N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom 26.11.2018.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter Thomas Beerbaum
2. stellv. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert
Gemeindevertreter Torsten Modi
Gemeindevertreter Ralph Sicker
Gemeindevertreter Kelvin Stapelfeldt
1. stellv. Bürgermeisterin Heike Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms
Gemeindevertreterin Miriam Weiß

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Einwohnerfragezeit
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
8. Information zur Entwicklung des Deponiestandortes Gammelby
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 21/2018
10. Erlass der Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 22/2018
11. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
  Beschlussvorlage - 20/2018
12. Sanierung der Straßenoberfläche "Kummel 1 - 3"
  Beschlussvorlage - 11/2018
13. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
  Beschlussvorlage - 12/2018
14. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
  Beschlussvorlage - 17/2018
15. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung
15.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 13/2018
15.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 14/2018
15.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 15/2018
15.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 16/2018
Vorschlag für nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Gemeindevertreterin Stolz stellt den Antrag, als TOP 16 im nichtöffentlichen Teil "Unternehmen in Birkensee" aufzunehmen.
Gemeindevertreter Sicker stellt den Antrag, als TOP 17 im nichtöffentlichen Teil "Benutzungsordnung Gemeindetreff Alte Schule" aufzunehmen.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin
Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Sanierung Alte Schule. Zusätzlich muss noch die Heizung erneuert werden.
  • Neue Straßenlampenköpfe wurden installiert. Die genaue Einstellung muss jedoch noch erfolgen.
  • 16.09. Unterstützung von Projekten durch den NDR. Es wurden rd. 6.000,- € an Spenden eingesammelt.
  • 19.09. Besprechung der Mietverträge
  • 21.09. Goldene Hochzeit
  • 03.11. Dorffest
  • 05.11. Bauausschuss
  • 14.11. Treffen Lauf zwischen den Meeren
  • 15.11. Finanzausschuss
  • 15.11. Scopingtermin Bauschuttdeponie
  • 22.11. Amtsausschuss
  • 23.11. Märchentheater für Kinder
  • Restarbeiten der Telekom werden demnächst erledigt
  • Bezüglich der 70 km/h-Beschilderung Richtung Pukholt hat die Verkehrsaufsicht den jetzigen Zustand bestätigt.
  • Die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h von der B 76 kommend gilt nur bis zur Einmündung Gewerbegebiet 

zu TOP 4. Einwohnerfragezeit
Auf Nachfrage, was die Gemeinde zu dem Scopingtermin eingebracht hat, erklärt die Bürgermeisterin, dass hierzu noch unter TOP 8 berichtet wird.

Auf Nachfrage, ob die Gemeinde auch eine Stellungnahme zu TOP 14 abgeben wird, erklärt die Bürgermeisterin, dass eine Stellungnahme erarbeitet wurde. 

zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen oder Einwohnern liegen nicht vor. 

zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern liegen nicht vor. 

zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 8. Information zur Entwicklung des Deponiestandortes Gammelby
Die Bürgermeisterin berichtet, dass es zum Deponiestandort Grimmelundsbarg keine neuen Erkenntnisse gibt. Bezüglich der geplanten Deponie an der B 76 sind die Planunterlagen eingegangen und wurden von den Fachleuten der Gemeinde gesichtet. Diese haben Stellungnahmen erarbeitet, die zum Scopingtermin am 15.11.18 vorlagen. Die Vorhabenträger müssen nun noch diverse Gutachten erstellen.

Herr Eckhardt Schmidt erläutert noch einige Details aus dem Scopingtermin. Auf Anregung von Herrn Schmidt erklärt die Bürgermeisterin, dass im 1. Halbjahr 2019 gegebenenfalls eine Einwohnerversammlung durchgeführt wird. 

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 21/2018
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 11.100,- € vermindert und damit gegenüber bisher 708.600,- € auf nunmehr 697.500,-€ festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 132.600,- € erhöht und damit gegenüber bisher 284.000,-€ auf nunmehr 416.600,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.           

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.           

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 22/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.          

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     678.400 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     678.400 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     49.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     49.000 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     169.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,83 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     280 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     280 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     320 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.           

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
Beschlussvorlage - 20/2018
Aufgrund veränderter Kosten im Abwasserbereich erfolgte eine Neukalkulation der Gebührensätze zum 01.01.2019:

Die Schmutzwasserzusatzgebühr sinkt von bisher 2,50 € /m³ auf 1,50 €/m³.
Die Schmutzwassergrundgebühren bleiben unverändert.

Die Niederschlags- und die Fremdwasserbeseitigungsgebühren sinken von bisher 0,45 €/ m² bzw. m³ auf 0,23 €/m² bzw. m³.

Die Streichung von § 28 Satz 4 erfolgt zur rechtlichen Klarstellung.  

Beschluss:
Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung - BGS) wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.     

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Sanierung der Straßenoberfläche "Kummel 1 - 3"
Beschlussvorlage - 11/2018
Die Zuwegung zu den Häusern "Kummel 1 - 3" in Gammelby befindet sich in einem schlechten Zustand. Es besteht nun die Möglichkeit, im Zuge des Breitbandausbaus die Straße ganzflächig zu sanieren. Hierzu liegt ein Angebot der ARGE des Breitbandzweckverbandes vor, in dem die bestehende Asphaltfläche aufgebrochen und entsorgt wird, die seitlich begrenzenden Bord- und Muldensteine angeglichen bzw. ersetzt werden und die Gesamtfläche ausgepflastert wird. Die Angebotsendsumme beträgt 16.963,45 € und ist nach Sichtung der abgegebenen Einheitspreise als günstig zu bewerten. Außerdem erfolgt eine Rückvergütung im Zuge der ausgeführten LWL Arbeiten in Höhe von 1.960,20 € Netto. Die zu schulternde Gesamtsumme beträgt somit laut Angebot 14.630,81 €. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es nicht ratsam ist, eine andere Firma mit der Sanierung zu beauftragen, da es sonst zu Komplikationen innerhalb der Gewährleistungsfrist kommen könnte.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, dem Sachverhalt zu entsprechen und die Bürgermeisterin zu ermächtigen, die Straßensanierungsmaßnahme durchführen zu lassen. Die hierzu erforderlichen Mittel in Höhe von 14.630,81 € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
Beschlussvorlage - 12/2018

Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll.

Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden.

Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein.

Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden.

Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine später Beschlussfassung wäre daher verbindlich.  


Beschluss:

Die Gemeinde beabsichtigt:

  1. Gesellschafterin der zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden

  2. Einen jährlichen Gesellschafteranteil von 2 Euro pro Einwohner, mindestens 1.000,00 €, zu zahlen

  3. Die Regionalmarke zur Kommunikation zu nutzen

  4. Eine(n) zentralen AnsprechpartnerIn der Klimaschutzagentur zu benennen

  5. Die Aufgabe unter den genannten Voraussetzungen auf das Amt Schlei-Ostsee zu übertragen

Voraussetzungen sind:

  1. Das Mitspracherecht wird, wie im GmbH- Gesetz (§47 GmbHG) vorgeschrieben, äquivalent zum Gesellschafteranteil verteilt

  2. Die Beteiligung des Kreises an der Klimaschutzagentur, wobei er keine Mehrheit haben darf

  3. Ein/e zentraler AnsprechpartnerIn in der Klimaschutzagentur

  4. Das nachhaltige Engagement der Gemeinde durch Öffentlichkeitsarbeit nach außen zu tragen

  5. Eine Liegenschaft unserer Wahl in das Energiecontrolling der Klimaschutzagentur zu geben  


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
Beschlussvorlage - 17/2018
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt.
Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne.
Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.
Neuer
Planungsraum (PR)
Zugehörige Kreise / kreisfreie Städte
Alter
Planungsraum
(PR)
Bestehender LRP / Jahr
I
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg
V
2002
II
Landeshauptstadt Kiel, Rendsburg- Eckernförde,
Plön, Neumünster
III
2000
III
Dithmarschen, Steinburg
IV
2005
Pinneberg, Segeberg, Stormarn,
Herzogtum Lauenburg
I
1998
Ostholstein, Hansestadt Lübeck
II
2003

Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.    

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt folgende Stellungnahme abzugeben:

1. Städteplanerische Entwicklung Gemeinde Gammelby

Die Gemeinde Gammelby liegt am Nördlichen Stadtrand vom Ostseebad Eckernförde.

Dadurch hat der Tourismus eine besondere Bedeutung auch in der Gemeinde Gammelby bekommen. Die Mitgliedschaft im Ostseefjord Schlei trägt außerdem dazu bei, Gammelby zu einem beliebten Urlaubsziel zu entwickeln. Die Gemeinde Gammelby ist bestrebt, das Gemeindegebiet entsprechend den Richtlinien der Naturpark- und Landschaftsschutzgebiets-Verordnungen im Sinne eines naturbezogenen Tourismus weiterzuentwickeln.

2. Landschaftsplanerische Entwicklung Gemeinde Gammelby

Die Gemeinde Gammelby befürwortet in Kooperation mit der Gemeinde Kosel für die Biotope der Gemeinde ein lokales Biotopverbundsystem zu erstellen, bzw. zu aktualisieren. und in das landesweite Biotopverbundachsensystem anzubinden.

Nach Beendigung der Rohstoffentnahme wird die Landschaft entsprechend den Rekultivierungsvorgaben wiederhergestellt, um eine Population und Wiederbesiedelung im Rahmen des Naturschutzes zu ermöglichen.

3. Biotopverbund 1: "Toteis-See-Achse"

(Windebyer Noor- Großer Schnaaper See- Kleiner Schnaaper See-Birkensee- Bültsee- Kollsee- Langsee- Holmer See)

Die Schnaaper Seen sind Bestandteil einer Kette einzelner Toteis-Seen innerhalb einer vom Westrand des Windebyer Noores kommenden Sanderfläche, die in der letzten Eiszeit durch Schmelzwassersande aus dem Windebyer Zweig des Eckernförder-Bucht-Gletschers als Binnensander aufgebaut wurde. Die innerhalb des Sanders als Seenkette vom Langsee über den Bültsee(NSG) bis zum Schnaaper See ausgebildeten abflusslosen Senken entstanden, und durch das Niedertauen von Toteisblöcken, also Gletschereis, das erst während der Nacheiszeit endgültig abschmolz. Die Große Breite, die zeitweise auch die Schmelzwässer des Schnaaper Sanders aufnahm, weitete sich zu dieser Zeit zu einem Eisstausee.

Die "Toteis-See-Achse" verläuft innerhalb eines Sanders mit einer Mächtigkeit von ca. 12 bis 23m. Darunter liegen wasserstauende Beckensedimente und Geschiebemergel. Die Grundwasser-Fließrichtung im Bereich des Bültsees erfolgt von Osten nach Westen. Wegen der relativ hohen Transmissivität des Grundwassers in den Sandersanden muss jegliche Verunreinigung, vor allem auch in stillgelegten Kiesgruben der Umgebung, vermieden werden, da sonst eine Eutrophierung des bislang noch nährstoffarmen Wassers zu erwarten ist.

(Transmissivität - Begriff aus der Hydrogeologie - Maß für die Fähigkeit eines Grundwasserleiters, Wasser zu transportieren)

4. Biotopverbund 2: "Niederung Koseler/Kolholmer Au"

(Niederung Koseler Au - Niederung Kolholmer Au - Niederung Pukdammer Au)

Das Auengebiet der Gemeinde Gammelby hat eine besondere ökologische Funktion. Der LRP2018 (Entwurf) weist z.B. "Niederung Koseler Au" "Kolholmer Au" als "Gebiet mit besonderer Eignung zum Aufbau eines Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems (Verbundachse)" als nicht durchgehende Biotopverbundachse aus. Diese Niedermoor-Auenniederung stellt ein wichtiges Biotopvernetzungselement zwischen dem Ornumer Noor (Anschluss: Biotopverbund landesweit), der Gemeinde Gammelby und weiter in Richtung Gemeinde Barkelsby mit Abzweig zur Stadt Eckernförde dar. Entwicklungsziel sollte es sein, diesen für den Naturhaushalt wichtigen Landschaftsteil landschaftsplanerisch zu entwickeln. 2017 wurde von der Gemeinde Gammelby der Antrag auf Aufnahme ins Auenprogramm des Landes gestellt, damit die Programme NATURA 2000 und die Umsetzung der europäischen Wasserrahmen-Richtlinie(WRRL) naturnahe Gewässer- und Auenlebensräume wiederherzustellen, ihr Ziel erreichen.

5. Raumordnungsplanung: Rohstoffsicherung versus Naturschutz

Die landesweite Raumordnungsplanung sieht in den verschiedenen Fachplanungsebenen den Vorrang der Rohstoffsicherung vor. Nach Beendigung der Rohstoffentnahme und Rekultivierung dieser Entnahmeflächen hat die Ausweisung "Rohstoffsicherung" keine Berechtigung mehr und bedarf einer Anpassung an die in der Rekultivierungsplanung erzielte Folgenutzung. Bei Nichtfortschreibung dieser Fachplanung werden die betroffenen Planungsräume gegenüber anderen möglichen Vorrangflächenausweisungen blockiert.

Der Landesentwicklungsplan 2010 weist den Bereich nördlich der B76 in den Gemeinden Gammelby und Kosel, bis an das Stadtgebiet Eckernförde heranreichend, als "Vorbehaltsraum für Natur und Landschaft" aus.

Die Flächen der oberflächennahen Rohstoffe wurden nach der Entnahme weitgehend bereits der vorgesehenen Folgenutzung (landwirtschaftliche Nutzung) zugeführt. Im beschriebenen Landschaftsraum im Gemeindegebiet von Gammelby (Birkensee) erfolgt kein Bodenabbau mehr. Alle ehemaligen Entnahmeflächen werden bereits entsprechend der gedachten Folgenutzung bewirtschaftet. Ein darüber hinausgehender Abbau ist mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht vereinbar.

Dieser Korridor-Landschaftsraum hat auch eine zentrale Funktion innerhalb des Biotopverbundes der Gemeinden Gammelby und Kosel. Er verbindet das Biotopverbundsystem der Gemeinden Kosel und Gammelby und der Stadt Eckernförde, siehe LEP 2010.

Der beschriebene Landschaftsteil ist Bestandteil der Biotopverbindung Biotopverbund 1 "Toteis-See-Achse, siehe Landschaftsplan Kosel. Bestandteil dieser Achse ist auf Gammelbyer Gebiet der "Birkensee", ein Biotop besonderer Wertigkeit (Stichwort: Massenvorkommen Ringelnatter). Im Sommer 2018 konnten im lokalen Straßennetz der Gemeinden Kosel, Gammelby und in Eckernförde viele von Autos überfahrende Reptilien und Amphibien kartiert werden, ein Beweis hoher faunistischer Diversität. 


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung

zu TOP 15.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 13/2018
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt.

Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist.

All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit erneut Stellungnahmen abzugeben.

Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.     

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 14/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 15/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 16/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen grundsätzlich aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.

Unter Berücksichtigung der erstmaligen Ausweisung einer Vorrangfläche im Gemeindegebiet wird durch die Gemeinde wie folgt Stellung genommen:
Das Datenblatt zur Fläche PR2_RDE_301 legt in der Abwägungsentscheidung (1. Auslegung) dar, dass die Fläche u. a. nicht als Vorrangfläche ausgewiesen wird, da es um ein Fläche im Stadt-Umland-Bereich (SUB) von Eckernförde handelt. Diese Bereiche sollen als Versorgungs- und Siedlungsschwerpunkte im ländlichen Raum gestärkt und weiterentwickelt werden. Sie sollen Entwicklungsimpulse für den ländlichen Raum geben. Durch die sehr hohe Rauminanspruchnahme von Windenergieanlagen werden Entwicklungsmöglichkeiten im SUB eingeschränkt. Aufgrund der naturräumlichen Gegebenheiten des SUB Eckernförde ist eine weitere Flächenentwicklung nur in wenige Richtungen möglich. Daher soll dieser Bereich freigehalten werden.

Im Rahmen der 2. Auslegung wird der SUB nur knapp behandelt. Es wird zwar eine Betroffenheit festgestellt, diese jedoch nicht weiter behandelt, da "nur" der Randbereich betroffen ist.
Wie im 1. Auslegungsverfahren von der Planungsbehörde richtig festgestellt, hat Eckernförde nur begrenzte Entwicklungsmöglichkeiten im SUB. Der bundesweiten politischen Diskussion ist zu entnehmen, dass es überall an Wohnraum fehlt. Im Bereich Eckernförde wurde der Bundeswehrstandort nachhaltig bestätigt und hinsichtlich der personellen Besetzung gestärkt. Eckernförde und der SUB haben uneingeschränkt eine hohe Nachfrage nach Wohnbauflächen. Die Gemeinde Gammelby hat bereits in der Vergangenheit im Landschaftsplan den nordöstlichen Bereich der Ortslage für eine wohnbauliche Entwicklung vorgesehen. Durch eine Vielzahl von Kiesabbauflächen, einer bestehenden Deponie der Klasse I sowie einem anhängigen Verfahren zu einer weiteren Deponie der Klasse I ist die Entwicklung der Gemeinde Gammelby nur in wenige Bereiche möglich. Durch die Ausweisung der Vorrangflächen wird die Gemeinde Gammelby nachhaltig beeinträchtigt. Die Flächen sind insoweit als Vorrangflächen zu streichen. Die Abwägung der Planungsbehörde aus dem 1. Auslegungsverfahren zum SUB ist weiterhin relevant und muss im Verfahren berücksichtigt werden.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für nichtöffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.   


Godber Peters  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführer  Bürgermeisterin