Sitzungsort: | in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.35 Uhr |
Bürgermeister Uwe Satriep |
Gemeindevertreter Klaus Erichsen |
Gemeindevertreter Hans-Dieter Holst |
Gemeindevertreter Bernhard Hoppe |
Gemeindevertreter Philip Klagges |
Gemeindevertreter Marcus Lange |
1. stellv. Bürgermeisterin Anke Pischke-Sarp |
Gemeindevertreter Jürgen Profitlich |
Gemeindevertreter Bernd Stritzel |
Gemeindevertreter Günter Voß |
2. stellv. Bürgermeister Rüdiger Zander |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
8. | Wahl eines Mitgliedes in den Sport- und Kulturausschuss |
Beschlussvorlage - 5/2016 | |
9. | Weitere Entwicklung des Kindergartens Goosefeld - Einrichtung einer Außengruppe |
Beschlussvorlage - 7/2016 | |
10. | Zusammenfassung der Sanierungsplanungen für den Mischwassersammler sowie die Planungen zur Entschlammung der Klärteiche |
Beschlussvorlage - 6/2016 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Herr Gebhardt weist darauf hin, dass die Straße bei seinem Anwesen durch den landwirtschaftlichen Verkehr mit großen Fahrzeugen erheblich in Mitleidenschaft gezogen wird, da sie für eine solche Tonnage nicht ausgelegt ist. Er fragt hierzu an, was in diesem Zusammenhang passieren soll. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass die landwirtschaftlichen Flächen angefahren werden müssen. Die Fahrzeuge werden in der heutigen Zeit immer größer. Eine konkrete Lösung kann er jedoch zurzeit nicht anbieten. Gemeindevertreter Klagges erklärt, dass die hier angesprochene Belastung nur 1 bis 2 mal im Jahr stattfindet. Die Routen der Fahrzeuge sind auch im Hinblick auf die Straßennutzung durchdacht. Hieran erhebt sich eine Diskussion um die möglichen Anfahrtswege zu den Koppeln. Gemeindevertreterin Pischke-Sarp bittet darum, dass sich der Bauausschuss auf der nächsten Sitzung mit der weiteren Verfahrensweise beschäftigt. |
zu TOP 4. | Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Der Bericht des Bürgermeisters ist als Anlage dem Protokoll beigefügt. Sozialausschussvorsitzender Erichsen berichtet von folgenden Planungen:
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zu TOP 5. | Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern |
Anregungen und Beschwerden von Einwohnerinnen und Einwohnern liegen nicht vor.
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zu TOP 6. | Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern |
Gemeindevertreter Hoppe fragt an, wie es mit dem Loch in der Straße Pennywisch weitergehen soll. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass dieses Problem im Rahmen der jährlichen Flickarbeiten gelöst werden soll. Gemeindevertreterin Pischke-Sarp weist darauf hin, dass von einem Anwohner an der Ausgleichsfläche Räucherkate ein Zaun errichtet wurde. Die Reste des alten Zauns wurden auf der Ausgleichsfläche gelagert und müssen entfernt werden. Der Anwohner wurde auch bereits einmal vom Bürgermeister angesprochen. Außerdem ist aufgefallen, dass die Ausgleichsfläche in letzter Zeit öfter von einigen Anliegern gemäht wurde. Gemeindevertreterin Pischke-Sarp bittet darum, dass die Anlieger einmal von der Verwaltung angeschrieben und auf die Regeln einer Ausgleichsfläche hingewiesen werden. Außerdem möge sich der Bauausschuss auf der nächsten Sitzung mit dieser Angelegenheit beschäftigen.
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zu TOP 7. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 8. | Wahl eines Mitgliedes in den Sport- und Kulturausschuss |
Beschlussvorlage - 5/2016 Frau Christiane Schumacher hat ihr Mandat als bürgerliches Mitglied im Sport- und Kulturausschuss niedergelegt. Hierdurch bedingt ist ein neues Mitglied in den Sport- und Kulturausschuss zu wählen.
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Beschluss: Frau Svenja Noetzel wird als Mitglied in den Sport- und Kulturausschuss gewählt.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Weitere Entwicklung des Kindergartens Goosefeld - Einrichtung einer Außengruppe |
Beschlussvorlage - 7/2016 Mit Schreiben vom 17.05.2016 der Brücke Rendsburg-Eckernförde e.V. wird die aktuelle Situation im Kindergarten in Goosefeld geschildert. Derzeit sei ein deutlicher Anstieg der Kinderzahlen zu verzeichnen, für den ein Betreuungsanspruch zu realisieren wäre. Hierfür wurde die Einrichtung einer Außengruppe ins Gespräch gebracht. Nach Rücksprache mit der Heimaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde sei dies mit bis zu 16 Kindern genehmigungsfähig. Gleichzeitig hat die Brücke e.V. mit Ihrem Schreiben einen Vorschlag für die zukünftige Finanzierung dargelegt. Bisher wurde gemäß Vertrag aus dem Jahre 2010 folgendermaßen abgerechnet: Die Gemeinde Goosefeld zahlt nur für die Goosefelder Kinder, die auch den Kindergarten besuchen. Hierbei wird auf eine Bezuschussung in Höhe des Kostenausgleichs abgestellt, den die Gemeinde Goosefeld zahlen müsste, wenn diese Kinder eine Kindertageseinrichtung in einer anderen Gemeinde besuchen würden. Dabei handelt es sich um 77 € / Stunde für Kinder unter drei Jahren und 43 € / Stunde für Kinder über drei Jahren. In den letzten Jahren wurde immer auf die Betreuungszeit von 5 Stunden pro Tag abgestellt. Die Brücke möchte nun jedoch eine Anpassung auf 5,5 Stunden pro Tag vornehmen, da dies der tatsächlichen Betreuungszeit entspricht. In den letzten Jahren wurden folgende Zuschüsse durch die Gemeinde zur Finanzierung der Betriebskosten gezahlt: 2011 = 45.773,- € (26 Kinder übers Jahr verteilt mit 235 Betreuungsmonaten) 2012 = 44.290,- € (21 Kinder übers Jahr verteilt mit 206 Betreuungsmonaten) 2013 = 47.740,- € (21 Kinder übers Jahr verteilt mit 190 Betreuungsmonaten) 2014 = 43.260,- € (18 Kinder übers Jahr verteilt mit 184 Betreuungsmonaten) 2015 = 38.865,- € (15 Kinder übers Jahr verteilt mit 161 Betreuungsmonaten) Gemäß Vorschlag der Brücke e.V. soll in Zukunft wie folgt abgerechnet werden: Die Gemeinde Goosefeld gewährt zur Mitfinanzierung der Betriebskosten einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 53.000,- € jährlich (Sockelbetrag), der durch Zu- und Abschläge an die tatsächliche Belegung der Kindertagesstätte angepasst wird (bei zusätzlichem Betrieb der Außengruppe 104.000,- €). Außerdem soll sich zum Ausgleich der Steigerung von Personal- und Sachkosten der Sockelbetrag jährlich um einen Prozentsatz der Betriebskosten erhöhen, der zu 60 % die linearen, tariflichen Steigerungen der Vergütungssätze der AVB enthält und zu 40 % die Preisentwicklung der allgemeinen Lebenshaltungskosten (Arbeitnehmerhaushalt) des Vorjahres gegenüber dem vorangegangenen Jahr enthält. Der Sockelbetrag vermindert sich durch die tatsächlichen Einnahmen des Trägers aus der Geltendmachung von Kostenausgleichsansprüchen gegen andere Gemeinden. Der Sockelbetrag erhöht sich jedoch für jeden durch ein U3-Kind belegten Platz um den Differenzbetrag zwischen der doppelten Regelgebühr und der Krippengebühr, derzeit 840 ,- € im Jahr, sowie durch die Belegung durch ein Regelkind in Höhe von 1.608,- €. Weiterhin wurde die Berechnung des Sockelbetrages auf Basis der Annahme von Einnahmen aus Landes- und Kreiszuschüssen berechnet. Sollte sich der Auszahlungsbetrag der Zuschüsse um mehr als 5 % des Ausgangsbetrages ändern, wird der Grundbetrag des Gemeindezuschusses um den Differenzbetrag angepasst. Da bis heute nur der Finanzierungsvorschlag von der Brücke e.V. vorliegt und keine weiteren Zahlen bzw. ein Haushaltsplan zur Nachvollziehung für die genannten Zahlen vorliegen und diese in einem Gespräch vom 26.05.2016 mit Vertretern der Brücke e.V., der Leiterin des Kindergartens, dem Bürgermeister sowie seiner Stellvertreterin und Vertretern des Amtes auch nicht vorgelegt werden konnten, kann die Verwaltung zum jetzigen Stand keine Beurteilung über den Finanzierungsvorschlag treffen. Die Leiterin des Kindergartens berichtete, dass Sie bereits Interessenbekundungen von Eltern aus der altersgemischten Gruppe bekommen hat. Zum jetzigen Zeitpunkt kann sie keine weiteren Kinder aufnehmen, da alle Plätze belegt sind. Sie musste bereits Eltern auf andere Kindergärten verweisen. Betrachtet man die Geburtengänge der letzten Jahre, so sind im Jahr 2015 insgesamt neun Kinder in der Gemeinde Goosefeld geboren. Im Jahr 2014 waren es 4 Kinder, wobei eins davon schon in den Kindergarten in Goosefeld geht. Die Außengruppe kann jedoch erst Kinder ab 3 Jahren aufnehmen. Daher müsste man auf einen Wechsel von Kinder aus der altersgemischten Gruppe in die Außengruppe hoffen, damit die jüngeren Kinder aus der Gemeinde Goosefeld in der altersgemischten Gruppe aufgenommen werden könnten. Fraglich ist es daher, ob überhaupt eine 50 %ige Auslastung der Außengruppe durch gemeindliche Kinder erreicht werden kann.
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Beschluss: Es wird beschlossen, dass eine Außengruppe eingerichtet werden soll. Die Finanzierung der Betriebskosten durch die Gemeinde Goosefeld bleibt wie im jetzigen Verfahren, jedoch über 5,5 Stunden Betreuungszeit pro Tag, bei einem Zuschuss pro Kind aus Goosefeld im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und des Beschlusses durch den Jugendhilfeausschuss über den Kostenausgleich von 77 € / Stunde für U3-Kinder bzw. 43 € / Stunde für Ü3-Kinder. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Zusammenfassung der Sanierungsplanungen für den Mischwassersammler sowie die Planungen zur Entschlammung der Klärteiche |
Beschlussvorlage - 6/2016 Nachdem die Untere Wasserbehörde die Gemeinde vor einiger Zeit aufgefordert hat, das Mischwasserabschlagsbauwerk an der Au mittelfristig außer Betrieb zu nehmen, hat das Büro Hauck den Bau eines neuen, mächtig aufgeweiteten Mischwassersammlers zwischen Ortslage und Teichkläranlage geplant. Dieser kann bei Starkregenereignissen sämtliches Mischwasser zur Kläranlage transportieren. Schon im Frühstadium der Planung werden die Kosten auf 1,5 Mio Euro geschätzt. Anlässlich eines Gesprächstermins zwischen Bürgermeister, Verwaltung und Dr. Schauser Anfang Mai 2016, das betriebliche Belange der Klärschlammverwertung zum Inhalt hatte, äußerte Dr. Schauser mehr nebenbei, dass er sich frage, ob die Teichkläranlage mit nachgeschaltetem Schilfbeet der hydraulischen Belastung nach Aufweitung des Mischwassersammlers überhaupt gewachsen sei. Herr Andresen wurde zwischendurch zu diesem Gesprächstermin gebeten, um seine Erfahrung der Klärschlammverwertung aus den Amtsgemeinden einzubringen. Er teilt die Bedenken von Herrn Dr. Schauser. Schließlich können durch den aufgeweiteten Mischwassersammler größenordnungsmäßig bis zu 2.000 m³/h in die Teiche der Kläranlage strömen und dementsprechend auch das Schilfbeet belasten. Nach einigen Tagen der Überlegung regt Herr Andresen bei Herrn Satriep an, eine Expertise anfertigen zu lassen, die die Planungen des Büros Hauck zusammen mit einer Prüfung der hydraulischen Belastbarkeit der Kläranlage und einer technischen Variantenprüfung sowie einer Abschätzung der langfristigen Auswirkungen auf die Gebühren mit Einbeziehung von Abschreibungszeiten betrachtet. Seiner Überzeugung nach sind die Gemeindevertreter erst dann in der Lage, eine Entscheidung zu treffen, wie der Abwassertransport und die Abwasserreinigung in Zukunft in Goosefeld nachhaltig entwickelt werden sollen. Schließlich würde eine Investition in das Anlagevermögen in der Größenordnung von bis zu 1,5 Mio Euro die Abwassergebühr beispielsweise über die kommenden 50 Jahre um rund einen Euro pro Kubikmeter erhöhen. Aus dem betrieblichen Aufwand der Klärschlammverwertung, welcher in 2017 entstehen wird, wird sich über die Jahre bis ca. 2021 eine weitere Gebührenerhöhung von mindestens einem Euro pro Kubikmeter ergeben. Der betriebliche Aufwand muss nach dem einschlägigen Gebührenrecht binnen weniger Jahre refinanzieren werden und ist nicht abschreibungsfähig. Zur Information hier die derzeitige Gebührenstruktur:
Da die Verwaltung nicht in der Lage ist, die empfohlene Expertise auszuarbeiten, wurde die Kontaktaufnahme zu einem Fachmann empfohlen. Dieser kann die Zusammenhänge zwischen dem Ingenieurwesen, der Kläranlagenbiologie und der Betriebswirtschaft kommunaler Kläranlagen überblicken und Varianten darstellen. Mit Herrn Tepperies wird ein Fachmann empfohlen, mit dem in anderen Gemeinden des Amtes schon seit Jahren vertrauensvoll zusammengearbeitet wird. Diese Anregung aufgreifend wurde am 02.06.2016 ein Gesprächstermin im Amt abgehalten. Teilnehmer waren:
In diesem Gesprächstermin wurde herausgearbeitet, dass es tatsächlich einige technische Rahmenparameter zu berücksichtigen gilt, um zu verhindern, dass eine Fehlinvestition getätigt wird. Möglicherweise gibt es verschiedene Optionen der zukünftigen Ausrichtung der Abwasserbehandlungsanlagen der Gemeinde Goosefeld. Möglicherweise ist es auch denkbar, dass der Trockenwetterabfluss dem Abwassernetz und damit der Kläranlage der Stadt Eckernförde angedient wird. Herr Bürgermeister Satriep wird versuchen, ein erstes Gespräch mit Herrn Bürgermeister Sibbel schon vor der Gemeindevertretersitzung am 14.06.2016 zu führen. Herr Tepperies wird gebeten, bis zum 13.06.2016 abzuschätzen, welchen Aufwand er mit der Erstellung der Expertise abschätzt. Diese Honorarabschätzung wird dann in der Sitzung mitgeteilt. Bei einer Investition von bis zu 1,5 Mio Euro wird sich der Aufwand für die Ausarbeitung dieser Entscheidungshilfe größenordnungsmäßig im Promillebereich bewegen und ist daher aus Überzeugung der Verwaltung unbedingt gerechtfertigt. Bei anderen Abwasserbeseitungsträgern wurden derartige Entscheidungen auch unter Zuhilfenahme eines solchen Instrumentes getroffen.
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Bürgermeister Satriep gibt bekannt, dass sich die Kosten für die Beauftragung von Ing. Tepperies auf ca. 7.400,- € belaufen werden. Ing. Hauck ist jedoch bei einer weiteren Beauftragung bereit, sich an den Kosten zu beteiligen. Gemeindevertreter Hoppe beantragt, die Entscheidung über die Beauftragung eines weiteren externen Fachmannes zu vertagen, bis Bürgermeister Satriep mit Bürgermeister Sibbel von der Stadt Eckernförde gesprochen hat. Dieser Antrag wird mit 1 Ja-Stimme und 10 Nein-Stimmen abgelehnt. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die Unterstützung des externen Fachmanns in Anspruch zu nehmen. Die damit verbundenen Kosten belaufen sich auf ca. 7.400,-. Entsprechende Mittel werden im Nachtragshaushalt der Gemeinde bereitgestellt. Das Ergebnis der Expertise soll dem Bauausschuss der Gemeinde in einer Sitzung im Herbst / Winter 2016 vorgelegt werden.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Godber Peters | Uwe Satriep |
Protokollführer | Bürgermeister |