Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Schusterberg 17, 24398 Dörphof |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.18 Uhr |
Ausschussvorsitzende/r Volker Starck |
stellv. Vors. BW + Ausschussmitglied FA Martin Banck |
Ausschussmitglied BW Christopher Bruns |
stellv. Ausschussvorsitzender FA Frank Göbel |
wählbarer Bürger BW Jens Joost |
Ausschussmitglied BW Gisela Kruse |
Ausschussmitglied FA Heidi Pinn |
Ausschussmitglied BW Sascha Werges |
Ausschussmitglied FA Alfred Zöhner |
Ausschussvorsitzender FA Günther Wöhlk (entschuldigt ) |
wählbarer Bürger BW Christian Schneider (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Einwohnerfragestunde |
5. | Erlass einer neuen Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 16/2015 | |
6. | Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016 |
Beschlussvorlage - 14/2015 | |
7. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes |
Beschlussvorlage - 17/2015 | |
8. | Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung |
Beschlussvorlage - 18/2015 | |
9. | Bushaltestellen Schuby und Dörphof an der K 63 |
Beschlussvorlage - 19/2015 | |
10. | Qualitätsverbesserung des Ostseeküstenradwanderweges |
Beschlussvorlage - 13/2015 | |
11. | Vergabe eines Straßennamens |
Beschlussvorlage - 15/2015 | |
Vorschlag über die nichtöffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgabe |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende Volker Starck eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Ausschüsse fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung des Finanzausschusses und des Bau- und Wegeausschusses werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Einwohnerfragestunde |
Von Willy Andresen wird als Straßenname (TOP 11 der Tagesordnung) Wallachei vorgeschlagen.
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zu TOP 5. | Erlass einer neuen Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 16/2015 Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen ist. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurde die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigen Rundungsabweichungen kommen. |
Die Sitzungsleitung übernimmt zu diesem TOP Frank Göbel. Die Mitglieder des Finanzausschusses sprechen folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Erlass einer neuen Hundesteuersatzung ab 01.01.2016 |
Beschlussvorlage - 14/2015 Die Hundesteuersatzung (mit allen Nachtragssatzungen) der Gemeinde Dörphof verliert am 31.12.2015 gemäß § 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) nach 20 Jahren ihre Gültigkeit. Daher ist zum 01.01.2016 eine neue Hundesteuersatzung zu erlassen. Inhaltlich wurde die Satzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet. Auf Besonderheiten wird im folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt): § 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2: Aufgrund des ab 01.01.2016 gültigen Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben. Es steht - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will. Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist. § 11 Abs. 2: Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen. Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fälligwerden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert. Hinweis zu § 4 Abs.1: Die Steuersätze wurden zuletzt zum 01.01.2012 erhöht:
Eine Veränderung der Steuersätze steht im Ermessen der Gemeinde Dörphof. |
Die Sitzungsleitung übernimmt zu diesem TOP Frank Göbel. Der Finanzausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung vom 04.08.2015 mit folgender Änderung beschlossen: § 6 Absatz 1 Buchstabe d wird ersatzlos gestrichen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes |
Beschlussvorlage - 17/2015 Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindvertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt. Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt. |
Die Sitzungsleitung übernimmet zu diesem TOP Frank Göbel. Herr Erichsen weist auf zwei Änderungen zum vorgelegten Vertragsentwurf hin:
Der neue Vertragsentwurf wird dem Protokoll beigefügt. Der Finanzausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung |
Beschlussvorlage - 18/2015 Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt. |
Die Sitzungsleitung übernimmt zu diesem TOP Frank Göbel. Herr Erichsen weist auf folgende Änderungen zum vorgelegten Satzungsentwurf hin:
Der neue Satzungsentwurf wird dem Protokoll beigefügt. Der Finanzausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die Verbandssatzung wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Bushaltestellen Schuby und Dörphof an der K 63 |
Beschlussvorlage - 19/2015 Im Zuge der durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde geplanten Deckenerneuerung auf der K63 werden auch die Fahrbahnen, Busbuchten und Radwege an den Bushaltestellen mit asphaltiert werden (sofern diese schon heute vorhanden / asphaltiert sind). Bekanntermaßen gibt es eine Forderung seitens UN / EU / Bund / Land / Kreis auf eine barrierefreie Herrichtung der Bushaltestellen bis zum Jahr 2022. Im Zusammenhang beider Themen gilt es zunächst zu klären, welche Bushaltestellen überhaupt noch in Zukunft in welcher Form benötigt werden. In der Gemeinde Dörphof sind die beidseitigen Bushaltepunkte in Schuby Dorf und in Dörphof betroffen. Die zur Verfügung gestellten Pläne zeigen die Haltestellen östlich und westlich der K63. Da diese Haltestellen eindeutig innerorts belegen sind, müssen über die Zuordnung der Zuständigkeiten und die damit einhergehenden Kostenübernahmen nach Auffassung der Amtsverwaltung eindeutige Festlegungen durch Interpretation des Straßenwegegesetztes vorgenommen werden. Dazu findet am 13.10.2015 eine Besprechung mit dem Kreisbauamtsleiter und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr statt. Vor dem Hintergrund des erheblichen Aufwands für einen barrierefreien Umbau sollte die Gemeinde darüber beraten, ob die Haltestellen in Zukunft überhaupt noch in der heutigen Form erhalten bleiben sollen oder ob eine andere Form gewünscht wird. Beispielsweise wäre es ggf. denkbar, die Busbucht in Schuby aufzugeben und anstelle derer den Wartebereich vom Radweg zu entkoppeln. Eine gänzliche Aufgabe einer der Haltestellen dürfte wohl anders als Andernorten kaum in Frage kommen. Das Ergebnis der gemeindlichen Beratung kann dann in die Erörterung mit dem Straßenbaulastträger am 13.10.2015 einfließen.
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Die Sitzungsleitung übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt Volker Starck. Der Bau- und Wegeausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die Angelegenheit wird bis zu dem Termin mit dem Kreisbauamt und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr sowie einem noch festzulegenden Termin mit der Autokraft zurückgestellt.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird zurückgestellt. |
zu TOP 10. | Qualitätsverbesserung des Ostseeküstenradwanderweges |
Beschlussvorlage - 13/2015 Der Ostseeküstenradwanderweg (OKR) ist einer der meistbefahrenen deutschen Radfernwege. Er führt in Schleswig-Holstein über 442 km von Lübeck bis Flensburg und davon gut 30 km durch das Amt Schlei-Ostsee. Von Eckernförde bis Damp führt er entlang des Radweges an der L 26. Dieser Radweg befindet sich derzeit in einem desolaten Zustand. Außerdem ist die Ostsee über eine große Wegstrecke (anders als der Name des Radweges vermuten lässt) nicht erlebbar. In Zusammenarbeit mit der Ostseefjord Schlei GmbH und den Bürgermeistern der Gemeinden entlang der westlichen Eckernförder Bucht wurden daher 2 Maßnahmen zur regionalen Qualitätssicherung des OKR mit Landtagsabgeordneten, Vertretern von Naturschutzverbänden sowie der zuständigen Behörden und Grundbesitzern thematisiert. Erstens: Die Sanierung des Radweges entlang der L 26, die zwischenzeitlich vom zuständigen Ministerium zugesagt wurde. Zweitens: Die Verlegung des Radweges von Damp nach Kappeln soweit wie möglich an die Ostsee. Im Amt Schlei-Ostsee wären hiervon die Gemeinden Brodersby, Dörphof und Damp betroffen. Der OKR wird derzeit aus Waabs kommend vor dem Ostseebad Damp in Richtung der Ortschaften Dörphof und Karby von der Ostsee weggeführt, um anschließend in Schönhagen wieder einen kurzen Abschnitt in Ostseenähe zu verlaufen. Hier besteht die Überlegung, den OKR als Alternativroute ab dem Entdeckerbad in Damp direkt an der Ostsee entlang zu führen, so dass er am Campingplatz Schubystrand vorbei und durch das Naturschutzgebiet Schwansener See führen würde. Dieser Weg steht bereits Fußgängern und Radfahrern zur Verfügung - eine Ausweisung für den OKR ist derzeit jedoch nicht möglich, da der Pflegezustand dieses nicht zulässt. Hierfür wäre eine maßvolle (wassergebundene) Herrichtung und eine laufende Unterhaltung des Weges für die Nutzung als Wander- und Radweg in einer Mindestbreite von zwei Metern mit einem Belag, der eine Befahrbarkeit auch bei längeren Trocken- oder Regenperioden ermöglicht, erforderlich. Für eine entsprechende Entwurfsplanung in Abstimmung mit sämtlichen Beteiligten sowie die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für eine evt. Maßnahmenumsetzung mit einer Kostenschätzung sind höchstens 4.000,00 € zu veranschlagen, welche auf die drei Gemeinden aufzuteilen wären. Zuschüsse können für die Entwurfsplanung nicht eingeworben werden. In Abhängigkeit vom Planungsergebnis müssen für eine evt. Umsetzung der Maßnahme sodann Fördermöglichkeiten abgeklärt werden. |
Die Sitzungsleitung übernimmt zu diesem TOP Volker Starck. Die Diskussion ergibt, dass nach einer anderen Möglichkeit als einem wassergebunden Weg wegen dem Bewuchs und der Kaninchenwühlerei gesucht werden sollte. Der Bau- und Wegeausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Drittel an den Planungskosten in Höhe von höchstens 4.000,00 €. Die Planer sollten eine andere Möglichkeit als einem wassergebundenen Weg untersuchen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Vergabe eines Straßennamens |
Beschlussvorlage - 15/2015 Durch den Neubau eines Hauses auf dem Flurstück 91/7 wird es für notwendig erachtet, für die Stichstraße einen eigenen Straßennamen zu vergeben. Die Fortführung der Straßenbezeichnung "Schuby" würde eine nachvollziehbare Nummerierung nicht ermöglichen und den Rettungsdiensten die Suche erschweren. Aus diesem Grund soll das Grundstück "Schuby 34 b" ebenfalls der Stichstraße zugeordnet werden und eine neue Hausnummer erhalten. Ursprünglich gehörte die Fläche zum Grundstück "Schuby 32 + 34" und wurde von der Straße "Schuby" erschlossen. Später erhielt das Grundstück eine Zufahrt von der Stichstraße und die Grundstückseigentümer gaben sich eigenständig Hausnummern. Der Eigentümer des Grundstücks "Schuby 28" erschließt sein Grundstück ebenfalls über die Stichstraße, wird aber seit der erstmaligen Hausnummernvergabe unter dieser Bezeichnung geführt. Ihm soll auf Vorschlag des Bürgermeisters freigestellt werden, ob er seine alte Hausnummer behalten will. Zur Namensfindung hat Bürgermeister Wöhlk recherchiert und herausgefunden, dass der betroffene Bereich früher "Redder" genannt wurde. |
Die Sitzungsleitung übernimmt zu diesem TOP Volker Starck. Die Mitglieder des Bau- und Wegeausschusses kommen auf den Vorschlag des Bürgers Willy Andresen zurück und sprechen folgende Beschlussempfehlung aus:
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Beschluss: Es wird beschlossen, gemäß des zuvor beschriebenen Sachverhalts bei der Hausnummernvergabe zu verfahren und der Stichstraße den Namen Wallachei zu geben. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag über die nichtöffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgabe |
Der Ausschussvorsitzende Volker Starck gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt. Ferner berichtet er von Schilderdemolierungen (Strafanzeige wurde erstattet), Wegeausbesserungsmaßnahmen für 2016 und den Bauarbeiten in der Gemeinde Dörphof. Festgelegt wird der nächste Termin für eine Finanzausschusssitzung: Dienstag, 17. November 2015 um 19.30 Uhr im Feuerwehrgerätehaus Schuby.
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Ulrich Erichsen | Frank Göbel + Volker Starck |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzende |