Sitzungsort: | in der Gemeindefreizeitstätte Goosefeld, Pennywisch 9, 24340 Goosefeld |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.25 Uhr |
Ausschussvorsitzender Rüdiger Zander |
Ausschussmitglied Hans-Dieter Holst |
stellv. Ausschussvorsitzender Bernhard Hoppe |
Ausschussmitglied Marcus Lange |
Ausschussmitglied Günter Voß |
wählbarer Bürger Joachim Paulsen |
wählbarer Bürger Hermann Sarp |
Bürgermeister Uwe Satriep |
Gemeindevertreterin Anke Pischke-Sarp |
Verwaltung/Protokollführer Norbert Jordan |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden und Anfragen von Gemeindevertretrinnen und Gemeindevertretern |
5. | Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 11/2015 | |
6. | Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung |
Beschlussvorlage - 12/2015 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Durch Ausschussmitglied Dr. Ing. Hoppe wird beantragt, die Tagesordnung um den Punkt "Anfragen von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern" zu ergänzen. Der Ausschussvorsitzende regt an, dass dieser Punkt auch den Bericht des Ausschussvorsitzenden berücksichtigt. Für künftige Sitzungen sollen
als Standardtagesordnungspunkte aufgenommen werden. Gegen die Erweiterung der Tagesordnung und die künftige Aufnahme der Standardtagesordnungspunkte bestehen keine Bedenken. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden und Anfragen von Gemeindevertretrinnen und Gemeindevertretern |
Durch den Ausschussvorsitzenden wird berichtet, dass zur Vorbereitung auf die zur Beratung anstehenden Tagesordnungspunkte ein Vorgespräch im Amt stattgefunden hat. Neben seiner Person haben der Bürgermeister und Frau Pischke-Sarp teilgenommen. Gemeindevertreterin Pischke-Sarp berichtet, dass innerhalb der Ortslage der Pkw-Verkehr immer noch sehr schnell unterwegs ist. Es wäre daher wünschenswert, Piktogramme mit "30" auf die Fahrbahn aufbringen zu lassen. Alternativ sollte die Geschwindigkeitsmesstafel wieder aufgehängt werden. Nach kurzer Erörterung kann festgehalten werden, dass der Bürgermeister sich um die Installation der Geschwindigkeitsmesstafel kümmert. Für die Piktogramme sollen durch die Verwaltung die Kosten ermittelt werden. Überdies wird mit dem Ordnungsamt Rücksprache gehalten, ob in einer 30/kmh-Zone die Wiederholung der zulässigen Geschwindigkeit durch Piktogramme zulässig ist. Bürgermeister Satriep berichtet über Reparaturarbeiten am Kommunaltraktor in Höhe von 1.500,00 €. Aufgrund des Alters und der Wiederkehrenden Reparaturen sollte über eine Ersatzbeschaffung nachgedacht werden. Die Kosten hierfür würden voraussichtlich zwischen 15.000,00 € und 20.000,00 € liegen. Ausschussmitglied Dr. Ing. Hoppe regt an, einen Kriterienkatalog mit den Mindestanforderungen als Basis für eine Preisumfrage zu erstellen. Ziel bei der Ersatzbeschaffung muss dabei die weitere Nutzung der vorhandenen Unterstellmöglichkeit sein. Nach kurzer Erörterung erklärt sich Ausschussmitglied Holst bereit, gemeinsam mit dem Gemeindearbeiter einen entsprechenden Kriterienkatalog zu erarbeiten. Die Verwaltung wird durch den Bürgermeister über die Ergebnisse in Kenntnis gesetzt. Gemeindevertreterin Pischke-Sarp spricht einige ungepflegte Grünflächen im Gemeindegebiet an. Hier sollte es das Ziel sein, diese der regelmäßigen Unterhaltung zuzuführen. Für die Fläche im Bereich "Fernblick" wird sich darauf verständigt, dass der Gemeindearbeiter Kuhn die notwendigen Arbeiten mit einem Hochentaster durchführt. Abschließend berichtet der Ausschussvorsitzende von der geplanten Errichtung eines 3. Blockheizkraftwerks (BHKW) im Bereich Lilienweg. Der Betreiber des Nahwärmenetzes möchte ein weiteres BHKW zur Ausfallsicherung und als Ersatz für den Fall von Wartungsarbeiten errichten. Ebenso sollen damit Spitzenlasten abgedeckt werden. Die ersten schalltechnischen Untersuchungen sehen keine Bedenken bei einem Betrieb zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr. |
zu TOP 5. | Neuaufstellung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 11/2015 Das Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Goosefeld hat am 14.09.1988 erstmals die Zustimmung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde erhalten. In den Folgejahren wurde dies in einigen Bereichen fortgeschrieben und den geänderten Situationen zur Abwasserbeseitigung angepasst. Dieses Abwasserbeseitigungskonzept, einschl. der ergangenen Änderungen, diente bisher als Grundlage für abwasserrechtliche Entscheidungen im Gemeindegebiet. Zweck und Ziel der Planung ist die schadlose Beseitigung des in der Gemeinde Goosefeld anfallenden Abwassers. Hierzu gehört das Schmutz- und Niederschlagswasser. Da das einleitend angeführte Abwasserbeseitigungskonzept keine Aussagen zum Verbleib des Niederschlagswassers trifft und die Aussagen zur Schmutzwasserbeseitigung, insbesondere in den Außenbereichslagen, nicht den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht, wird im Zusammenhang mit der Neuaufstellung der Abwasserbeseitigungssatzung die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes notwendig. Der Umfang des Abwasserbeseitigungskonzeptes richtet sich nach § 31 Landeswassergesetz S.-H. und bedarf der Genehmigung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde. Die im Konzept dargestellten Inhalte umfassen das Sammeln, das Fortleiten und die Beseitigung des Abwassers. Die Behandlung des Abwassers, das über die örtlichen Misch- und/oder Trennsysteme abgeführt wird, übernimmt die Kläranlage der Gemeinde Goosefeld. Das Abwasserbeseitigungskonzept besteht aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht. |
Das Abwasserbeseitigungskonzept wird durch den Protokollführer ausführlich vorgestellt. Auf einzelne Fragen wird näher eingegangen. |
Beschluss: Das vorliegende Abwasserbeseitigungskonzept, bestehend aus der Übersichtskarte und dem Erläuterungsbericht (Stand 23.07.2015), wird beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Erlass einer neuen Abwasserbeseitigungssatzung |
Beschlussvorlage - 12/2015 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Goosefeld wurde am 14.12.1995 beschlossen und trat zum 01.01.1996 in Kraft. Nach § 2 (1) des Kommunalabgabengesetzes S.-H. verliert diese Satzung zwanzig Jahre nach Inkrafttreten ihre Gültigkeit. Dieser Fall tritt für die Gemeinde zum 31.12.2015 ein. Basis für die Beitrags- und Gebührensatzung ist die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde. Diese wurde ebenfalls am 14.12.1995 erlassen und hat bisher keine weiteren Änderungen erfahren. Zwischenzeitlich haben sich die rechtlichen Grundlagen im Landeswassergesetz S.-H. (LWG) geändert. Gemäß § 31 (5) LWG können die Gemeinden entsprechend ihrem Abwasserbeseitigungskonzept in der Abwasserbeseitigungssatzung vorschreiben, dass und in welcher Weise Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in Gewässer einzuleiten ist, sofern dies ohne unverhältnismäßige Kosten möglich und wasserwirtschaftlich sinnvoll ist. Diese Übertragung erfolgte bisher weder im Abwasserbeseitigungskonzept noch in der Abwasserbeseitigungssatzung. Somit wäre bis zum heutigen Tag die Gemeinde für die Niederschlagswasserbeseitigung zuständig. Ziel ist es, alle rechtlichen Grundlagen zur Abwasserbeseitigung auf den neuesten Stand zu bringen. Nachdem zum Abwasserbeseitigungskonzept und zur Abwasserbeseitigungssatzung die notwendigen Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde erteilt wurden, ist dann im vierten Quartal über die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zu beraten. Dieser Prozess ist zur rechtssicheren Regelung der Abwasserbeseitigung und der damit verbundenen Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Zeit ab dem 01.01.2016 unerlässlich. |
Die Abwasserbeseitigungssatzung wird durch den Protokollführer ausführlich vorgestellt. Auf einzelne Fragen wird näher eingegangen. |
Beschluss: Der Entwurf der Abwasserbeseitigungssatzung (Stand 23.07.2015) wird in der vorliegenden Form beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Unteren Wasserbehörde die Genehmigung zu beantragen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Norbert Jordan | Rüdiger Zander |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |