Sitzungsort: | im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.45 Uhr |
Ausschussvorsitzende/r Tarik Stolz |
Ausschussmitglied Ralph Sicker |
Stellv. Ausschussvorsitzende/r Jürgen Thoms |
wählbarer Bürger Stefan Blawe |
wählbarer Bürger Kelvin Stapelfeldt |
Ausschussmitglied Klaus-Jörg Brunkert (entschuldigt ) |
wählbarer Bürger Eckhard Schmidt (entschuldigt ) |
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer |
Gemeindevertreter Torsten Modi |
Gemeindevertreterin Heike Stolz |
Gemeindevertreter Hans-Hermann Zenz |
Protokollführer Jan Andresen |
Gast Detlev Flach |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit derLadung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Mitteilungen und Anfragen |
5. | Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Gammelby und Beratung über die weitere Vorgehensweise |
Beschlussvorlage - 31/2014 | |
6. | Bericht zur laufenden Durchführung der Klärschlammverwertung |
Beschlussvorlage - 33/2014 | |
7. | Bestands- / Zustandsaufnahme gemeindlicher Liegenschaften |
Beschlussvorlage - 30/2014 | |
8. | Über die finanzielle Ausstattung des Wegeunterhaltungshaushaltstitels 2015 |
Beschlussvorlage - 32/2014 | |
9. | Antrag auf bauliche Straßenverengungen an den Ortseingängen |
Beschlussvorlage - 29/2014 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit derLadung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Herr Stolz wünscht eine Änderung des TOP 4, letzter Unterpunkt: Statt des protokollierten Textes soll es heißen: Im Bereich "Kummel alt" und "Kummel neu" sollen Markierungen entfernt werden. Ferner sollen die noch vorhandenen Fragmente der 50-er Markierung in der Dorfstraße entfernt werden. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Mitteilungen und Anfragen |
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zu TOP 5. | Vorstellung des Kanalkatasters der Gemeinde Gammelby und Beratung über die weitere Vorgehensweise |
Beschlussvorlage - 31/2014 In den vergangenen Jahren wurde die Aufstellung eines Kanalkatasters beraten und beschlossen. Das Kataster und das zugehörige Sanierungskonzept sind nunmehr fertiggestellt. Herr Flach vom Ingenieurbüro Torresin & Partner wird zur Sitzung vortragen. Es wurde sich im Vorwege der Sitzung darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird. Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität in den Kanälen vorhanden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird. Somit wird der Vortrag von Herrn Flach vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Ferner wird er erläutern, in welchem Zustand das Kanalsystem der Gemeinde Gammelby insgesamt ist und mit welchem grob geschätzten Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist. Da das Kataster aus mehreren Akten besteht, kann es nicht jedem Gemeindevertreter separat vorgelegt werden. Herr Andresen regt an, dass interessierte, ortskundige Gemeindevertreter oder auch der Bauhof ein Exemplar des fertigen Werkes zur Durchsicht erhalten und ggf. festgestellte Auffälligkeiten markieren. Diese könnten dann abschließend vom Ingenieurbüro geprüft und ggf. angepasst werden. Als Ergebnis der nunmehr anstehenden Beratungen in den Gremien der Gemeinde könnte, so wie in Absatz 2 beschrieben, der Abschluss eines Ingenieurvertrages beschlossen werden. Dazu einige Grundlageninformationen zum Planungsumfang und -honorar für künftig anstehende Kanalsanierungen: Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase) LP 1: Grundlagenermittlung LP 2: Vorplanung LP 3: Entwurfsplanung LP 4: Genehmigungsplanung LP 5: Ausführungsplanung LP 6: Vorbereiten der Vergabe LP 7: Mitwirken bei der Vergabe LP 8: Bauoberleitung LP 9: Objektbetreuung Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen würde im Rahmen zulässiger Honorarverhandlungen genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden. Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt zu werden. Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich. Die Höhe des Planungshonorars bemisst sich im Wesentlichen anhand der anrechenbaren Kosten nach der Kostenschätzung, später der Kostenberechnung. Da diese Zahlen noch nicht vorliegen, kann das Honorar auch noch nicht beziffert werden. |
Herr Flach präsentiert über einen Leinwandvortrag die Ergebnisse der Katasteraufnahme sowie grobe Schätzkosten des zu erwartenden Sanierungsaufwandes. Im Protokoll seien nur einige wesentliche Inhalte des Vortrags übernommen. Daher findet sich hier keine logische Nummerierung der Tabellen etc. . Längen und Bauwerke Hauptkanal Planaufteilung der Pläne des Kanalbestandes Längen der inspizierten Haupt- und Anschlusskanäle, Anzahl der inspizierten Schächte Betriebswirtschaftliche Folgen bei verschiedenen Maßnahmen Beispielvergleich Instandhaltung im Wohnungsbau und Kanalbetrieb Kostenzusammenstellung nach Priorität der Schadensbeseitigung Kostenzusammenstellung nach Schäden in den verschiedenen Kanalarten Nach Ende des Vortrages wird erörtert, wie weiter vorgegangen werden soll. Es wird der Anregung von Herrn Andresen gefolgt, tatsächliche Sanierungsmaßnahmen zusammen mit anderenGemeinden, die auch von Herrn Flach betreut werden, mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Vergabe auszuschreiben. Zunächst ist aber die im Sachverhalt beschriebene, schrittweise Planung sinnvoll. Die Gesamtkosten von rund 135.000 € (117.750 € + Planungshonorar) für die erforderlichen Sanierungen einschließlich des Planungshonorars werden zunächst anerkannt. Eine Besonderheit ist die Art der Schäden bzw. der angestrebten Beseitigung. Es handelt sich fast ausschließlich um Reparaturen, die nicht abgeschrieben werden können, sondern sofort dem laufenden Haushalt zur Last fallen. Dieser Umstand und die derzeit gerade laufende Entschlammung des Klärteiches mit erzeugten Kosten von bis zu 120.000 € werden eine Neukalkulation der Abwassergebühr verlangen. Dazu kann es erforderlich werden, auf Basis des nunmehr erstellten Kanalkatasters eine Vermögensbewertung zu erstellen. Dazu wird sich dann aber ggf. der Kämmerer äußern. Der fertige Aktenordner mit den Kanalbestandsplänen wird im Amt verwahrt und kann bei Bedarf an die Gemeindevertreter zwecks Durchsicht übergeben werden. Jeder ist eingeladen, die Pläne zu studieren und Fehler oder Merkwürdigkeiten deutlich zu markieren. So kommt der Ausschuss überein, dass die RW-Leitungen in Puckholt, die im Zuge der Vorbereitung der Asphaltierung der Gemeindestraße gefunden wurden, nachträglich noch eingemessen und dargestellt werden sollen. Nach Beratung wird folgender Beschluss gefasst: |
Beschluss: Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und zu erteilen. Der Vertrag ist als Stufenauftrag zu verfassen und soll zunächst die LP 2 beinhalten. Das Ergebnis der Vorplanung wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Bericht zur laufenden Durchführung der Klärschlammverwertung |
Beschlussvorlage - 33/2014 Beschlussgemäß wurde die Entschlammung und Verwertung des Klärschlamms aus der Teichkläranlage Gammelby ausgeschrieben und an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Der Einheitspreis des wirtschaftlichsten Angebotes ist im Vergleich zu einer identischen Maßnahme, die vor 6 Jahren in einer anderen Gemeinde des Amtes durchgeführt wurde, preiswert. Vermutlich aufgrund der Vergrößerung des Bieterkreises ist der Einheitspreis um rund 18 % günstiger. Allerdings hat sich die Annahme der zu verwertenden Schlammmenge leider nicht bestätigt. Herr Andresen hatte berechnet, dass die rund 500 angeschlossenen Einwohner Gammelbys über die Zeit von 10 Jahren (die letzte Entschlammung fand in 2004 statt) eine theoretische Schlammmenge von 64 to Trockensubstanz produziert haben müssten. Auf Basis dieser Zahl wurde der Aufwand einer Entschlammung auf 60.000 € geschätzt. Heute stellt sich während der Arbeiten heraus, dass wesentlich mehr Schlamm im Teich enthalten ist. Daher macht es den Anschein, als sei der Teich 2004 nicht komplett gereinigt worden. Während eines erbetenen Gesprächstermin hat Herr Andresen der Bürgermeisterin und dem Bauausschussvorsitzenden die Situation erläutert und dafür geworben, sämtlichen Schlamm zu entfernen. Gründe für diese Empfehlung sind:
Herr Sicker wurde als Finanzausschussvorsitzender durch Herrn Andresen telefonisch informiert. Über die Auswirkungen des Mehraufwandes auf die Abwassergebühren wird die Finanzabteilung des Amtes in der kommenden Finanzausschusssitzung informieren. Herr Andresen empfiehlt jedem Gemeindevertreter, sich das Entnahme- und Entwässerungsverfahren während des Betriebs noch anzuschauen. Nur so erschließen sich einem die relativ hohen Kosten. |
Nachdem Herr Andresen seinen Bericht abgegeben hat, wird noch überlegt, ob es im Schmutzwasserfreigefällesystem Sandfangschächte gibt. Dieses gilt es zu prüfen. Wenn es diese Schächte gibt, dann müssen diese regelmäßig gereinigt werden. Gleiches gilt für die Sandfänge der Straßenabläufe. |
Beschluss: -nur Bericht- |
zu TOP 7. | Bestands- / Zustandsaufnahme gemeindlicher Liegenschaften |
Beschlussvorlage - 30/2014 Der Bauausschussvorsitzende regt an, den Bestand und Zustand sämtlicher gemeindlicher Liegenschaften zu erfassen, um so notwendige oder mögliche Investitionen der kommende Jahre vorausplanen zu können. Möglicherweise kann eine Begehung der Mitglieder des Bauausschusses zusammen mit einem Architekten und ggf. einem Mitarbeiter des Amtes sinnvoll sein. |
Beschluss: Es wird beschlossen, eine Begehung durchzuführen. Als Termin wird sogleich Samstag der 08.11.2014, 10:00 Uhr vereinbart. Treffpunkt Alte Schule Gammelby. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Über die finanzielle Ausstattung des Wegeunterhaltungshaushaltstitels 2015 |
Beschlussvorlage - 32/2014 Der Bauausschussvorsitzende reget an, im kommenden Jahr verschiedene Straßenmarkierungsarbeiten sowie verstärkte Bankettunterhaltungsarbeiten durchzuführen. Diese Maßnahmen sind klassische Straßenunterhaltungsmaßnahmen und können aus dem Haushaltstitel des Verwaltungshaushaltes bestritten werden. Um einen Überblick zu geben, nennt Herr Andresen den Kontostand 2014: Ansatz 2014: 18.000 € Verfügbar 24.10.14 (nach noch ausstehender Zahlung der erfolgten Asphaltflickkarbeiten): ca. 8.000 € Fazit: Je nach Beratungsergebnis der Gemeindevertretung könnte der Haushaltsansatz für die Straßenunterhaltung 2015 so gewählt werden, dass auch Straßenmarkierungen und verstärkte Bankettunterhaltungen ohne weitere Mittelbereitstellungen möglich sind. Art und Umfang der Maßnahmen sollten definiert werden. Hinweis: Der Aufwand des Winterdienstes wird auch aus diesem Tiel bestritten und ist natürlich so gut wie nicht vorhersehbar. |
Beschluss: Es wird beschlossen, den Straßenunterhaltungshaushalt 2015 mit 20.000 € auszustatten. Neben den üblichen Posten der Unterhaltung sollen folgende Maßnahmen berücksichtigt werden: - Bankettbefestigung in der Innenkurve in Höhe der HaGe mit Rasengittersteinen. Zunächst sind die Zuständigkeiten in Abgrenzung zur Stadt Eckernförde genau zu klären. Leitpfähle sollen stehen bleiben und ggf. ergänzt werden. - Aufbringung weiterer 30-er Markierungen auf die Innerorts- Straßen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Antrag auf bauliche Straßenverengungen an den Ortseingängen |
Beschlussvorlage - 29/2014 Nachdem in der GV am 27.05.2014 über Verkehrsberuhigungen an den Ortseingängen von Birkensee und Puckholt kommend beraten wurde und diese abschließend abgelehnt wurden, haben Bürger Gammelbys mit Schreiben vom 03.07.2014 einen Antrag mit ähnlicher Forderung, bezogen auch auf andere Ortseingänge, an die Gemeindevertretung gestellt. Der Antrag wird mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellt. |
Herr Stolz trägt den Antrag der Anlieger vor. Er erklärt ferner, dass die Anlieger zeitweise ein Auto auf der Straße parken, um den Verkehr zu bremsen. Allerdings ist das unbeleuchtete Parken am Straßenrand dort nicht statthaft, da die Straßenbeleuchtung nachts abgeschaltet wird. Diesbezgl. wird der Hinweis gegeben, dass es an den Laternenmasten an den vorgeschriebenen rotweißen Banderolen mangelt. Andere Ausschussmitglieder machen darauf aufmerksam, dass es sich bei der Straße um eine Durchgangsstraße handelt, die natürlich auch von nicht-Gammelbyern genutzt wird. Diesen Umstand muss man als Anlieger dulden, die Straße ist nun mal keine Sackgasse. Es werden verschiedene Möglichkeiten einer Verkehrsberuhigung erörtert.
Nach den Beratungen wird folgender Beschluss gefasst: |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Kosten für folgende Maßnahmen durch die Verwaltung ermitteln zu lassen: 1. Aufstellung einer zusätzlichen Laterne am Ortsschild 2. Bepflanzung des Grünstreifens zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg mit Bodendeckern 3. Aufbringen von 50-er Markierungen einschließlich schrägen Streifen auf der Fahrbahn 4. Bepflanzung des Hangs westlich der Straße und südlich der Au mit Knickgehölzen Der Bauausschussvorsitzende wird das Ergebnis in einer der kommenden Ausschusssitzungen auf die Tagesordnung nehmen. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Jan Andresen | Tarik Stolz |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |