Sitzungsort: | in der Gaststätte "Einfach Classe", Dorfstraße 2, 24357 Fleckeby |
Beginn der Sitzung: | 19.35 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.55 Uhr |
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer |
Gemeindevertreter Felix Grabowski |
Gemeindevertreter Andreas Hammerich |
2. stellv. Bürgermeister Heinrich Hauschildt |
Gemeindevertreter Reiner Herzog |
Gemeindevertreterin Anne Mette Jensen |
Gemeindevertreter Hans-Georg Kruse |
Gemeindevertreter Frank Künemund |
Gemeindevertreter Friedrich Nissen |
Gemeindevertreterin Heike Ostmann-Summek |
Gemeindevertreterin Sabine Otto |
1. stellv. Bürgermeister Rainer Röhl |
Gemeindevertreterin Göntie Timme |
Gemeindevertreter Rolf Wenzel |
Gemeindevertreter Hans Hermann Wörmbke |
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Mitteilungen der Bürgermeisterin |
6. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
7. | Zuschussanträge des SV Fleckeby e.V. |
Beschlussvorlage - 44/2014 | |
8. | Antrag der Sportschützen Güby - Borgwedel auf Bezuschussung der Umstellung auf eine elektronische Anzeigenanlage |
Beschlussvorlage - 36/2014 | |
9. | Beschaffung von Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehr |
Beschlussvorlage - 40/2014 | |
10. | Antrag der Fraktion der FWG-Fleckeby auf Zusammenführung der Bushaltestellen Götheby |
11. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 42/2014 | |
12. | Erlass Haushaltssatzung 2015 |
Beschlussvorlage - 43/2014 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
14. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Herr Grabowski stellt den Antrag, den Zuschussantrag der Sportschützen aus Güby trotz des Beschlusses im Finanzausschuss nochmals in der Gemeindevertretung abschließend als neuen TOP 8 zu beschliessen. Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt. Frau Bürgermeisterin Schwarzer verweist auf einen vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion zur Veränderung der Verkehrssituation vor der Schule. Auf diesen Antrag entfallen 9 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen zur Aufnahme in die heutige Tagesordnung. Somit erhält der Antrag nicht die notwendige 2/3 Mehrheit für die Erweiterung der Tagesordnung. Frau Schwarzer beantragt die Tagesordnung um die nachträglich zugeschickte Beschlussvorlage 45/2014 "Eröffnung einer 2. Regelgruppe im Waldorfkindergarten Rosenrot" zu ergänzen. Dieser Antrag erhält mit 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und einer Enthaltung ebenfalls nicht die notwendige 2/3 Mehrheit für die Erweiterung der heutigen Tagesordnung. Herr Künemund informiert darüber, dass nicht alle Fraktionsmitglieder der Wählergemeinschaft die Beschlussvorlage rechtzeitig vorliegen hatten, damit der Antrag entsprechend in der Fraktion hätte beraten werden können. Herr Hauschildt und Frau Schwarzer bedauern, dass die Angelegenheit heute nicht beraten wird, da sie eine heutige Entscheidung für wichtig halten. Durch die Bürgermeisterin wird beantragt, den Tagesordnungspunkt 13 nicht öffentlich zu beraten. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen gestellt. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 5. | Mitteilungen der Bürgermeisterin |
Der Bericht der Bürgermeisterin wird dem Protokoll beigefügt. Des Weiteren berichtet sie, dass die Stadtwerke Schleswig den Abwasserpreis von 1,25 € auf 1,35 € erhöht haben. Somit wurde das Preisniveau von Schleswig erreicht. Herr Grabowski fragt, ob die Zusammenarbeit mit dem Büro PLEWA schon fix ist. Frau Schwarzer teilt mit, dass dies nicht der Fall ist. Das Büro unterstützt beim Vorgespräch, um erste Erkenntnisse zu erörtern. Danach ist erst eine Auftragsvergabe möglich. Herr Dr. Wetzel fragt nach dem Versicherungsschutz für die ehrenamtlichen Helfer bei der Unterstützung der Asylbewerber. Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt, teilt Frau Schwarzer mit. |
zu TOP 6. | Anfragen der Gemeindevertreter/innen |
Herr Hammerich weist auf die Probleme am Holmer Strand mit Hundehaltern hin, die dort ihre Hunde freilaufen lassen. Dadurch ist es schon oft zu Belästigungen andere Spaziergänger gekommen. Diese Situation muss in der nächsten Sitzung des Umwelt- und Tourismusausschuss diskutiert werden. Frau Schwarzer erläutert kurz die rechtliche Situation, dass ein Leinenzwang nur an ganz bestimmten Plätzen gilt. Es gibt keinen generellen Leinenzwang. Beschränkungen gibt es für Liegewiesen und belebte Badestellen. Beim Holmer Strand handelt es sich um öffentlichen Raum. Frau Ostmann-Summek regt an, in der nächsten Ausschusssitzung mit Unterstützung des Amtes nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Herr Wörmbke weist auf die noch nicht erfolgte Erneuerung des 30 km/h-Piktogramms hin. Frau Schwarzer teilt mit, dass der Kreis dies noch machen wird. Herr Nissen schlägt vor, aufgrund der vielen Verpflichtungen der einzelnen Gemeindevertreter, den Dezember "politik-frei" zu machen. Frau Schwarzer und Herr Röhl halten dies für schwierig, da das Zeitfenster für die Nachtrag- und Haushaltsberatungen sehr knapp bemessen ist, da vorher der Haushalt des Amtes und Schulverbandes beschlossen sein muss. Herr Hauschildt sieht es als erforderlich, an der Kreisstraße bis zum Göthebyer Weg Straßenlaternen zu errichten. Herr Maybauer wird diese Angelegenheit im nächsten Bauausschuss thematisieren. Herr Röhl weist auf die notwendige Reparatur der neuen Grillhütte, aufgrund des Vandalismusschadens, hin. Frau Schwarzer teilt mit, dass der Handwerkerkreis die Hütte reparieren möchte und dabei junge Leute am Handwerk "schnuppern" lassen möchte. Hierfür muss das Wetter trockener sein. |
zu TOP 7. | Zuschussanträge des SV Fleckeby e.V. |
Beschlussvorlage - 44/2014 Der Gemeinde Fleckeby liegen zwei Anträge des SV Fleckeby e.V. vor. Dabei geht es um Bezuschussung der Jugendlichen des SV Fleckeby sowie die Förderung der energetischen Sanierungsmaßnahme "Energetische Optimierung der Beleuchtung Tennishalle". Beide Anträge liegen dieser Vorlage bei. |
Herr Röhl verweist hierzu auf ein einvernehmlich geführtes Gespräch mit dem SV Fleckeby, in dem die finanzielle Situation erörtert wurde und dass der Verein sich eine Erhöhung des Zuschusses wünscht. Ein zinsloses Darlehen darf die Gemeinde dem Sportverein nicht gewähren. Es wurde vereinbart, zu Beginn des neuen Jahres ein weiteres Gespräch zur umfassenden Klärung der Finanzsituation des Vereines zu führen. Herr Hauschildt sah in dem geführten Gespräch auch eine kontrovers geführte Diskussion. Wichtig ist, dass der Verein seine Zahlen offen legt. Dabei muss allerdings eine Gleichbehandlung alle Vereine und Institutionen berücksichtigt werden. Es herrscht innerhalb der Gemeindevertretung Einigkeit, dass zu den Anträgen noch ein weiteres Gespräch mit dem SV Fleckeby geführt werden soll. |
Beschluss: Es wird beschlossen im Januar ein Treffen mit dem SV Fleckeby e.V. zu vereinbaren um die beiden Anträge, sowie die Hintergründe zu erläutern. |
Ja-Stimmen | :15 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Antrag der Sportschützen Güby - Borgwedel auf Bezuschussung der Umstellung auf eine elektronische Anzeigenanlage |
Beschlussvorlage - 36/2014 Die Sportschützen Güby - Borgwedel beabsichtigen die Umstellung der vorhandenen Scheibenzuganlage auf eine moderne elektronische Anzeigenanlage. Das gesamte Vorhaben wird Kosten von ca. 24.512,20 € verursachen. Die Finanzierung erfolgt zum Teil über einen anonymen Spender und über Eigenleistungen. Weiterhin werden Zuschussanträge an den KSV/LSV, die Förde Sparkasse und die Gemeinden Güby, Borgwedel und Fleckeby gestellt. |
Herr Röhl verweist auf den Beschluss im Finanzausschuss, den Sportschützen Güby keinen Zuschuss zu zahlen. Unter den Gemeinden und Vereinen gibt es eine Übereinkunft, dass jede Gemeinde selbst für ihre Vereine zuständig ist. Die Schützen sind informiert wurden, dass die Gemeinde Fleckeby zunächst ihren Verein unterstützen muss. Herr Grabowski spricht sich für einen Zuschuss aus, da auch Fleckebyer dort Mitglied sind. |
Beschluss: Es wird beschlossen keinen Zuschuss an den Schützenverein Güby-Borgwedel zu zahlen. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :4 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Beschaffung von Ausrüstungsgegenstände für die Feuerwehr |
Beschlussvorlage - 40/2014 Mit Schreiben vom 07.11.2014 stellt die Freiwillige Feuerwehr Fleckeby den Antrag auf Nachrüstung eines Lichtmastes für das Tanklöschfahrzeug sowie die Anschaffung einer Wärmebildkamera. Der Antrag der FF-Fleckeby liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Durch die Verwaltung wurde beim Kreis Rendsburg-Eckernförde die Anfrage bezüglich einer Bezuschussung gestellt mit folgendem Ergebnis. Der Listmast für das Tanklöschfahrzeug ist gemäß der Kreisrichtlinien zu Ziffer 4 der Richtlinien des Innenministeriums zur Förderung des Feuerwehrwesens nicht bezuschussungsfähig. Die Wärmebildkamera ist gemäß der Kreisrichtlinien zu Ziffer 2.5 der Richtlinien des Innenministeriums zur Förderung des Feuerwehrwesens als sonstige Maßnahme mit 20 % bezuschussungsfähig, wenn die Zuweisungssumme mindestens 2.500,00 € beträgt. 12.500,00 € Investitionssumme x 20% = 2.500,00 € Zuweisungssumme. Die Verwaltung wird bei den amtsangehörigen Feuerwehren im Rahmen einer Abfrage ermitteln, ob weitere Feuerwehren die Anschaffung einer Wärmebildkamera für 2015 planen. Sollte der Bedarf (mindestens 3 Feuerwehren) bestehen, wird über die Amtsverwaltung eine Sammelausschreibung erfolgen. |
Der Finanzausschussvorsitzende Herr Röhl erläutert den Antrag der Feuerwehr für einen Lichtmast und einer Wärmebildkamera. Wehrführer Dibbern erläutert den Anwesenden die technische Notwendigkeit der Anschaffungen für das Fahrzeug im Rahmen der Brandbekämpfung, da dieses Fahrzeug als Erstes ausrückt. Frau Jensen sieht die Notwendigkeit der Anschaffungen, bittet aber darum, die Gesamtsituation auch bei anderen Zuschüsse zu berücksichtigen. Auf Nachfrage von Frau Ostmann-Summek teilt Herr Künemund mit, dass ein Austauschen einer Wärmebildkamera unter den Wehren problematisch ist, da diese wichtig für den Erstangriff bei der Brandbekämpfung ist, um die Situation schnell vor Ort beurteilen zu können. Es wird über die jeweilige Anschaffung einzelnd abgestimmt: Anschaffung Lichtmast: 10 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen Anschaffung Wärmebildkamera: 12 Ja- Stimmen und 3 Enthaltungen Folglich wurden beiden Anschaffungen zugestimmt. |
Beschluss: |
zu TOP 10. | Antrag der Fraktion der FWG-Fleckeby auf Zusammenführung der Bushaltestellen Götheby |
Herr Künemund erläutert kurz den Antrag auf die Zusammenführung der beiden Bushaltestellen. Hinsichtlich der benötigten Fläche wurde Kontakt mit dem Grundstückseigentümer aufgenommen. Dieser ist grundsätzlich zu einem Grundstücksverkauf bereit. Herr Maybauer empfiehlt bei der Beantragung eines solchen Projektes gegenüber dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr (LBV-SH) seitens der Gemeinde Eigeninitiative, hinsichtlich des notwendigen Grunderwerbs oder Anschaffung eines Buswartehäuschens, zu zeigen. Herr Röhl weist auf die vermutlich längere Umsetzungsphase hin. Dabei sollte auch die Lichtversorgung mit eingeplant werden. Beschluss: Es wird beschlossen, den Antrag zur weiteren Beratung und Erörterung an den Bauausschuss zu verweisen. |
Ja-Stimmen | :15 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 42/2014 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 265.000,- € erhöht und damit gegenüber bisher 2.168.200,- € auf nunmehr 2.433.200,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 36.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 605.000,- € auf nunmehr 641.800,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Herr Röhl erläutert als Finanzausschussvorsitzender die Finanzsituation der Gemeinde aufgrund der Veränderungen durch den Nachtrag gegenüber dem Haushalt. Mehreinnahmen wurden für wichtige und notwendige Projekte wieder verausgabt. Er weist daraufhin, dass der Haushalt der Gemeinde Fleckeby nicht unendlich ist. Bürgermeisterin Schwarzer verweist auf die geringe Rücklage von 52.000,- €. Es wurden aber auch große Projekte ohne Kreditaufnahme durchgeführt. Leider hat die Gemeinde auch auf viele Ausgabehaushaltsstellen keinen Einfluss. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :15 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Erlass Haushaltssatzung 2015 |
Beschlussvorlage - 43/2014 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Herr Röhl stellt als Finanzausschussvorsitzender die Eckdaten des Haushaltes 2015 vor, dabei geht er auf einzelne Positionen ein. Der Haushalt konnte ohne eine Rücklagenentnahme aufgestellt werden. Im Bereich der Schulkostenbeiträge und Kostenausgleich für Kindergärten entstehen hohe Kosten. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird im Verwaltungshaushalt
und im Vermögenshaushalt
festgesetzt: § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. |
Ja-Stimmen | :14 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 14. | Bekanntgaben |
Ursula Schwarzer | Christoph Stöcks |
Bürgermeisterin | Protokollführer |