N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 07.03.2017.

Sitzungsort:  im "Landgasthof Güby", Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.40 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Hermann Busch
2. stellv. Bürgermeisterin Silke Jöns
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Gemeindevertreter Manfred Radtke
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreterin Petra Schröder
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
1. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen
Gemeindevertreter Nils Wilke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
Gast Stephan Koch
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 2/2017
7. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Güby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Güby
  Beschlussvorlage - 1/2017
8. Antrag auf Zuschuss vom DRK Ortsverein Fleckeby und Umgebung
  Beschlussvorlage - 44/2016
9. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
  Beschlussvorlage - 38/2016
10. Beleuchtungskabelmitverlegung im Zuge des Breitbandausbaus in der Gemeinde
  Beschlussvorlage - 5/2017
11. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 12 und 13 nicht öffentlich zu behandeln. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Fragen gestellt. 

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Breitbandausbau in Güby wird durchgeführt.
  • Die Vorüberlegungen zu den geplanten Baumaßnahmen in Louisenlund sind weitgehend abgeschlossen.
  • Vertrag bezüglich der Übernahme der Straßenbeleuchtung wurde unterzeichnet.
  • Die FF Wolfskrug wird voraussichtlich aufgelöst.
  • In den nächsten Wochen beginnen kleinere Reparaturarbeiten am Damm.
  • 11.03.17 Schredderaktion
  • 25.03.17 Aktion Sauberes Dorf
  • Urlaub des Bürgermeisters vom 14.03.-12.04.

Sozialausschussvorsitzende Mätzler berichtet über folgende Planungen:
  • 08.04.17 Seniorenfrühstück
  • 21.05.17 Fahrradtour

Finanzausschussvorsitzender Thordsen gibt bekannt, dass die Gemeinde sich mit 500,- € zum Schleidörfertag am 06.08.17 beteiligen wird. Dieser findet auf Louisenlund statt. Die übrigen Punkte des Ausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Bauausschussvorsitzende Jöns gibt bekannt, dass die Gemeindearbeiter demnächst einige Bänke erneuern werden. Die übrigen Punkte des Ausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung. 

zu TOP 6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2016, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2016 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 2/2017
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Güby zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2016.     

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2016 der Gemeinde Güby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2016 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.     

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Güby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Güby
Beschlussvorlage - 1/2017
Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen.

Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.   

Beschluss:
Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Güby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Güby wird beschlossen.   

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag auf Zuschuss vom DRK Ortsverein Fleckeby und Umgebung
Beschlussvorlage - 44/2016
Der Gemeinde Güby liegt ein Antrag auf Zuschuss vom DRK Ortsverein Fleckeby und Umgebung vor. In diesem bedankt sich das DRK-Team ganz herzlich für die finanzielle Unterstützung der vergangenen Jahre, teilt aber auch mit, dass der Verein seine ehrenamtlichen Aufgaben nur leisten kann, wenn er weiterhin durch die Gemeinden getragen und unterstützt wird.

Der Antrag liegt der Vorlage bei.    

Beschluss:
Es wird beschlossen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 200,- € bis einschließlich 2022 zu gewähren.   

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
Beschlussvorlage - 38/2016
Die Landesregierung wird den Entwurf für den Teilregionalplan "Wind" am 06.12.2016 beschließen und sodann unverzüglich bekannt geben. Eine offizielle Verfahrensbeteiligung wird von Januar bis April erwartet. Die Landesplanung hat die entsprechenden Entwürfe zwischenzeitlich erstellt. Neu soll sein, dass die stärksten Flächenerhöhungen in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde stattfinden sollen, wovon vermutlich auch das Amtsgebiet Schlei-Ostsee betroffen sein wird.

Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in die Lage versetzt werden, (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung) die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden. 
Bürgermeister Pohl fasst noch einmal den Sachverhalt bezüglich der Reginonalplanung Wind zusammen. Innerhalb der Gemeindevertretung erhebt sich eine kontroverse Diskussion um den Standpunkt der Gemeinde und den zu fassenden Beschluss. Gemeindevertreter Thordsen spricht sich für die CDU-Fraktion gegen Windeignungsflächen im Gemeindegebiet aus. 

Beschluss:
  1. Die Gemeindevertretung hält die Ausweisung von Windeignungsflächen im Gemeindegebiet tendenziell für nicht geboten.
  2. Soweit weitere Gemeinden der Region Schlei-Ostsee einen gleichlautenden Beschluss fassen, soll gemeinsam eine Stellungnahme erarbeitet werden, soweit dieses argumentativ gebietsübergreifend sinnhaft erscheint.
  3. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Bürgermeistern derjenigen Gemeinden, die eine gemeinsame Stellungnahme vorbereiten lassen wollen, bei Bedarf externe fachliche Unterstützung einzuholen.  

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :4
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Beleuchtungskabelmitverlegung im Zuge des Breitbandausbaus in der Gemeinde
Beschlussvorlage - 5/2017

Aller Voraussicht nach werden die Stadtwerke Schleswig im Verlauf des Monats März mit dem Ausbau des Glasfasernetzes in Güby beginnen (Voraussetzung 60 % Anschlussbeteiligung).

Die Leitung soll überwiegend im Gehweg oder Straßenrandbereich verlegt werden. Wegen der Größe des Kabeldurchmessers wird vermutlich überwiegend ein offener Graben angelegt werden müssen.

In den letzten Jahren entstanden erhebliche Kosten durch Kabelschäden an der Straßenbeleuchtung. Das Alter der Kabel kann nur geschätzt werden. Neben den erheblichen Reparaturkosten und den aufwändigen Reparaturarbeiten hatten es die Bürger gleich straßenweise mit Beleuchtungsausfall zu tun.

Da nun ein Graben angelegt werden muss, empfiehlt es sich, gleichzeitig neben dem Breitbandkabel ein Stromkabel für die Straßenbeleuchtung zu verlegen und die Lampen gleich anzuschließen.

Es entstehen Mehrkosten durch einen breiteren Graben sowie zusätzliche Leitungen zu jedem Beleuchtungsmast. Zudem müssen erheblich mehr Kopflöcher gesetzt werden.

Für einen Mehraufwand von insgesamt ca. 83.000 € wären die Stadtwerke Schleswig bereit, Anschlüsse und Verlegung mit zu übernehmen.  

Nach Überprüfung durch die Verwaltung sind die Kostenberechnungen der Stadtwerke akzeptabel. Eine weitere Firma für die Verlegung hinzuzuziehen ist aus technischen Gründen nicht empfehlenswert.

Nach Rücksprache mit Frau Hagemeier greift hier die Straßenausbausatzung. Ob aber tatsächlich von den Bürgern Beiträge abverlangt würden, ist offen, da ebenfalls zu prüfen wäre, ob der Verwaltungsaufwand angemessen ist.

Eine spätere Verlegung eines Stromkabels mit den entsprechenden Anschlüssen würde ca. 150.000 € kosten. Beitragspflicht gemäß Straßenausbaubeitragssatzung ist dann unausweichlich.     


Beschluss:
Die beschriebene Maßnahme wird umgesetzt. Über den Nachtrag 2017 werden die benötigten Mittel bereitgestellt.    

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
Gemeindevertreter Thordsen weist darauf hin, dass die Bäume im Bereich des Waldes am Schulweg teilweise eventuell nicht mehr standsicher sind. Es befindet sich hier auch Totholz in den Kronen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Eigentümer anzuschreiben und auf das Problem aufmerksam zu machen.

Gemeindevertreter Thordsen weist darauf hin, dass die Wege im Bereich Viehberge durch Herrn Termöhlen kaputt gefahren worden sind. Die Verwaltung wird beauftragt, den Verursacher anzuschreiben und zur Wiederherstellung aufzufordern. 

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben. 


Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Bürgermeister