Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Fleckeby

Beschlussvorlage
9/2014
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Michael Eggers   
 
18.02.2014

Beratungsfolge Sitzung
Bauausschuss 04.03.2014 
Gemeindevertretung  

Betreff:
Schulwegsicherung an der B 76 zwischen Götheby und Schule

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung wurde von Eltern schulpflichtiger Fleckebyer Kinder angesprochen, mit der Bitte, eine Verbesserung der Schulwegsicherung zwischen Götheby und Fleckeby zu beraten. Die unmittelbare Nähe des Geh- und Radweges zur B76 wird von den Eltern als ein Bereich mit erhöhtem Gefährdungspotential eingestuft. Die Zuständigkeit für die Straße bzw. des begleitenden Geh- und Radweges liegt grundsätzlich beim Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr. Der LBV-SH ist also dementsprechend auch die entscheidende Behörde bei der Planung und Umsetzung von baulichen Veränderungen. Es erscheint sinnvoll, die Machbarkeit von Verbesserungen im Vorfeld mit dem LBV-SH abzustimmen und anschließend in den gemeindlichen Gremien weiter zu beraten.  


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, dem zuvor dargestellten Sachverhalt zu entsprechen. Die Amtsverwaltung klärt die Möglichkeiten von baulichen Veränderungen an dem beschriebenen Straßenabschnitt mit dem LBV-SH. Das Ergebnis kann dann im nächsten Ausschuss weiter beraten werden.



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Michael Eggers
-Verwaltung-