N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Einwohnerversammlung der Gemeinde Gammelby vom 07.03.2013.

Sitzungsort:  im Gemeindetreff "Alte Schule", Schulweg 10, 24340 Gammelby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeisterin Marlies Thoms-Pfeffer

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Godber Peters
Gast Günther Wischnewski
38 Einwohnerinnen und Einwohner
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung
2. Bericht der Bürgermeisterin
3. Errichtung einer 30 km/h-Zone
4. Anträge aus der Einwohnerversammlung

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung

Die Bürgermeisterin eröffnet die Sitzung und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung fest.


zu TOP 2. Bericht der Bürgermeisterin

Die Bürgermeisterin berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Weihnachtsmarkt
  • Seniorenweihnacht
  • Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr
  • Die Freiwillige Feuerwehr plant für September die Leistungsprüfung Roter Hahn II
  • Herausgabe Jahreskalender
  • Schilder zur Durchfahrtsbeschränkung auf 7,5 t wurden montiert
  • Fortschritte beim Kanalkataster
  • Test von verschiedenen Lampen zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung
  • Totholzentfernung bei den Kastanien an der Au. Eine Kastanie ist nicht mehr zu retten und muss gefällt werden.
  • Straßenschäden durch den Winter


zu TOP 3. Errichtung einer 30 km/h-Zone

Die Bürgermeisterin berichtet über den Antrag der GWG auf Einrichtung einer Tempo-30- Zone in dem Bereich An der Au / Bergstraße / Goosberg, der von zahlreichen Einwohnerinnen und Einwohnern unterzeichnet wurde. Aus diesem Grund wurde ein Einwohnerversammlung einberufen, zu der auch Herr Wischnewski, Leiter der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde, eingeladen wurde.

Herr Wischnewski erläutert den Zuhörern die verschiedenen Möglichkeiten einer Geschwindigkeitseinschränkung, wobei er darauf hinweist, dass normalerweise ein Tempolimit von 50 km/h für die gesamte Ortschaft gilt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass auf jeden Fall 50 km/h gefahren werden darf. Jeder Verkehrsteilnehmer darf nur so schnell fahren, wie es die örtlichen Verhältnisse und die Verkehrsverhältnisse zulassen.

Im Gegensatz zu früher ist es jetzt nicht mehr erforderlich, dass bei einer Zonenbeschränkung zwingend bauliche Maßnahmen durchgeführt werden. Grundsätzlich gilt in einer Tempo-30- Zone die rechts vor links Regelung. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon jedoch abgewichen werden.

Grundsätzlich vertritt Herr Wischnewski die Auffassung, dass eine Tempo-30-Zone für das gesamte Dorf machbar wäre. Es wäre bei einem Ortstermin jedoch noch der genaue Standort der Beschilderung zu ermitteln. Ferner ist Voraussetzung, dass ein entsprechender Antrag durch die Gemeinde gestellt wird.

Aus der Zuhörerschaft ergibt sich der Hinweis, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur dann durchzusetzen ist, wenn auch ständige Kontrollen erfolgen. Hierzu erläutert Herr Wischnewski, dass der Kreis ständig mit 2 Meßfahrzeugen im gesamten Kreisgebiet unterwegs ist.

Im Rahmen der Diskussion werden die Fragen der Anwesenden durch Herrn Wischnewski beantwortet.

Eine Meinungsumfrage ergibt, dass 30 von 38 anwesenden Einwohnerinnen und Einwohner für eine Tempo-30-Zone im Dorf sind.


zu TOP 4. Anträge aus der Einwohnerversammlung

Anträge aus der Einwohnerversammlung ergeben sich nicht.

Im Rahmen der Diskussion werden folgende Punkte angesprochen:
  • Risse in der Dorfstraße in der Fahrbahn und im Gehweg. Der Bauausschuss wird gebeten, sich der Sache anzunehmen.
  • Wunsch nach einer besseren DSL Versorgung
  • Illegale Müllentsorgung im Knick. Die Aktion Sauberer Wegrand der Gemeinde findet am 13.04. statt.



Godber Peters  Marlies Thoms-Pfeffer 
Protokollführer  Bürgermeisterin