Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Bau- und Wegeausschuss | 17.11.2016 |
Gemeindevertretung | 01.12.2016 |
Betreff: |
Erweiterung eines Halteverbotes in der Dorfstraße |
Sachverhalt: |
Nach erfolgtem Ortstermin vom 04.03.2013 erfolgte die Anordnung (05.03.2013) eines Halteverbotes im Bereich der Gemeinde Dörphof auf der K 63 / Dorfstraße in zwei getrennten Abschnitten, um Fahrzeugen bei Gegenverkehr das Einscheren zu ermöglichen. Diese Ausweisung des Halteverbotes bezog sich auf das Gemeindegebiet Dörphof. Seitens der Gemeinde Karby wurde dies nicht gewünscht (Hinweis: Park- und Halteverbote sind im Einvernehmen mit der Gemeinde anzuordnen). Mit Anordnung vom 24.11.2014 erfolgte die Änderung des Halteverbotes auf eine durchgehende Halteverbotsstrecke. Nunmehr wurde festgestellt, dass eine Änderung der Zugehörigkeit des Flurstückes 33/38 vorliegt - gelegen in der Gemeinde Dörphof. Seitens der Gemeinde wird eine Verlagerung des Beginns des Halteverbotes - verbunden mit einer Beschilderung "Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen" - gewünscht. Siehe hierzu weiter die Anlage. Hinweis: Zuständig für die Anordnung der Beschilderung (ruhender Verkehr) ist die Amtsverwaltung gem. Landesverordnung über die zuständigen Behörden und Stellen nach dem Straßenverkehrsrecht (Straßenverkehrsrechts-Zuständigkeitsverordnung - StrVRZustVO). |
Abstimmungstext: |
Die Gemeinde beschließt folgenden Antrag: Der Beginn des ausgewiesenen Halteverbotes wird erweitert auf die nördliche Höhe des Flurstücks 33/38. Es ist zusätzlich ein Zusatzzeichen 1052-37 (Halteverbot auch auf dem Seitenstreifen) nach StVO anzubringen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob an diesem neuen Mast das Ortseingangsschild "Dörphof" angebracht werden kann. |
Anlagen: |
Zitat (Auszug): "bitte eine Beschlussvorlage für BA-GV zum Thema Vorschlag für Text: 2014 wurde eine Halteverbotszone in der Dorfstraße errichtet. Seinerzeit gab es Unstimmigkeiten über den Beginn der Zone. Der Anfang der Zone wurde erst in Höhe der "Rentnerwohnheime" gesetzt. Dieses führt zu dem Umstand, dass Fahrzeuge in dem Bereich des Flurstückes 33/38 teilweise auf der Straße und dem Seitenstreifen parken. Durch die beengten Straßenverhältnisse in Verbindung mit der kurzweiligen Krümmung kommt es hier regelmäßig zu Gefahrensituationen. Diese Situation wird durch den Querverkehr von anliegender Praxis und Kfz-Werkstatt erheblich verschärft. Bereits im Feuerwehrbedarfsplan der Gemeinde Karby wurde auf diesen Gefahrenpunkt hingewiesen. Wie kürzlich durch die Amtsverwaltung festgestellt, gehört das o.a. Flurstück incl. Straßenbereich zum Gemeindegebiet Dörphof. Somit liegt die Zuständigkeit für eine Veränderung und Reduzierung der Gefahrenquellen bei der Gemeinde Dörphof. (s.Anlage) Vorschlag für Abstimmungstext: Der Beginn der Halteverbotszone wird auf die nördliche Höhe des Flurstücks 33/38 gelegt. Es ist zusätzlich ein Zusatzzeichen1060-31 nach StVO anzubringen. Gleichzeitig soll geprüft werden, ob an diesem neuen Mast das Ortseingang Schild "Dörphof" angebracht werden kann. " Anlage der Eingabe: |