Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Amtsdirektor

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
3/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
23.01.2019

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 13.03.2019 
Gemeindevertretung 26.03.2019 

Betreff:
Öffentlich-rechtlicher Vertrag über den Beitritt der Gemeinde Goosefeld zum Breitbandzweckverband Schlei-Ostsee/Kappeln

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat am 03.12.2018 über eine Mitgliedschaft im Breitbandzweckverband der Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee und der Stadt Kappeln (BZV) beraten und die grundsätzlich Absicht erklärt, Mitglied im BZV werden zu wollen.
Die Verbandsversammlung des BZV hat am 16.01.2019 ebenfalls über den Beitritt von Goosefeld beraten und das Amt beauftragt, einen entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrag zu entwerfen, welcher nunmehr zur Beschlussfassung vorgelegt wird.

Mit dem Beitritt wird der BZV in die Lage versetzt, rechtswirksam den Breitbandausbau im Gebiet der Gemeinde Goosefeld zu planen, Fördermittel zu beantragen, jegliche Art von Verhandlungen im Sinne des Breitbandausbaus zu führen und entsprechende Verträge abzuschließen.

Interesse an einem Beitritt haben auch die Gemeinden Grödersby, Oersberg und Rabenkirchen-Faulück. Ggf. wird sich der öffentlich-rechtliche Vertrag daher noch um diese Gemeinden oder einzelne von ihnen erweitern. 

Abstimmungstext:
Der vorliegende öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen. Einer evt. Ergänzung um Grödersby, Oersberg und/oder Rabenkirchen-Faulück wird zugestimmt.



 


.....................................
Gunnar Bock
-Amtsdirektor-

Anlagen:
  • öffentlich-rechtlicher Vertrag
  • bisherige Satzung