N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Gammelby vom 03.02.2014.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  00.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Ralph Sicker
Stellv. Ausschussvorsitzende/r Stefan von Weydenberg
Ausschussmitglied Hans-Hermann Zenz
Ausschussmitglied/ wB Torsten Modi
Ausschussmitglied / wB Karsten Wittdorf

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer
Gemeindevertreter Tarik Stolz
Amtsdirektor Gunnar Bock
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Förderung der Lokalen Tourismusorganisation und Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee
  Beschlussvorlage - 4/2014
6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 6/2014
7. Erneuerung Bahnübergang "Gammelby" (Gemarkung Rögen)
  Beschlussvorlage - 5/2014
8. Straßensanierung Gammelby - Puckholt
  Beschlussvorlage - 2/2014

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Tagesordnungspunkt "Förderung der Lokalen Tourismusorganisation und Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee" wird als neuer TOP 5 behandelt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende, Ralph Sicker, berichtet, dass alle Beschlüsse des letzten Finanzausschusses an die Gemeindevertretung weitergeleitet wurden.
Zusätzlich zu Herrn Sicker gibt Herr Bock auf Wunsch von Frau Thoms-Pfeffer eine Erläuterung zum Thema "Verzicht auf das Vorkaufsrecht der Gemeinde". 


zu TOP 5. Förderung der Lokalen Tourismusorganisation und Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee
Beschlussvorlage - 4/2014

Das Amt Schlei-Ostsee und weitere 8 Verwaltungseinheiten hatten die Stadt Schleswig 2009 durch öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der europaweiten Ausschreibung und Vergabe der Aufgabe "Tourismusförderung" im Gebiet der Lokalen Tourismusorganisation (LTO) für die Jahre 2010 bis 2014 betraut. Die Vergabe erfolgte an die Ostseefjord Schlei GmbH. Nunmehr ist eine erneute Ausschreibung für die Jahre 2015 bis 2019 vorzunehmen, wobei eine Verlängerungsoption um max. weitere 5 Jahre berücksichtigt werden soll.

Folgende gemeinwirtschaftliche Aufgaben sind durch die LTO wahrzunehmen:
  • Touristische Weiterentwicklung des Vermarktungsgebietes und regionale Projektarbeit (Z. B. Radfahren, Wandern, Gesundheitstourismus)
  • Entwicklung und Vermarktung von touristischen Produkten
  • Entwicklung und Ver- bzw. Betrieb von touristischen Informationsmedien und Vertriebsplattformen - von Infobroschüren bis zum Internetportal
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Vernetzung der Region durch Beratung und Information
  • Interessenvertretung der Region beim Land, Kreis und weiteren Ebenen
  • Interessenvertretung des Tourismus innerhalb der Region
  • Leistungsträgerberatung und Umsetzung von Qualitätszielen
Die Gemeinde ist seit 2010 an der Förderung dieser Lokalen Tourismusorganisation beteiligt. Nunmehr geht es um die Unterstützung ab 2015 und um eine Übertragung der Aufgabe auf das Amt Schlei-Ostsee. Das Amt ist Gesellschafter bei der Ostseefjord Schlei GmbH. Folglich kann nur das Amt einheitlich die rechtliche Vertretung innerhalb der Organisation wahrnehmen. Diese Aufgabe steht in einem engen Zusammenhang zur Wahrnehmung der Aufgaben innerhalb der Lokalen Tourismusorganisation "Ostsee-Schlei-Region", deren Finanzierung von den betroffenen Gemeinden über den Amtshaushalt gesichert wird. Eine Teilung der rechtsverbindlichen Aufgabenwahrnehmung ist nicht möglich, so dass die übergemeindliche Förderung des Tourismus rechtsverbindlich nur einheitlich durch das Amt wahrgenommen werden kann. Diese Aufgabe sollte daher auf das Amt übertragen werden. Weitergehende gemeindliche Initiativen im touristischen Bereich werden hierdurch selbstverständlich nicht ausgeschlossen. Bezüglich einer Übertragung ist wichtig zu wissen, dass eine Rückübertragung grundsätzlich jederzeit von jeder Gemeinde unter Berücksichtigung vertraglicher Verpflichtungen binnen einer angemessenen Zeit verlangt werden kann und dass im Amtsausschuss nur diejenigen Vertreter der Gemeinden, die die betreffende Aufgabe übertragen haben, hierüber Beschlüsse fassen.

Die Kostenaufteilung innerhalb des LTO-Gebietes und innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee kann den entsprechenden Tabellen entnommen werden. Im Übrigen wird auf die Informationsveranstaltung für alle Gemeindevertreter sowie Finanz- und Tourismusausschussmitglieder vom 29.01.2014 verwiesen.


Beschluss:

Die Trägerschaft für die Förderung des übergemeindlichen Tourismus wird auf das Amt Schlei-Ostsee übertragen. Die Kosten werden nach der Finanzkraft der Gemeinde entsprechend der anliegenden Tabelle "Kostenaufteilung Lokale Tourismusorganisation innerhalb des Amtes Schlei-Ostsee" verteilt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 6/2014

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Gammelby zu prüfen. Da in der Gemeinde kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Finanzausschuss. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2013.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Gammelby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erneuerung Bahnübergang "Gammelby" (Gemarkung Rögen)
Beschlussvorlage - 5/2014

Es wurde festgestellt, dass die Bahnübergangssicherungsanlage des Bahnüberganges "Gammelby" abgängig ist und nicht mehr den aktuellen Ansprüchen an die Sicherheit entspricht. Der Bahnübergang muss somit erneuert werden. Ziel ist es die derzeitige Sicherung des Bahnüberganges rückzubauen und diese durch eine neue Sicherung mit Halbschranken zu ersetzten. Die Gestaltung wird nach den derzeit gültigen Bestimmungen verändert. Die vorhandene Anlage soll durch einen Neubau ersetzt werden. Bei Neubauten sind je Fahrtrichtung zwei Lichtzeichen und Halbschranken aufzustellen. Die Sicherung des Bahnüberganges wird somit künftig durch eine Anlage mit Halbschranken, Lichtzeichen und Andreaskreuz erfolgen. Ein Verzicht auf eine Halbschranke kann nicht erfolgen, da auf dem Rögener Weg nicht ausschließlich forst- und landwirtschaftlicher Verkehr vorherrscht. Zur Unterbringung der technischen Schalteinrichtungen wird das Betonschalthaus entsprechend dem Krezungsplan aufgestellt. Das geplante Betonschalthaus erhält eine wassergebundene Zuwegung für die Deutsche Bahn (DB) Mitarbeiter. Um ein gefahrenloses Räumen des Bahnüberganges zu gewährleisten soll bei Neubauten mit technischer Sicherung eine Fahrbreite von mind. 5,50 m im Bereich des Bahnüberganges und der Aufstelllänge hergestellt werden. Die Straßenfahrbahn des Rögener Wegs wird somit im 25 m Räumungsbereich auf 5,50 m verbreitert.

Die Kostenermittlung erfolgt auf der Grundlage der marktüblichen Preise. Die Gesamtkosten für die Erneuerung des Bahnüberganges Gammelby (ohne Planungs- und Verwaltungskosten) betragen ca. 420.000,00 €. Straßenbaulastträger der kreuzenden Gemeindestraße ist die Gemeinde Gammelby. Bei Modernisierung der technischen Sicherungsanlage und der Bahnübergangsanlage handelt es sich um eine Maßnahme der Altanlagensanierung. Lediglich für Maßnahmen, welche die Sicherheit erhöhen bzw. die Abwicklung des Verkehrs verbessern, ist gem. Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) eine Kostenbeteiligung des Straßenbaulastträgers vorgesehen. Bei diesem Bahnübergang betrifft sie den Einbau der Schranken, die Erweiterung des BÜ Belages (Erhöhung der Verkehrssicherheit), die Verbreiterung der Straßenfahrbahn sowie die Herstellung der Straßenmarkierungen. Für diese Maßnahmen sind gem. § 13 EKrG die Kosten zu jeweils 1/3 vom Bund, der DB Netz AG und dem Straßenbaulastträger (in diesem Fall die Gemeinde Gammelby) zu tragen.
Aus der Kostenübersicht ergibt sich, dass der kreuzungsbedingte Anteil an den Gesamtkosten bei etwa 88.791,39 € liegen wird. Die Gemeinde hätte hiervon dann 29.597,13 € zu tragen.

Die voraussichtlich geplante Bauzeit wird mit ca. 3 Monaten veranschlagt.


Beschluss:

Die Gemeinde beschließt das Einvernehmen zu erteilen und die Mittel i. H. v. 30.000,00 € im Haushalt 2015 bereitzustellen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Straßensanierung Gammelby - Puckholt
Beschlussvorlage - 2/2014

Bereits im Dezember 2011 wurde durch die Verwaltung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde ein formloser Antrag auf Bezuschussung eines Ausbaus der Straße von Gammelby nach Pukholt bis an die Gemeindegrenze Rieseby gestellt. Dabei ging es seinerzeit in erster Linie darum, in die Liste der beantragten Maßnahmen aufgenommen zu werden. Die Bezuschussung kann über den Kreis aus Mitteln des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) erfolgen, weil die Straße nach alter Definition als GIK-Weg klassifiziert ist (Gemeindeverbindungsweg I. Klasse). Die Zuschussquote liegt bei 55 % auf die Nettobaukosten.
Nunmehr hat sich der Mitarbeiter der Kreisbauverwaltung bei Herrn Andresen gemeldet und erfragt, ob die Gemeinde Gammelby möglicherweise auch kurzfristig bauwillig wäre. Bei der Zuteilung der, dem Kreis für 2014 zur Verfügung stehenden FAG-Mittel, könnte es so sein, dass eigentlich vorrangige Gemeinden abspringen, so dass Mittel frei werden könnten. Für diesen Fall könnte die Gemeinde Gammelby u.U. die Lücke füllen. Sofern dieser Fall nicht eintritt, wäre eine Bezuschussung in 2015 ggf. möglich.

Ausbau bedeutet in diesem Falle, dass die vorhandene Asphaltierung so belassen wird, wie sie ist. Oben drauf werden zusätzliche zwei Schichten aufgebaut. Dabei handelt es sich um eine ca. 5-6 cm mächtige Asphalttrag- und eine ca. 2,5 cm mächtige Asphaltdeckschicht. Die Banketten werden mit Asphaltrecyclingbaustoffen an die neue Fahrbahnoberkante angeglichen. Seitliche Zwangspunkte wie z.B. Auffahrten oder Rinnen werden ebenfalls angeglichen.
Herr Andresen hat die Kosten auf rund 273.000 € einschließlich Baunebenkosten geschätzt. Ob der Kreis sämtliche Kosten, die in dieser Kostenschätzung eingeflossen sind anerkennt, wird eine Prüfung noch erst ergeben.
Da es sich unumstritten um einen Ausbau i.S.d. Straßenausbaubeitragsrechtes handelt, sind Ausbaubeiträge von den Anliegern zu erheben. Eine Ausbaubeitragssatzung muss erlassen werden.

Unterwegs queren einige Drainagedurchlässe die Straße. Diese sollten im Vorwege auf ihren Zustand hin überprüft und ggf. vor einer Asphaltierung saniert werden. Dabei gilt es sicherlich vorab zu prüfen, wer Vorteilshabender der Leitungen ist. Die Vorteilshabenden müssen den Aufwand der Unterhaltung der Durchlässe im Verhältnis der Vorteile gemeinsam bestreiten.

Zufahrt nach Eichthal:
Auch bei dieser Straße handelt es sich um eine Gemeindestraße, allerdings ist diese nicht als GIK klassifiziert. Daher gibt es auch keine Möglichkeit der Bezuschussung eines Ausbaus.
Sollte die Gemeinde erwägen, auch diese Straße bei der Gelegenheit mit auszubauen, so muss bei einer Länge von rund 200 lfdm und einer Breite von 3,20 m mit Kosten von rund 16.000 € kalkuliert werden. Auch hier wären Ausbaubeiträge zu erheben.

Sofern ein Ausbau beschlossen wird, so ist es selbstverständlich, dass mit der Maßnahme eine Vollsperrung über die Zeit der Bauarbeiten einhergeht. Den Anliegern wird ein Erreichen ihrer Wohnungen ermöglicht. Der Ausführungstermin wird mit den landwirtschaftlichen Anliegern abzustimmen sein. Der Durchgangsverkehr muss umgeleitet werden.

Fazit:
Die Gemeinde muss beraten und beschließen, ob ein Ausbau der Straße "Gammelby – Pukholt" in 2014 oder 2015 durchgeführt werden soll. Der Beschluss würde quasi als Vorratsbeschluss gefasst, um kurzfristig auf ein Signal des Kreises reagieren zu können


Beschluss:

Die Angelegenheit wird vertagt. Zu den nächsten Sitzungen (Bauausschuss- und Gemeindevertretersitzung) sollen folgende Punkte geklärt werden:
- Wie hoch wären die Kosten für eine fachgerechte Reparatur, wäre diese eventuell wirtschaftlicher?
- Welche alternativen Maßnahmen bestehen zu dieser Straßensanierung?
- Welche "Reserven" bestehen seitlich der Straße, um diese eventuell zu verbreitern (unterhalb des Landerwerbs)?


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.


Christian Levien  Ralph Sicker 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender