N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Fleckeby vom 27.05.2014.

Sitzungsort:  in der Sozialstation Fleckeby, Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender (w. B.) Reinhold Maybauer
Ausschussmitglied Felix Grabowski
Ausschussmitglied Hans-Georg Kruse
stellv. Mitglied Frank Künemund (stellv. für Andreas Hammerich)
stellv. Mitglied Rainer Röhl (stellv. für Matthias Bäsel)
stellv. Ausschussvorsitzender (w. B.) Knut von Fircks
Ausschussmitglied Hans Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Matthias Bäsel (entschuldigt vert. durch Rainer Röhl)
Ausschussmitglied Andreas Hammerich (entschuldigt vert. durch Frank Künemund)

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer
Gemeindevertreter/in Anne Mette Jensen
Gemeindevertreter/in Heike Ostmann-Summek
Gemeindevertreter/in Sabine Otto
Gemeindevertreter/in Göntie Timme
Protokollführer/in Michael Eggers

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung
4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin, Anfragen
5. Oberflächenentwässerung im Neubaugebiet "Krogkoppel", Götheby
  Beschlussvorlage - 10/2014
6. verkehrsrechtliche Einstufung der Haupterschließungsstraße im Neubaugebiet "Krogkoppel", Götheby
  Beschlussvorlage - 19/2014
7. Erneuerung eines Fensters in der Sozialstation
  Beschlussvorlage - 13/2014
8. Unterhaltungsarbeiten an den Fenstern und Türen der altengerechten Wohnanlage
  Beschlussvorlage - 14/2014
9. Erneuerung der Heizungsanlagen in der altengerechten Wohnanlage und dem ehemaligen Amtsgebäude
  Beschlussvorlage - 18/2014
10. Schulwegsicherung an der B 76 zwischen Götheby und Schule
  Beschlussvorlage - 15/2014
11. Auftragsvergabe Wegebeleuchtung Götheby - Schulhof Fleckeby
  Beschlussvorlage - 22/2014
12. Neubau eines Waschplatzes auf dem Bauhof
  Beschlussvorlage - 16/2014
13. Widmungsverfahren für die Straße "Mühlenweg"
  Beschlussvorlage - 17/2014
II. Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
III. Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

I. Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit des Ausschusses fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Maybauer, werden folgende Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt:
  • Der Tagesordnungspunkt 10 wird auf den Tagesordnungspunkt 5 vorverlegt.
  • Der Tagesordnungspunkt 11 wird auf den Tagesordnungspunkt 6 vorverlegt.
  • Die Tagesordnung wird um den Punkt "Beleuchtung Sportplatz" erweitert (TOP 11).

Alle jeweils folgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich dementsprechend.
  • Der Tagesordnungspunkt 14 soll nicht öffentlich behandelt werden.

Allen Änderungsvorschlägen des Ausschussvorsitzenden wird einstimmig entsprochen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Niederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Bauausschusssitzung vom 04.03.2014 erhoben.


zu TOP 4. Mitteilungen des Ausschussvorsitzenden und der Bürgermeisterin, Anfragen

Der Ausschussvorsitzende, Herr Maybauer, berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Die Baumaßnahme zur Erneuerung des Mühlenweges hat begonnen.
  • Um die Wasserzügigkeit des Regenrückhaltebeckens besser gewährleisten zu können, soll der dort anschließende Graben regelmäßig geräumt werden. Der letzte Abschnitt des Entwässerungssystems ist verrohrt und soll, wie im ursprünglichen Bestand aufgenommen, wieder als offener Graben hergestellt werden. Diese Aufgabe obliegt dem dort zuständigen Wasser- und Bodenverband.

Die Bürgermeisterin, Frau Schwarzer, berichtet über folgende Anglegenheiten:
  • Die Bauarbeiten rund um den Grillplatz schreiten zügig voran und werden in Kürze abgeschlossen sein.
  • Zur Zeit gibt es keinen Hausmeister für die betreute Wohnanlage am Schmiederedder.

Anfragen werden nicht gestellt.    


zu TOP 5. Oberflächenentwässerung im Neubaugebiet "Krogkoppel", Götheby
Beschlussvorlage - 10/2014

Am 28.03.2014 hat mit den Beteiligen die Abnahme der Oberflächen im Neubaugebiet "Krogkoppel" stattgefunden. Die Anlage wurde mängelfrei abgenommen und in die Trägerschaft der Gemeinde übernommen. Bei diesem Termin waren verschiedene Anlieger zugegen und haben ihren Unmut über die hergestellten Entwässerungsmulden geäußert. Die Anlieger befürchten, dass Kinder in die Mulde fallen und sich dabei verletzen könnten. Weiterhin ist bereits ein Pkw in die Mulde gefahren, da die Abgrenzung zur Fahrbahn nicht ausreichend abgeschätzt werden konnte. Die Anlieger haben Ihre Bedenken schriftlich dargelegt und bitten die Gemeinde sich mit diesem Problem zu befassen.

Zur Oberflächenentwässerung ist folgendes auszuführen:
Im Rahmen der Planung des Neubaugebietes hat sich die Gemeinde, der Vorhabenträger und die Verwaltung mit den verschiedenen Möglichkeiten beschäftigt. Unter Berücksichtigung dessen, dass der Baugrund stark kiesig ist, ist man zu dem Ergebnis gelangt, sämtlich anfallendes Oberflächenwasser vor Ort zu versickern. Die privaten Grundstücke versickern jeweils auf den Grundstücken selbst. Die Verkehrsflächen (privat und öffentlich) sollten ursprünglich über eine unterirdische Versickerungsanlage entwässert werden. Nach den Vorgaben der DWA-A 138 (Regelwerk zur Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser) ist dies für den Bereich der Krogkoppel jedoch nur als "ausnahmsweise" einzustufen. In Abstimmungsgesprächen mit der Unteren Wasserbehörde konnte eine Ausnahme nicht erreicht werden. Es musste eine oberirdische Versickerung erfolgen. Dies wurde u. a. damit begründet, dass im Falle eines Unfalls evtl. belastete Abwässer zu einer Bodenverunreinigung führen würden. Bei einer offenen Versickerung wäre ein Bodenaustausch leichter möglich.

Durch das zuständige Büro für die Erschließungsplanung wurden die Entwässerungsmulden als geeignetes Mittel gewählt. Der Erschließungsvertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde Fleckeby hat diese Entwässerungsform entsprechend berücksichtigt.
Im gesamten Erschließungsgebiet sind keine Regenwasserleitungen vorhanden.

Im Mai 2013 erging durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde die Genehmigung für die Herstellung der Entwässerungsmulden. Es wurden jedoch im Rahmen der Nebenbestimmungen verschiedene Auflagen erteilt, die dazu geführt haben, dass die Entwässerungsmulden in einigen Teilbereichen leicht verändert werden mussten. Ziel der Anpassung war eine Vergrößerung der Versickerungsfläche und damit einhergehend auch des Speichervolumens. So ist nunmehr vor den Grundstücken "Krogkoppel 35 und 37" eine zusätzliche Entwässerungsmulde hergestellt worden. Ebenso wurden die Entwässerungsmulden im Bereich "Krogkoppel 29 und 43" verlängert.

Eine Auffüllung der Entwässerungsmulden mit anderen Materialien ist nicht möglich. Hierdurch würde das Speichervolumen verringert und die Entwässerung wäre nicht mehr ausreichend gewährleistet. Ebenso kann eine Abdeckung der Mulden, z. B. mit Gitterrosten, nicht erfolgen. Die derzeitige Bauausführung deckt dieses nicht ab. Die Bauausführung muss den Regeln der Technik entsprechen. Die gesamten Mulden müssten bautechnisch angepasst werden.

Die Wahl der Entwässerung ist nicht unüblich. Vergleichbare Entwässerungsanlagen bestehen z. B. in der Stadt Eckernförde.


Der Ausschusvorsitzende Herr Maybauer nimmt Stellung zu dem von einigen Anwohnern verfassten Schreiben, in dem das Oberflächenentwässerungssystem der Krogkoppel kritisiert wird. Von einem der ca. 10 anwesenden Anlieger werden dem Ausschussvorsitzenden Fotos übergeben, auf denen sich die Entwässerungssituation nach dem letzten Starkregen darstellt. Das bestehende System konnte die anfallenden Wassermengen nur mit zeitlicher Verzögerung aufnehmen, sodass sich unmittelbar nach dem Regenereignis Wasser einstaute. Des Weiteren soll unter Einbeziehung der Straßenverkehrsbehörde geklärt werden, ob aus verkehrsrechtlicher Sicht eine Gefahr für die Straßenbenutzer ausgeht. 


Beschluss:

Es wird beschlossen noch einmal Kontakt mit der Wasser- und Straßenverkehrsbehörde des Kreises aufzunehmen, um mögliche Alternativen bei der Versickerung und Straßensicherung zu erörtern.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. verkehrsrechtliche Einstufung der Haupterschließungsstraße im Neubaugebiet "Krogkoppel", Götheby
Beschlussvorlage - 19/2014

Bei der Abnahme der Erschließungsanlage des Baugebiets "Krogkoppel" wurde festgestellt, dass die Straße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wurde. Im Zuge der allgemeinen verkehrsrechtlichen Anordnung für weitere Beschilderungen wurde auch die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich mit beantragt und genehmigt.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist man davon ausgegangen, dass kein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden soll und somit Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum parken dürfen. Es bedurfte somit keiner konkreten Ausweisung von Stellplätzen. Unter Berücksichtigung dieser Ausgangslage sieht auch der Bebauungsplan keine öffentlichen Stellplätze vor. Die Begründung zum Bebauungsplan führt auf Seite 5 aus: "...Auf die Herstellung öffentlicher Parkplätze im Straßenraum wird bewusst verzichtet."

In einem verkehrsberuhigten Bereich ist das Parken nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt. Diese bestehen derzeit nicht und müssten, je nach Entscheidung der Gemeinde, noch auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden. Eine gesetzliche Angabe wie viele Stellplätze für die Öffentlichkeit vorzuhalten sind, besteht nicht.

Abschließend erfolgt der Hinweis, dass sich verschiedene Anlieger bereits nach Besucherparkplätzen erkundigt haben.


Beschluss:

Es wird beschlossen zusätzliche Parkplätze im öffentlichen Straßenbereich zu markieren. Geeignete Flächen werden von dem beauftragten Planungsbüro ermittelt und örtlich abgestimmt. Die Regelung betrifft sowohl den ersten, als auch den zweiten Erschließungsabschnitt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erneuerung eines Fensters in der Sozialstation
Beschlussvorlage - 13/2014

Das große Fenster mit feststehendem Flügel, das zur Parkplatzfläche der Sozialstation ausgerichtet ist, soll aufgrund seiner maroden Substanz erneuert werden. Eine Preisanfrage der Bauamtsverwaltung zur Kosteneinschätzung, unter Berücksichtigung aller Nebenarbeiten, hat eine Bruttosumme von ca. 2.500,00 € ergeben. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen die bauliche Maßnahme umzusetzen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.  


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 8. Unterhaltungsarbeiten an den Fenstern und Türen der altengerechten Wohnanlage
Beschlussvorlage - 14/2014

An den Fenstern und Türen der altengerechten Wohnanlage am Schmiederedder müssen Unterhaltungsarbeiten von einem Malerfachbetrieb durchgeführt werden. Die vorläufig geschätzten Kosten betragen ca. 6.000,00 €. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen die Unterhaltungsmaßnahme umzusetzen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.  



Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erneuerung der Heizungsanlagen in der altengerechten Wohnanlage und dem ehemaligen Amtsgebäude
Beschlussvorlage - 18/2014

Die Heizungsanlagen der altengerechten Wohnanlage und des ehemaligen Amtsgebäudes sind ca. 25 Jahre alt. Es ist wahrscheinlich, dass die Anlagen den kommenden Winter nicht mehr schadlos überstehen. Deshalb ist es nunmehr angedacht, die Kosten für die Erneuerung der Heizungsanlagen zu ermitteln. Hierzu wurde ein Ortstermin mit einem Sachverständigen der Stadtwerke Schleswig anberaumt, der die Heizungsanlagen begutachten und einen Sanierungsvorschlag unterbreiten soll. Es wird angestrebt, das Ergebnis des Ortstermins innerhalb der Sitzung vorzustellen und beraten zu lassen.


Der Ausschussvorsitzende, Herr Maybauer, gibt noch einmal einen Überblick über den allgemeinen Sachverhalt. Herr Bock, Mitarbeiter der Stadtwerke Schleswig, stellt sein Konzept zur Erneuerung der Heizungsanlagen vor und erläutert die von ihm ermittelten Kosten. Die Angelegenheit wird anschließend angeregt diskutiert, mit dem Ergebnis ein weiteres Vergleichsangebot einzuholen.


Beschluss:

Es wird beschlossen ein weiteres Angebot zur Erneuerung der Heizungsanlage in der altengerechten Wohnanlage einzuholen. Die Erneuerung der Heizungsanlage im ehemaligen Amtsgebäude wird vorerst vertagt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Schulwegsicherung an der B 76 zwischen Götheby und Schule
Beschlussvorlage - 15/2014

In der Gemeindevertretung der Gemeinde Fleckeby vom 13.03.2014 wurde beschlossen, die Möglichkeiten von baulichen Veränderungen, bezüglich der Schulwegsicherung, an der B 76 zwischen Götheby und der Schule zu prüfen. Ein Ortstermin mit dem LBV-SH hat ergeben, dass folgende Veränderungen in Frage kämen:
  • Pflanzung einer Hecke am Ortseingang
  • Installation von vier zusätzlichen Straßenlaternen zur besseren Ausleuchtung
Die Kosten für die Herstellung der zusätzlichen Beleuchtung und die Unterhaltungsarbeiten obliegen der Gemeinde. Ein Angebot für die zusätzliche Installation von vier Straßenlaternen an der B 76 schließt mit einer Angebotssumme von 6.646,05 €. Die Bepflanzung würde auf einer Länge von 140 m, laut Anfrage bei einem Landschaftsgärtner mit ca. 2.000,00 € zu Buche schlagen.     


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Installation von vier zusätzlichen Straßenlaternen zur besseren Ausleuchtung zu beauftragen. Eine Bepflanzung soll nicht erfolgen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel, laut günstigstem Angebot, von 6.646,05 € werden im Haushalt bereitgestellt.  



Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Auftragsvergabe Wegebeleuchtung Götheby - Schulhof Fleckeby
Beschlussvorlage - 22/2014

Es ist angedacht 7 Stck LED - Kofferleuchten auf 5 m hohen Aufsatzmasten als Wegebeleuchtung vom Parkplatz des Gemeindezentrums zum Pausenhof der Grundschule Fleckeby herzustellen. Nach einer erfolgten Preisanfrage schließt das kostengünstigste Angebot bei einer Bruttosumme von 7.936,30 €.



Beschluss:

Es wird beschlossen dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen, die Kosten von 7.936,30 € anzuerkennen und im Haushalt bereit zu stellen. Die Bürgermeisterin wird ermächtigt die Maßnahme zu beauftragen und umsetzen zu lassen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Neubau eines Waschplatzes auf dem Bauhof
Beschlussvorlage - 16/2014

Es hegt sich der Gedanke, auf dem Gelände des Bauhofs der Gemeinde Fleckeby einen Waschplatz herzustellen. Auf der Anlage sollen sowohl gemeindliche Nutzfahrzeuge, als auch Fahrzeuge der freiwilligen Feuerwehr gereinigt werden. Die entwässerungstechnischen Anforderungen eines Waschplatzes sind sehr hoch und somit auch kostenintensiv. Eine vorläufige Kostenschätzung für die Umsetzung der baulichen Maßnahme liegt bei ca. 60.000 €. Es gilt nun zu beraten, ob es günstigere Alternativen gibt, um dann das Vorhaben betriebswirtschaftlich einschätzen zu können.


Nach anhaltender kontroverser Diskussion über die Notwendigkeit einen Waschplatz zur Reinigung gemeindlicher Nutzfahrzeuge herzustellen, ergibt sich folgendes Meinungsbild:
  • Laut Aussage von Herrn Künemund ist das Spülen mit Wasser erlaubt und rechtlich somit unbedenklich, die Benutzung von Waschmitteln jedoch nicht und nur unter Berücksichtigung technischer Auflagen möglich. Die Begriffsdefinition in Bezug zum Wasserhaushaltsgesetz, bzw. der Abwassersatzung ist zu überprüfen.
  • Herr Maybauer klärt ob, die bestehende Waschplatzfläche eines örtlich ansässigen Unternehmers gemeindlich genutzt werden könnte. 


Beschluss:

Die Angelegenheit wird zur weiteren Eröterung an den Bauausschuss verwiesen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Widmungsverfahren für die Straße "Mühlenweg"
Beschlussvorlage - 17/2014

Für den Ausbau der Straße "Mühlenweg" sollen von den Anliegern Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung erhoben werden. Dafür ist die Widmung der Straße Voraussetzung. Da Widmungsunterlagen nicht vorhanden und die Widmungstheorie schwierig nachweisbar ist, soll die Straße aus Gründen der Rechtssicherheit dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die sich im Eigentum der Gemeinde Fleckeby befindliche Straße "Mühlenweg" (Gemarkung Götheby, Flur 1, Teilfläche des Flurstücks 81/14) gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3 a StrWG als Ortsstraße einzustufen. Der genaue Verlauf der Straße ist in der Übersichtskarte rot gekennzeichnet.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

III. Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben

Der Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.



Michael Eggers  Reinhold Maybauer 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender