N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Gammelby vom 26.11.2009.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter Thomas Beerbaum
1. stellvertr. Bürgermeister Klaus-Jörg Brunkert
Gemeindevertreter Andreas Flügge
Gemeindevertreterin Inge Kunze
Gemeindevertreter Ralph Sicker
Gemeindevertreterin Heike Stolz
Gemeindevertreter Jürgen Thoms

Abwesend sind:
2. stellvertr. Bürgermeister Stefan von Weydenberg (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Godber Peters
Gast Eckhard Schmidt

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht der Bürgermeisterin
4. Einwohnerfragezeit
5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern
6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern
7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 21.09.2009
8. Sanierung Geländer Aubrücke an der Straße "An der Au"
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
  Beschlussvorlage - 17/2009
10. Erlass Haushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 21/2009
11. Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 19/2009
12. Bezuschussung eines Anruf-Linien-Taxi
  Beschlussvorlage - 18/2009

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Bericht der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Defekte Straßenbeleuchtung in der Dorfstraße. Ursache war ein beschädigtes Erdkabel
  • Protokoll der Begehung mit dem Sicherheitsingenieur liegt vor. Die aufgelisteten Mängel werden abgestellt.
  • Beide Gemeindearbeiter sind zurzeit erkrankt. Herr Quade ist als Vertretung tätig.
  • Die Reinigung der Gullys ist erfolgt. Die Gemeindearbeiter bitten die Bevölkerung um Beachtung der Straßenreinigungssatzung.
  • Der Landverkauf an den WaBo ist erfolgt.
  • Eine Stellungnahme zur F-Planung der Stadt für das Gewerbegebiet Nord wurde abgegeben.
  • Durchführung des Dorffestes und des Volkstrauertages

Zu Bericht der Bürgermeisterin verweist Gemeindevertreter Flügge darauf, dass die Befolgung der Straßenreinigungssatzung eine Verpflichtung für die Bevölkerung darstellt.
Ferner bittet Herr Flügge um Informationen über die Rückmeldung der Stadt bezüglich der abgegebenen Stellungnahme. Diese wird ihm von der Bürgermeisterin zugesagt.


zu TOP 4. Einwohnerfragezeit

Herr Clausen fragt noch einmal nach der Stellungnahme der Gemeinde zur Ausweisung von Flächen für die Windenergie. Hierzu wird auf die Beratungen im Bauausschuss verwiesen. Herr Clausen wird gebeten, sich in der Amtsverwaltung einmal über die derzeitig favorisierten Flächenausweisungen und die Einschränkungen für andere Gebiete zu informieren.
Herr Clausen fragt weiterhin an, wie die Gemeinde zum Thema Flächenphotovoltaik eingestellt ist. Die Bürgermeisterin erläutert hierzu, dass bisher in der Gemeinde noch keine konkreten Überlegungen angestellt wurden. Der Bauausschuss könnte sich im nächsten Jahr gegebenenfalls mit diesem Thema beschäftigen.
Herr Stolz fragt an, ob bereits eine Entscheidung bezüglich der Nutzung der Stromleitung im Feldweg getroffen wurde. Hierzu entgegnet die Bürgermeisterin, dass bisher keine Entscheidung getroffen wurde, da die Firma kein weiteres Interesse gezeigt hat.


zu TOP 5. Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern

Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.


zu TOP 6. Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern

Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern liegen nicht vor.


zu TOP 7. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 21.09.2009

Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 21.09.2009 erhoben.


zu TOP 8. Sanierung Geländer Aubrücke an der Straße "An der Au"

Zu diesem Tagesordnungspunkt stellt Herr Schmidt seine Entwürfe für das Brückengeländer der Aubrücke vor. Die Varianten 1 und 3 würden Kosten von ca. 9.500,- € verursachen. Die Varianten 2 und 4 würden ca. 1.000,- € teurer ausfallen. Die Preise beinhalten jeweils beidseitig ein 6 Meter langes Geländerelement und einen 5 bis 6 Meter langen Handlauf zum Anschluss des Geländerelementes an die vorhandenen örtlichen Gegebenheiten.

Die Ausführungen werden von der Gemeindevertretung zur Kenntnis genommen. Der Bauausschuss soll sich weiter mit der Angelegenheit beschäftigen.


zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
Beschlussvorlage - 17/2009

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gammelby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 35.800,- € vermindert und damit gegenüber bisher 504.500,- € auf nunmehr 468.700,- € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 37.500,- € erhöht und damit gegenüber bisher 92.900,- € auf nunmehr 130.400,- € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 21/2009

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     457.800 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     457.800 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     112.100 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     112.100 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     114.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                                            4 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     230 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     240 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     300 v. H.



§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass der II. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 19/2009

Im Rahmen der Haushaltsberatungen hat der Finanzausschuss empfohlen, die Steuersätze für die Hundesteuer ab dem 01.01.2010 anzuheben.

Die Steuer beträgt dann jährlich:
a) für den ersten Hund                                      40,00 €
b) für den zweiten Hund                   60,00 €
c) für jeden weiteren Hund                   80,00 €.

Diese Änderungen wurden in die II. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung eingearbeitet.


Beschluss:

Die II Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung wird erlassen.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bezuschussung eines Anruf-Linien-Taxi
Beschlussvorlage - 18/2009

Am 22.10.09 wurde eine Gespräch mit der Gemeinde, Herrn Blunk von der Kreisverwaltung, den Herren Rücker und Engel von der Bürgerinitiative und Herrn Schaper von der Autokraft geführt. Dabei hat Herr Schaper das Konzept eines Anruf-Linien-Taxi vorgestellt. Dieses verkehrt zusätzlich von Montag bis Freitag und ist in den Fahrplan der Autokraft integriert. Für die Bürgerinitiative ist dieses Konzept eine sinnvolle Alternative zu dem bisher angestrebten Anruf-Taxi, dass aus rechtlichen Gründen nicht realisiert werden konnte.
Geplant ist, dieses Konzept als Probelauf für 2010 ab dem Fahrplanwechsel am 13.12.2009 durchzuführen. Es wird jährlich von einem Defizit von 4.500,- € netto ausgegangen. Diese Kosten sollen zwischen Autokraft, Kreis und Gemeinde aufgeteilt werden. Der Finanzierungsanteil der Gemeinde beträgt 1.000,- €.
Mit Beschluss vom 28.05.2009 hatte die Gemeinde sich bereit erklärt, einmalig 500,- € für die Verbesserung des ÖPNV zwischen Gammelby und Eckernförde bereit zu stellen. Dieser Beschluss müsste entsprechend verändert werden.

Gemeindevertreter Flügge bitte darum zu prüfen, ob nicht auch am Samstag eine Fahrt nach Eckernförde hin und zurück angeboten werden kann. Dafür könnte man die Fahrten in der Woche auf 3 mal wöchentlich beschränken. Die Bürgermeisterin sagt zu, dass dieses mit der Autokraft noch einmal angesprochen wird.

Beschluss:

Es wird beschlossen, den Versuch des Anruf-Linien-Taxis in 2010 wie schon in 2009 mit einem Betrag von 500,- € zu bezuschussen. Der Gesamtzuschuss beträgt somit 1.000 €. Der Beschluss vom 28.05.2009 wird aufgehoben. 


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführer  Bürgermeisterin