Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.55 Uhr |
Ausschussvorsitzender Rainer Röhl |
stellv. Mitglied Felix Grabowski (stellv. für Friedrich Nissen) |
Ausschussmitglied Anne Mette Jensen |
stellv. Ausschussvorsitzender Frank Künemund |
wählbarer Bürger Björn Mohr |
wählbarer Bürger Thomas Pahl |
stellv. Mitglied Rolf Wenzel (stellv. für Andrè Brix) |
wählbarer Bürger Andrè Brix (entschuldigt vert. durch Dr. Rolf Wenzel) |
Ausschussmitglied Friedrich Nissen (entschuldigt vert. durch Felix Grabowski) |
Bürgermeisterin Ursula Schwarzer |
Gemeindevertreter/in Andreas Hammerich |
Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Vorstellung Baumaßnahme "Mühlenweg" |
Beschlussvorlage - 47/2013 | |
6. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 50/2013 | |
8. | Erlass Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 51/2013 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Da keine Öffentlichkeit anwesend ist werden alle Tagesordnungspunkte öffentlich behandelt. Der Tagesordnung wird der Punkt "Pachtangelegenheiten" als neuer TOP 7 hinzugefügt. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte: - Änderung des FAG und mögliche Auswirkungen auf die Gemeinde - Besonderheiten im Nachtrag 2013 und Haushalt 2014 - Zensus |
zu TOP 5. | Vorstellung Baumaßnahme "Mühlenweg" |
Beschlussvorlage - 47/2013 Die Planungsphase zur Umsetzung der Baumaßnahme Mühlenweg ist durch das beauftragte Ingenieurbüro abgeschlossen worden. Es ist angedacht die Baumaßnahme in Kooperation mit den Schleswiger Stadtwerken, dem Kreis Rendsburg / Eckernförde und der Gemeinde Fleckeby durchzuführen. Bei einer durch das Planungsbüro geschätzten Bausumme von 490.000,00 € wurde die Kostenverteilung wie folgt ermittelt:
Die Ausführungsplanung und der Kostenverteilungsschlüssel wurde im Zuge der Bauausschusssitzung von dem Ingenieurbüro dargestellt bzw. erläutert. Für den gemeindlichen Kostenanteil werden Straßenausbaubeiträge der Anlieger fällig, die im Zuge der Umsetzung einer noch zu erlassenen Straßenausbausatzung zu ermitteln sind. Des Weiteren wäre es sinnvoll die Asphaltdecke im Bereich Mühlenweg Nr. 14 bis zur B76 im Hocheinbau zu erneuern. Die hierbei zusätzlich anfallenden Kosten werden auf 27.000,00 € brutto geschätzt und müssten allein durch die Gemeinde geschultert werden. |
Beschluss: Es wird beschlossen dem Sachverhalt zu entsprechen, die hierzu notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt bereit zu stellen und die Baumaßnahme mit dem Bereich Mühlenweg Nr. 14 bis zur B76 herzustellen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 50/2013 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Fleckeby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 326.800,- € erhöht und damit gegenüber bisher 1.983.100,- € auf nunmehr 2.309.900,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 142.500,- € erhöht und damit gegenüber bisher 200.500,- € auf nunmehr 343.000,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Im Rahmen der Sitzung wird der Nachtrag in folgendem Punkt geändert: Der Abschnitt 70, Bereich Niederschlagswasserbeseitigung wird durch Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen. Die neue Rücklagenübersicht, sowie die neue Nachtragshaushaltssatzung liegen dem Protokoll bei. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 51/2013 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Im Rahmen der Sitzung wird der Haushalt in folgendem Punkt geändert: Der Abschnitt 70, Bereich Niederschlagswasserbeseitigung wird durch Entnahme aus der Gebührenausgleichsrücklage ausgeglichen. Zudem werden für den Erwerb von Einrichtungsgegenständen für den Gaststättenbereich im Bürgerzentrum 7.500,00 € bereitgestellt. Die neue Rücklagenübersicht, sowie die neue Nachtragshaushaltssatzung liegen dem Protokoll bei. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird im Verwaltungshaushalt
und im Vermögenshaushalt
festgesetzt: § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs.1 oder § 84 Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 €. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Christian Levien | Rainer Röhl |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |