Sitzungsort: | im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, EG, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.23 Uhr |
Ausschussvorsitzender Patrick Ziebarth |
wählbare Bürgerin Anne Mette Jensen |
Ausschussmitglied Frank Künemund |
wählbarer Bürger Michael Naeve |
wählbare Bürgerin Sabine Otto |
stellv. Ausschussvorsitzende Ursula Schwarzer |
Ausschussmitglied Holger Tramm |
Bürgermeister Rainer Röhl |
Gemeindevertreter André Brix |
Verwaltung Amelie Jöhnk |
Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Antrag vom Sportverein Fleckeby e.V. auf Förderung der Sanierungsmaßnahme Tennishalle |
Beschlussvorlage - 8/2019 | |
6. | Jährlicher Zuschuss an des SV Fleckeby e.V. |
Beschlussvorlage - 9/2019 | |
7. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 5/2019 | |
8. | Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 6/2019 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
11. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Tagesordnung wird um die Vorlage "12/2019" als neuer TOP 10 erweitert. Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 werden nicht öffentlich behandelt.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt.
|
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Die Gemeinde Fleckeby sieht sich insbesondere folgenden finanziellen Herausforderungen entgegen:
|
zu TOP 5. | Antrag vom Sportverein Fleckeby e.V. auf Förderung der Sanierungsmaßnahme Tennishalle |
Beschlussvorlage - 8/2019 Der Gemeinde Fleckeby liegt ein Antrag vom Sportverein Fleckeby e.V. auf Förderung der Sanierungsmaßnahme Tennishalle vor. Der komplette Antrag liegt der Vorlage bei.
|
Beschluss: Es wird beschlossen einen Zuschuss in Höhe von 10.000,- € zu gewähren.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Jährlicher Zuschuss an des SV Fleckeby e.V. |
Beschlussvorlage - 9/2019 Seit 1986 unterstützt die Gemeinde Fleckeby den Sportverein Fleckeby e.V. mit einem jährlichen Zuschuss je jugendliches Mitglied. Die letzte Anpassung des Zuschusses erfolgte gemäß GV-Beschluss vom 19.02.2015 von 13,- € auf 18,- €. Auf Grund der finanziellen Situation des Sportvereins besteht die Überlegung, den Zuschuss von 18,- € auf 20,- € je jugendliches Mitglied zu erhöhen.
|
Beschluss: Der jährliche Zuschuss wird ab dem Jahr 2019 auf 20,- € je jugendliches Mitglied festgesetzt. Der festgesetzte Betrag gilt für alle Fleckebyer Vereine.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2018, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2018 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 5/2019 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Fleckeby zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten. Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2018.
|
Beschluss: Die Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Fleckeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2018 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.
|
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG |
Beschlussvorlage - 6/2019 Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurden den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen. Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Im April 2021 besteht ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Änderung der Erlösobergrenze. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.812,48 €. Die Gemeinde Fleckeby könnte maximal 77 Aktien zu einem Preis von 370.560,96 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 105.874,56 €. Es besteht auch die Möglichkeit, ein optionales Kontingent von 154 Aktien für 741.121,92 € zu erwerben. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,66% entsprechen würde. Die Finanzierung des Aktienerwerbs wäre auch weiterhin durch ein Kommunaldarlehen, nach Rückfrage bei der Kommunalaufsicht, möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 693.000,- € bei der Investitionsbank Schl.-Holst., mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, vierteljährliche Zinsleistung, valuta 29.03.2019, werden 0,57 % Zinsen berechnet. Die Konditionen basieren auf einer Anfrage vom 29.10.2018. Berechnungsbeispiel: 1. Jährliche Dividende bei einem Erwerb von 154 Aktien: 19.716,62 € 2. Jährliche Zinsen bei einer Kreditaufnahme von 740.000,- €: - 4.218,00 € 3. Überschuss: 15.498,62 €
|
Beschluss: Es wird beschlossen, sich durch den Erwerb von 154 Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Die Finanzierung des gesamten Betrages soll über einen Kommunalkredit erfolgen.
|
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 11. | Bekanntgaben |
Der Finanzausschuss hat im nicht öffentlichen Teil über eine Vertragsangelegenheit und über den Aus- und Einbau von Türen und Fenstern in einer Wohnung im Schmiederedder positiv entschieden.
|
Christian Levien | Patrick Ziebarth |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |