N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanz- sowie des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Dörphof vom 09.04.2013.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 17, 24398 Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender BW Volker Starck
Ausschussvorsitzender (FA) Bgm. Hans-Peter Thomsen
stellv. Vors. BW Martin Banck
Mitglied FA Frank Göbel
Mitglied BW + stellv. Mitglied FA Gisela Kruse
Ausschussmitglied (FA + stellv. Mitglied BW) Heidi Pinn
Mitglied FA Maren Siedenbiedel
Mitglied BW Sascha Werges
stellv. Ausschussvorsitzender FA Günther Wöhlk
Mitglied BW Alfred Zöhner

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
stellv. Mitglied FA + BW Andreas Hobus
Protokollführer/in Ulrich Erichsen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Einwohnerfragestunde
5. Rückübertragung der Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen"
  Beschlussvorlage - 5/2013
6. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übernahme der Trägerschaften für die Jugendfeuerwehren
  Beschlussvorlage - 6/2013
7. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 2/2013
8. Ballfangzaun südliches Tor B-Platz
  Beschlussvorlage - 4/2013
9. Wegeausbesserung Wirtschaftsweg Karlberg und Alt-Dörphof
  Beschlussvorlage - 7/2013
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Hans-Peter Thomsen eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Hans-Peter Thomsen beantragt, den Tagesordnungspunkt 9 wie folgt zu erweitern:
  • Wegeausbesserung Wirtschaftswege Karlberg und Alt-Dörphof

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Einwohnerfragestunde
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.

Bürgermeister Thomsen berichtet von einer Eingabe von Anliegern aus Karlberg und der Karlberger Straße. Hier geht es um die Einstufung der Straßen in einer Straßenausbaubeitragssatzung. Die Verwaltung hat hierauf bereits geantwortet, dass in absehbarer Zeit kein Ausbau geplant ist und daher gegenwärtig keine Notwendigkeit besteht, eine entsprechende Satzung zu erlassen. Die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger werden in einer eventuellen späteren Diskussion einfließen.

Ferner teilt der Bürgermeister mit, dass die Freiwillige Feuerwehr Karby-Dörphof in diesem Jahr ihr 125-jähriges Bestehen feiern wird. Die Gemeinden Dörphof und Karby werden die Veranstaltung mit je 450 € bezuschussen.

Der Protest gegen die private Feldwegbeseitigung in Alt-Dörphof kommt in kleinen Schritten voran.

Christopher Bruns hat schriftlich die 72-Stunden-Aktion der Landjugend ins Gespräch gebracht. Hier wollen sich alle Anwesenden bis zur Gemeindevertretersitzung Gedanken machen.

Volker Starck berichtet, dass einige Schachtdeckel ausgewechselt wurden und auch alle markiert wurden.

zu TOP 5. Rückübertragung der Aufgabe "Jugendfeuerwehr Schwansen"
Beschlussvorlage - 5/2013

Die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark haben die Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ derzeit auf das Amt übertragen. Aufgrund der Änderung des § 5 der Amtsordnung ist eine Rückübertragung dieser Aufgabe beabsichtigt. Entsprechende Gespräche wurden mit den Bürgermeistern und den betroffenen Feuerwehrverantwortlichen geführt. Es ist beabsichtigt, die Trägerschaft durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu regeln. Vorher ist jedoch grundsätzlich über die Rückübertragung zu entscheiden.

Die Aufgabe kann zum 01.01.2014 an die Gemeinden zurückübertragen werden, wenn neben dem Amtsausschuss auch alle betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Die Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ wird zum 01.01.2014 auf die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark übertragen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übernahme der Trägerschaften für die Jugendfeuerwehren
Beschlussvorlage - 6/2013

Nach dem Grundsatzbeschluss über die Rückübertragung der Aufgabe „Jugendfeuerwehr Schwansen“ auf die Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark ist zwischen diesen Gemeinden eine Regelung über die künftige Wahrnehmung der Aufgabe zu vereinbaren. Hierzu dient der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übernahme der Trägerschaften für die Jugendfeuerwehren Waabs und Winnemark durch die Gemeinden Waabs und Winnemark.

Für die jugendlichen Feuerwehrmitglieder wird sich in der Praxis keine Veränderung ergeben. Auch für die Gemeinde ergeben sich (außer des Trägerwechsels) keine spürbaren Neuerungen.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag der Gemeinden Brodersby, Damp, Dörphof, Holzdorf, Karby, Thumby, Waabs und Winnemark zur Übernahme der Trägerschaft für die Jugendfeuerwehren Waabs und Winnemark durch die Gemeinden Waabs und Winnemark wird beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 2/2013

Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Dörphof ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 1.700,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Dörphof von ca. 1.000,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Dörphof ca. 1.200,00 € davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.

Über die Sache wird intensiv diskutiert.

Da noch Fragen auftauchen, wird die Angelegenheit auf die Gemeindevertretersitzung am 23.04.2013 vertagt.

Beschluss:

Die Gemeinde Dörphof beschließt sich im Verhältnis des Amtsumlagesatzes der 16 betroffenen Gemeinden mit einem Betrag bis zu 1.700,00 € zu beteiligen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 8. Ballfangzaun südliches Tor B-Platz
Beschlussvorlage - 4/2013
Der TSV hatte einen Antrag an die Gemeinde Karby gerichtet und um Erneuerung des Ballfangzaunes gebeten. Am 21.02.2013 fand diesbzgl. um 17:00 Uhr ein Ortstermin am Ballfangzaun des B-Platzes statt. Anwesend waren als Vertreter der Gemeinde Herr Bürgermeister Becker sowie Herr Hauser. Seitens des Sportvereins waren Frau Pohl, Herr Jammers und Herr Behrens anwesend. Von der Verwaltung war Herr Andresen dabei.

Der Zaun ist rund 45 m lang und 4 m hoch. 17 Spannbetonpfähle richten ihn auf.

Es wurde einhellig festgestellt, dass das vorhandene Geflecht abgängig und keiner Reparatur mehr würdig ist. Es wurde über die verschiedenen Optionen der Sanierung oder des Neubaus diskutiert.

Herr Andresen hat das Ergebnis dieser Diskussion sowie zusätzliche Informationen in dieser Vorlage zusammengefasst:
  1. Option: Nylonnetz
Nylonnetze werden erst ab einer Höhe ab 2,00 m eingesetzt. In den unteren 2 m wird immer ein nicht besteigbares Material verwendet. Die Kosten sind unwesentlich günstiger, die Dauerhaftigkeit dafür geringer als andere Materialien. Aus diesem Grunde wird diese Option hier nicht weiter verfolgt.
  1. Option: Sanierung des vorhandenen Zauns mit neuem Drahtgeflecht
Der Bewuchs hinter dem Zaun wird bauseits durch die Gemeinde / den Sportverein in Eigenleistung soweit zurückgeschnitten, dass ein Arbeiten am Zaun ohne Behinderung möglich ist.
Das vorhandene Drahtgeflecht wird demontiert und entsorgt. Neues Geflecht mit einer Maschenweite von 50/3,1 mm wird geliefert und montiert. Da die vorhandenen Befestigungsösen teilweise abgerostet sind, müssen neue eingebohrt werden. Ob dieses schadlos an den alten Pfosten möglich ist, müsste zunächst ausprobiert werden. Falls beim Bohren der Beton absprengt, müsste das neue Geflecht mit Drahtschlaufen an den Pfosten fixiert werden. Das Geflecht sollte mit einem Bodenfreistand von rund 7,5 cm montiert werden, damit der Faden eines Freischneiders unterdurchschlagen kann.
Kosten rund 5.000 €
  1. Option: Komplette Demontage des vorhandenen Zauns und Lieferung sowie Montage eines neuen Doppelstabmattenzauns
Der Bewuchs hinter dem Zaun wird bauseits durch die Gemeinde / den Sportverein in Eigenleistung soweit zurückgeschnitten, dass ein Arbeiten am Zaun ohne Behinderung möglich ist.
Nach der Demontage und der Entsorgung des alten Geflechtes sowie der alten Spannbetonpfähle werden neue, verzinkte Stahlpfosten im Rastermaß von 2,50 m einbetoniert. Dann würden bis 2,0 m Höhe verzinkte Doppelstabmatten mit einer Maschenweite von 50/200 mm und darüber mit einer Maschenweite von 100/200 mm montiert. Die Doppelstabmatten sollten mit einem Bodenfreistand von rund 7,5 cm montiert werden, damit der Faden eines Freischneiders unterdurchschlagen kann.
Kosten rund 9.000 € gemäß Angebotseinholung durch Herrn Bürgermeister Becker

Es wurde zudem überlegt, ob zum Schutze des Drahtgeflechtes eine Rodung der vorhandenen Stubben von Büschen und Bäumen sinnvoll sei. Da diese teilweise unmittelbar neben den Pfosten stehen, ist ein Roden ohne Beeinträchtigung der Pfosten durch die kreuz und quer verlaufenden Wurzeln nicht möglich. Daher wird empfohlen, die Stubben so kurz als möglich zurück zu schneiden und die wachsenden Zweige jährlich mit dem Freischneider abzumähen.

Ferner wurde angeregt, die Maschendrahtzäune links und rechts des Ballfangzauns aus optischen Gründen komplett zu demontieren. Dieses würde ggf. bauseits durch die Gemeinde oder den Sportverein erfolgen.

Inwiefern die Umlandgemeinden um eine Beteiligung an den Kosten einer Sanierung gebeten werden sollen, müssen die Beratungen ergeben.

Aktuell stellt die Gemeinde Karby einen Antrag auf Beteiligung der Gemeinden Dörphof, Winnemark und Brodersby. Herr Bürgermeister Becker unterbreitet den Vorschlag, dass die Gemeinde Karby 5.000 € der Kosten eines Neubaus übernimmt und die verbleibenden 4.000 € von den Umlandgemeinden zu z.B. je ein Drittel getragen werden.
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:
Es wird beschlossen, keine Beteiligung am Ballfangzaun vorzunehmen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Wegeausbesserung Wirtschaftsweg Karlberg und Alt-Dörphof
Beschlussvorlage - 7/2013

Die Herren Joost, Petersen und Lorenzen haben mit Datum 24.03.2013 ein Schreiben / Antrag an den Bürgermeister gerichtet. Dieses ist der Anlage zu dieser Vorlage beigefügt.
Um die örtlichen Verhältnisse besser einschätzen zu können, hat Herr Andresen zusätzlich Katasterpläne sowie Luftbilder beigefügt.

Die zweite Version dieser Vorlage unterscheidet sich lediglich im TOP-Text. Es soll gegenüber der Finanz- Bau- und Wegeausschusssitzung auch die Ausbesserung des Wirtschaftsweges Alt-Dörphof beraten werden. Auf ein erneutes Versenden der genannten Anlagen wird verzichtet.

Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:

Beschluss:

Es werden folgende Beschlüsse gefasst:
  • Mit der Anliegerin Matthies soll eine Vereinbarung geschlossen werden. Hier wird geregelt, dass die Steinmauer auf gemeindlichem Boden geduldet wird und auf der gegenüberliegenden Seite Rasegittersteine auf ihre Kosten verlegt werden.
  • Die Maßnahmen im Kurvenradius werden von der Agrarenergie Schuby GmbH & Co. KG bezahlt.
  • Die übrigen Ausbesserungen am Weg Karlbergfeld werden über die Wegeunterhaltung der Gemeinde vorgenommn.
  • Die Ausbesserungen am Weg Alt-Dörphof werden ebenfalls über die Wegeunterhaltung der Gemeinde bestritten.
  • Der Istzustand wird digital dokumentiert.

Die Rechnung soll das Lohnunternehmen an die Agrarenergie Schuby GmbH & Co. KG richten. Die Gemeinde nimmt für ihren Teil eine Kostenerstattung vor.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Bekanntgaben
  • Aktion „Saubere Gemeinde“ am 19. April 2013 ab 16.30 Uhr.
  • Tanz in den Mai der FF Schuby am 30. April 2013 in Karby.


Ulrich Erichsen  Hans-Peter Thomsen 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzende/r