N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Krippenausschusses Fleckeby der Gemeinde Fleckeby vom 30.04.2013.

Sitzungsort:  in der Sozialstation Fleckeby, Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvors. (Fleckeby) Reiner Herzog
Ausschussmitglied (Fleckeby) Klaus-Peter Greve-Wegner
stellv. Protokollführer (Hummelfeld) Dirk Harder
Protokollführer (Fleckeby) Holger Summek
Ausschussmitglied (Güby) Nils Wilke

Abwesend sind:
Ausschussmitglied (Güby) Heinz Harrs (unentschuldigt )
stellv. Auschussvors. (Fleckeby) Anne Mette Jensen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Heinrich Hauschildt
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter/in Rainer Röhl
Gemeindevertreter Rolf Wenzel
Krippenleitung Britta Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden
5. Neufassung der Satzung der Gemeinde Fleckeby für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren
  Beschlussvorlage - 17/2013
6. Erlass einer Neufassung der Benutzungsordnung für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren der Gemeinde Fleckeby
  Beschlussvorlage - 18/2013
7. 4. Kraft in der Krippe
  Beschlussvorlage - 15/2013
Nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Ausschussvorsitzende, Herr Dr. Herzog, stellt folgenden Änderungsantrag zur Tagesordnung:
DieTagesordnungspunkte 8-10 sollen nicht öffentlich beraten werden.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende Dr. Herzog berichtet, dass die meisten Tagesordnungspunkte in der Sitzung am 9.04.2013 besprochen worden sind, aber noch keine Beschlüsse, bzw. Empfehlungen für die Gemeindevertretung gefasst worden sind.
Frau Levin informiert, dass sich die Anschaffungskosten für eine neue Schaukel auf 1800,00 € belaufen. Für die Unterbringung von Reinigungsutensilien in der Küche fehlt ein Putzmittelschrank. Die Kosten für einen Schrank belaufen sich auf ca. 1300,00 €.

Beschluss/ -empfehlung:
Es wird beschlossen, dass eine Schaukel und der Putzmittelschrank angeschafft werden.
Die genauen Kosten sollen ermittelt und an den Finanzausschuss weitergeleitet werden.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Neufassung der Satzung der Gemeinde Fleckeby für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren
Beschlussvorlage - 17/2013

In der Gemeinde Fleckeby hat sich ein Bedarf für eine zusätzliche Betreuung in der Kinderkrippe in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr ergeben.
Hierdurch ergeben sich verschiedene, nachfolgend aufgeführte Änderungen der Satzung, so dass eine komplette Neufassung der bisherigen Satzung erforderlich wird:

a) § 3:
1. Im § 3 wird Absatz 4 gestrichen, Absatz 5 wird zu Absatz 4
2. Der neue Absatz 5 erhält folgenden Text: Zusätzlich zum Regelbetrieb wird eine Betreuung nach Bedarf von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr angeboten.

b) § 7:
Im § 7 wird ein neuer Absatz 2 und 3 eingefügt, die bisherigen Absätze 2 und folgende verschieben sich dementsprechend weiter nach hinten:
Absatz 2: Für die Nutzung des zusätzlichen Betreuungsangebotes gemäß § 3 Abs. 5 ist eine weitere Benutzungsgebühr zu entrichten. Sie beträgt monatlich 45,00 € je Kind (zusätzliche Benutzungsgebühr).
Absatz 3: Für die Teilnahme am Mittagessen beträgt die Gebühr zurzeit 2,20 € pro Essen.
Absatz 4 erhält folgenden Text: Auf Antrag kann die in Abs. 1 bis 3 genannte Gebühr .....

c) § 9:
§ 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Die Benutzungsgebühr gemäß § 7 Abs. 1 bis 2 ist vom Beginn des Aufnahmemonats für volleMonate zu zahlen. Sie sind im Voraus bis zum 5. eines jeden Monats zu entrichten. Die zusätzliche Benutzungsgebühr für das Mittagessen gemäß § 7 Abs. 3 wird innerhalb von 14 Tagen nach der Bekanntgabe des Festsetzungsbescheides fällig. Die Abrechnung erfolgt nachträglich monatlich.
Absatz 2 erhält folgenden Text:
Die Zahlungsverpflichtung für die Benutzungsgebühr gemäß § 7 Abs. 1 und 2 besteht auch dann, wenn die Kinderkrippe nicht besucht wird. Die Zahlungsverpflichtung gilt auch für die Zeit, in der der Kinderkrippenbetrieb gemäß § 3 dieser Satzung ruhen kann.

d) § 13:
§ 13 wird wie folgt neu gefasst: Diese Satzung tritt am 01.08.2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt dieSatzung vom 14.03.2012 außer Kraft.

Der Entwurf der Neufassung liegt den Gemeindevertretern vor. Die Änderungen sind farblich markiert.
  • Die in § 7 Absatz 2 genannte zusätzliche Benutzungsgebühr errechnet sich bei Teilung der Regelgebühr von 280,00 EUR durch die Regelbetreuung von 6 Stunden. Dies ergibt einen gerundeten Wert von 45,00 EUR.
  • Für das Mittagessen wird eine Gebühr von zurzeit 2,20 EUR pro Essen erhoben. Die Gemeinde kann entscheiden, ob die Sozialstaffelregelung auch auf Gebühren für das Mittagessen ausgedehnt wird. Ausfälle aus der Sozialstaffelregelung würden dann voll zu Lasten der Gemeinde gehen. Der jetzige Satzungsentwurf beinhaltet die o. g. Regelung.


Der Ausschussvorsitzende erläutert, dass sich ein Bedarf für eine zusätzliche Betreuung in der Kinderkrippe, in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr ergeben hat und erklärt wie die Gebühren für diese Betreuungszeit berechnet wurden.
Durch die Änderungen in der Satzung, ist eine komplette Neufassung der bisherigen Satzung erforderlich.
Siehe Beschlussvorlage - 17/2013
Es wird angeregt, die Gebühr für das Mittagessen in die Satzung nicht aufzunehmen, da bei einer Preisänderung des Lieferanten eine Satzungsänderung nötig wäre.

Es wird empfohlen den Text im § 7 Abs.3 folgendermaßen zu verändern:
  1. Für die Teilnahme am Mittagessen wird eine Gebühr erhoben.


Beschluss:

Die Satzung der Gemeinde Fleckeby für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren wird mit den vorgenannten Änderungen in der vorliegenden Fassung erlassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass einer Neufassung der Benutzungsordnung für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren der Gemeinde Fleckeby
Beschlussvorlage - 18/2013

In der Gemeinde Fleckeby hat sich ein Bedarf für eine zusätzliche Betreuung in der Kinderkrippe in der Zeit von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr ergeben. Hierfür wurde eine Neufassung der Satzung für die Kinderkrippe entwickelt. Dabei wurde die Regelung der Öffnungszeit aus der Benutzungsordnung entfernt und in die Satzung übernommen. Daraus ergibt sich auch eine Neufassung der Benutzungsordnung.
Die Neufassung der Benutzungsordnung für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren der Gemeinde Fleckeby soll zum 01.08.2013 in Kraft treten.


Beschluss:

Die Neufassung der Benutzungsordnung der Gemeinde Fleckeby für die kommunale Kindertagesstätte für Kinder unter 3 Jahren wird zum 01.08.2013 erlassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 4. Kraft in der Krippe
Beschlussvorlage - 15/2013

Sobald das 14. Kind in der Krippe aufgenommen wird, sind pro Gruppe 2 Kräfte vorzuhalten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Ausschreibung für die 4. Kraft zu veranlassen. Die Vorauswahl ist dann durch den Krippenausschussvorsitzenden, den Bürgermeister, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Leiterin der Krippe vorzunehmen.



Der Ausschussvorsitzende Herr Dr. Herzog erläutert den Sachverhalt dieses Tagesordnungspunktes.


Beschluss:

Der Bürgermeister wird, wenn das 14. Kind in der Krippe aufgenommen wird, ermächtigt, zu veranlassen, dass die Ausschreibung für die 4. Kraft erfolgt. Die Vorauswahl ist dann durch den Krippenausschussvorsitzenden, den Bürgermeister, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Leiterin der Krippe vorzunehmen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben

Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.



Holger Summek  Dr. Reiner Herzog 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender