Die Gemeindevertretung wurde von Eltern schulpflichtiger Fleckebyer Kinder angesprochen, mit der Bitte, eine Verbesserung der Schulwegsicherung zwischen Götheby und Fleckeby zu beraten. Die unmittelbare Nähe des Geh- und Radweges zur B76 wird von den Eltern als ein Bereich mit erhöhtem Gefährdungspotential eingestuft. Die Zuständigkeit für die Straße bzw. des begleitenden Geh- und Radweges liegt grundsätzlich beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr. Der LBV-SH ist also dementsprechend auch die entscheidende Behörde bei der Planung und Umsetzung von baulichen Veränderungen. Es erscheint sinnvoll, die Machbarkeit von Verbesserungen im Vorfeld mit dem LBV-SH abzustimmen und anschließend in den gemeindlichen Gremien weiter zu beraten.
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