurde gebeten, einen Vorschlag zu unterbreiten.
In vielen Gemeinden des Amtes und auch bei Kindergärten und Schulen wurden in den vergangenen 12 Jahren Stahl- und Alugeräte aufgebaut. Diese Geräte sind preiswert, sehr solide und können Jahrzehnte halten. Herr Andresen schlägt verschiedene Optionen vor.
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Nestschaukel, Fallraum 2,90 x 8,00 m, Kosten für die Anschaffung rund 1.050 € brutto incl. Fracht

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Doppelschaukel, Fallraum 3,00 x 7,50 m, Kosten für die Anschaffung rund 1.550 € brutto incl. Fracht

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Kombischaukel mit Nest- und Doppelschaukel, Fallraum ca. 7,00 x 8,00 m, Kosten für die Anschaffung rund 2.500 € brutto incl. Fracht. Ob dieses Gerät Platz findet, müsste man schauen.

Für die Demontage der Altgeräte und die Montage der neuen Geräte einschließlich Fundamenten und Schaffung des vorgeschriebenen Fallschutzes müssen je Gerät weitere 1.000 € - 1.500 € angesetzt werden.
In Karlberg ist zudem das kleine Holzhaus und der Schwebebalken abgängig. Diese sollten abgebaut werden. Der Aufwand mag mit rund 500 € einschließlich der Entsorungsgebühren abgeschätzt werden. Ob diese Geräte ersetzt werden sollen, ist Herrn Andresen unbekannt. Zur Sitzung wird ein Beispielkatalog eines Herstellers vorgelegt.

Herr Andresen empfiehlt, dass sich die Bauausschussmitglieder vor der Beratung selbst ein Bild von den Geräten machen, um objektiv entscheiden zu können.


Beschluss:

Es wird beschlossen, folgende Geräte auf den Spielplätzen der Gemeinde abzubauen, zu entsorgen und entstehende Wunden im Rasen zu heilen: Spielhaus, Schwebebalken, Schaukeln; Stubben roden oder fräsen.
Ferner wird beschlossen, folgende neue Geräte anzuschaffen: 2 Doppelschaukeln kombiniert mit einer Nestschaukel (Bild 3 des Sachverhaltes). Die geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 6.500 € werden anerkannt. Die vorhandene Vermögenshaushaltsstelle zur Beschaffung neuer Spielgeräte wird um 2.000 € aufgestockt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, erforderliche Aufträge zu erteilen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Reparatur eines Regenablaufes in Alt-Dörphof
Beschlussvorlage - 8/2015

In Alt-Dörphof ist ein Straßenablauf der Gemeinde nebst der entwässernden Abflussleitung defekt. Das System gehört nicht zur zentralen Ortsentwässerung Nordschwansen. Der Aufwand für die Reparatur wird auf rund 3.000 € geschätzt. Der nordwestliche Anlieger leitet ebenfalls Niederschlagswasser ab und beteiligt sich gemäß einer schriftlich eingeholten Erklärung mit 900 € an den Kosten. Der Anteil wurde von Herrn Andresen anhand der Vorteilsflächen prozentual ermittelt.
Ob die Oberfläche des Rohrgrabens quer durch die Straße nach der Verfüllung wieder asphaltiert oder vielleicht gepflastert werden soll, müssen die Beratungen ergeben. Die Pflasterung in ca. 1,00 m Breite wäre kostenneutral zu einer Asphaltierung des nur ca. 60 cm breiten Schnittes.
Man könnte die Pflasterung favorisieren, weil diese nach einiger Zeit bei ggf. eintretender Setzung des Rohrgrabens entweder ausgebaut und durch Asphalt ersetzt oder nur gerichtet werden könnte. Zudem könnte man den Rohrgraben so anordnen, dass die Pflasterung anschließend den Anschein einer bewusst angelegten, optischen Verkehrsberuhigung erwecken würde.


Beschluss:

Es wird beschlossen, den Regenablauf in Alt-Dpörphof zu reparieren. Der Oberfläche des Rohrgrabens soll in Asphaltbauweise wieder hergestellt werden. Die Kosten werden aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den erforderlichen Auftrag zu erteilen.
Der tätig werdende Unternehmer soll in Schubyfeld 10 ca. 5 Betonmuldensteine festsetzen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Errichtung eines Buswartehauses in Schuby
Beschlussvorlage - 10/2015

Nachdem die CDU einen Antrag für die Errichtung von Buswartehäusern in Schuby und Dörphof gestellt hatte, wurden Recherchen angestellt.
Diese Vorlage behandelt nur den Standort Schuby und beinhaltet Teile der nicht beratenen Beschlussvorlage 26/2014, welche in der Bauausschusssitzung vom 04.12.2014 vertagt wurde.
Die Beratung über den Standort Dörphof unter den dort herrschenden Rahmenbedingungen wird unter einem extra Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil vorgeschlagen.
In Schuby wäre die Aufstellung auf dem Grundstück des St.-Nicolaiheims ohne großen administrativen Aufwand möglich. Der Bürgermeister hat vom Leiter der Einrichtung erfahren, dass er der Angelegenheit sehr offen gegenüber sei.
Daher hat Herr Andresen die Kosten für die Errichtung eines Buswartehauses nach dem Muster des bereits vorhandenen Häuschens ermittelt. In diese Kostenermittlung ist eine gewisse Eigenleistung von Anliegern eingeflossen, so dass die Gesamtkosten nur auf rund 2.700 € - 3.000 € geschätzt werden. Darin ist ein Materialanteil von rund 1.700 € enthalten.
Vorgesehen ist, ein nahezu identisches Buswartehaus wie auch auf der westlichen Seite der K 63 stehend zu errichten. D.h. es sind Holz-, Dachdecker und Maler- und Gründungsarbeiten zu erledigen. Die Gründung soll über 5 Punktfundamente erfolgen. Der Boden soll mit Gehwegplatten ausgelegt werden. Die Ränder dieser Fläche werden mit Rasenborden eingefasst.
Zum Vergleich: Die einfachsten Buswartehäuser vergleichbar denen an der B 203 in Barkelsby kosten in der Anschaffung ohne Montage, Gründung und Bodenplatte schon 3.100 €.
Sollte die Gemeindevertretung das Vorhaben befürworten, so müsste zunächst mit dem St.-Nicolaiheim e.V. eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen werden, welche die Aufstellung auf deren Grund und Boden gestattet.
Hinweis: Die barrierefreie Gestaltung der Buswartebucht nebst des Wartebereiches ist Gegenstand der Beratung des TOPs 4 und von der Thematik der Aufstellung eines Buswartehauses losgelöst.


Beschluss:

Der TOP wird vertagt.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben

Es ist keine Öffentlichkeit mehr anwesend!



Jan Andresen  Volker Starck 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r