N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Gemeinde Dörphof vom 08.10.2018.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  18.32 Uhr
Ende der Sitzung:  18.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Wolfgang Börner
Ausschussmitglied Gisela Kruse
Ausschussmitglied Heidi Pinn
Ausschussmitglied Tobias Schlömer
Ausschussmitglied Sascha Werges

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Frank Göbel
Verwaltung Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Wahl einer/eines Vorsitzenden
3. über die Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 in der Gemeinde Dörphof.
  Beschlussvorlage - 16/2018

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Herr Bürgermeister Göbel eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Wahl einer/eines Vorsitzenden
Auf Vorschlag von Herrn Schlömer wird Herr Börner mit 4 Ja-Stimmen, bei einer Enthaltung, zum Ausschussvorsitzenden gewählt.

zu TOP 3. über die Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 in der Gemeinde Dörphof.
Beschlussvorlage - 16/2018
Gemäß § 66 GKWO ist in der ersten Sitzung der GV ein Wahlprüfungsausschuss zu wählen, der die Einsprüche gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl von Amtswegen vorzuprüfen hat.

Gemäß § 38 GKWG kann jeder Wahlberechtigte des Wahlgebietes oder die Kommunalaufsicht binnen eines Monats nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Weder Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Dörphof noch die Kommunalaufsicht haben Einsprüche gegen die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 erhoben.
Am 16. März 2018 wurden die eingereichten Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 durch den Gemeindewahlausschuss geprüft und ohne Mängel zugelassen.

Am 14. Mai 2018 wurden die Wahlunterlagen vom Gemeindewahlausschuss überprüft und der Gemeindewahlausschuss ermittelte, dass die Beschlüsse des Wahlvorstandes zu keinem Anlass der Bedenken oder Beanstandungen gaben.

 

Beschluss:
Nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss, bei der festgestellt wurde, dass gegen die Gültigkeit der Wahl keine Einsprüche erhoben wurden und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung zu erheben sind, wird der Gemeindevertretung empfohlen, die Gemeindewahl vom 06. Mai 2018 für gültig zu erklären.   

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Wolfgang Börner  Christoph Stöcks 
Ausschussvorsitzender  Protokollführer