Sitzungsort: | im "Landgasthof Güby", Güby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.30 Uhr |
Bürgermeister Manfred Pohl |
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig |
Gemeindevertreter Werner Goos |
Gemeindevertreter Heinz Harrs |
Gemeindevertreterin Silke Jöns |
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler |
1. stellv. Bürgermeister Heinz Meggers |
Gemeindevertreter Thorsten Reimers |
Gemeindevertreter Hugo Thomsen |
2. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
6. | Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen |
7. | Wahl eines Mitgliedes für die Entsendung in den Abwasserbeirat der Schleswiger Stadtwerke |
Beschlussvorlage - 22/2010 | |
8. | Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für die Entsendung in den Abwasserbeirat der Schleswiger Stadtwerke |
Beschlussvorlage - 23/2010 | |
9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 19/2010 | |
10. | Erlass Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 20/2010 | |
11. | Beschilderung Moorweg |
Beschlussvorlage - 24/2010 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
14. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner |
Herr Lausen bedankt sich für den Schützenverein Güby für die Unterstützung durch die Gemeinde und die Teilnahme an den zahlreichen Veranstaltungen. Er gibt bekannt, dass die Entlüftungsanlage in Betrieb genommen wurde. Teilweise wurden auch bereits Gelder an die Gemeinde erstattet. Die Endabrechnung steht noch aus. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 5. | Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
Die Ausschussvorsitzenden berichten über die Angelegenheiten ihres Ausschusses. Der Finanzausschuss hat sich mit folgenden Themen beschäftigt:
Die Bauausschussvorsitzende berichtet über folgende Themen:
Die Sozialausschussvorsitzende berichtet über folgende Themen:
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zu TOP 6. | Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen |
Gemeindevertreter Thordsen fragt an, wer für die Unterhaltung des Wanderweges an der Schlei zuständig ist, da hier Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen. Gemeindevertreter Meggers verweist darauf, dass gemäß der bisherigen Vereinbarung, die Gemeinde für die Unterhaltung des Weges zuständig ist. Der Bürgermeister wird sich den Zustand des Weges einmal ansehen. Gemeindevertreter Thordsen weist darauf hin, dass die Gemeinde sich die Plattenwege einmal in Bezug auf Schäden ansehen müsste. Die Bauausschussvorsitzende erklärt, dass sich der Bauausschuss der Sache annehmen wird. Gemeindevertreter Thordsen weist darauf hin, dass es verschiedene Bäume in der Gemeinde gibt, bei denen das Lichtraumprofil freigeschnitten werden muss. Auch hier wird der Bauausschuss die Bäume begutachten und die entsprechenden Maßnahmen veranlassen. Gemeindevertreter Meggers fragt an, wer veranlasst hat, dass der Dornenzaun bei dem Wanderweg auf den Stock gesetzt wurde. Es war ursprünglich angedacht, dass die Pflanzen eine Hecke bilden sollten. Der Bürgermeister erklärt, dass er die Maßnahme veranlasst habe. Er habe jedoch lediglich das Beschneiden der Hecke angeordnet. |
zu TOP 7. | Wahl eines Mitgliedes für die Entsendung in den Abwasserbeirat der Schleswiger Stadtwerke |
Beschlussvorlage - 22/2010 Durch den Anschluss der Abwasseranlage Fleckeby an die Kläranlage der Schleswiger Stadtwerke, ergeben sich für die Gemeinde Güby gemäß Betriebssatzung der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung -, ein Sitz im Abwasserbeirat. Das Schreiben vom 10.11.2010 der Schleswiger Stadtwerke und die Betriebssatzung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. |
Durch Gemeindevertreter Thomsen wird Bürgermeister Pohl vorgeschlagen. Durch Gemeindevertreter Thordsen wird Gemeindevertreter Meggers vorgeschlagen. Auf Bürgermeister Pohl entfallen 6 Stimmen. Auf Gemeindevertreter Meggers entfallen 5 Stimmen. |
Beschluss: Herr Manfred Pohl wird als Mitglied in den Abwasserbeirat der Schleswiger Stadtwerke (Abwasserentsorgung) gewählt. |
zu TOP 8. | Wahl eines stellvertretenden Mitgliedes für die Entsendung in den Abwasserbeirat der Schleswiger Stadtwerke |
Beschlussvorlage - 23/2010 Durch den Anschluss der Abwasseranlage Fleckeby an die Kläranlage der Schleswiger Stadtwerke, ergeben sich für die Gemeinde Güby, gemäß Betriebssatzung der Schleswiger Stadtwerke -Abwasserentsorgung -, ein Sitz (Mitglied) im Abwasserbeirat. Hierfür ist ein stellvertretendes Mitglied zu wählen. |
Durch Gemeindevertreterin Mätzler wird Gemeindevertreter Meggers vorgeschlagen. |
Beschluss: Herr Heinz Meggers wird als stellvertretendes Mitglied in den Abwasserbeirat der Schleswiger Stadtwerke (Abwasserentsorgung) gewählt. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 |
Beschlussvorlage - 19/2010 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 19.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 794.100 € auf nunmehr 813.400 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 31.700 € vermindert und damit gegenüber bisher 106.000 € auf nunmehr 137.700 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass Haushaltssatzung 2011 |
Beschlussvorlage - 20/2010 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Beschluss: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Beschilderung Moorweg |
Beschlussvorlage - 24/2010 Die Gemeinde Güby erwägt die Einschränkung der verkehrlichen Nutzung des Moorweg mit z. B. dem Verkehrszeichen 262 - to-Begrenzung. Die Einschränkung von Straßen auf eine gewünschte Belastungsgrenze (z. B. 7,5 to, 2,8 to o. ä., hier Verkehrszeichen 262) stellt sich im Allgemeinen schwierig dar. Seitens der Verkehrsaufsicht kommt grundsätzlich nur eine entsprechende Beschränkung in Frage, sofern durch Gutachten nachgewiesen wird, dass eine Straße eine höhere Belastung nicht tragen kann. Sofern dieser Nachweis erfolgt, wäre grundsätzlich eine entsprechende Beschränkung möglich. In Bezug auf den Moorweg / Güby, bei welchem es sich um einen Betonplattenweg handelt, ist eine solche Begutachtung nach Rücksprache mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde jedoch entbehrlich und daher eine Beschilderung mit to-Begrenzung / Verkehrszeichen 262 oder als Alternative eines Einfahrt-Verbotes / Verkehrszeichen 250 grundsätzlich möglich. Zum Verkehrszeichen 250 sei jedoch anzumerken, dass dies auch z. B. Fahrradfahrer betreffen würde und daher diese Beschilderung m. E. als ungeeignet zu bewerten ist (würde ggf. durch Zusatzbeschilderung ermöglicht werden). Ich gehe daher im Weiteren nur auf die Beschilderung mit VZ 262 ein. Im Anordnungsfall muss einem bestimmten Bereich Verkehrsteilnehmern der Zugang / die Nutzung jedoch ermöglicht werden! Es kann zum ersten dem landwirtschaftlichen Verkehr, zum zweiten ggf. dem Ver- und Entsorgungsverkehr und zum dritten Anwohnern nicht untersagt werden, die Straße zu nutzen. Die Nutzung müsste den betreffenden Verkehrsteilnehmern durch Zusatzbeschilderung ermöglicht werden: „Anwohner frei“, „Ver- u. Entsorgungsverkehr frei“, „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“. Zur erforderlichen Zusatzbeschilderung: Beschränken und verbieten dürfen die Straßenverkehrsbehörden durch Verkehrszeichen – vorliegend z. B. eine angedachte Beschränkung mit Verkehrszeichen 262 (Gewichtsbeschränkung – z. B. 7,5 to o. ä.). Die Beschränkung muss notwendig sein, die Anordnung muss zur Zweckerfüllung geeignet sein, sie ist ungeeignet und rechtsfehlerhaft, wenn sie nicht durch rechtmäßiges Verhalten der Verkehrsteilnehmer befolgt werden kann oder rechtswidriges Verhalten geradezu provoziert. Die beschränkende Anordnung muss das Übermaßverbot beachten und die Interessen der Betroffenen berücksichtigen, z. B. auch das Interesse an der Nutzung des eigenen Grundstücks. Vorliegend dürfte der Moorweg nach meinem Kenntnisstand weitestgehend nur den Anwohnern, dem landwirtschaftlichen Verkehr / der Erreichbarkeit landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie dem Ver- u. Entsorgungsverkehr dienen. Eine Individualnutzung dürfte hier untergeordneter Natur sein, so dass o. g. Beschilderungsvarianten – jedoch unter Verwendung der erläuterten Zusatzbeschilderung – grundsätzlich möglich sein dürften. Ein vollständiger Ausschluss höher gewichtiger Fahrzeuge würde die Nutzung des Weges z. B. für den landwirtschaftlichen Verkehr fast vollständig unmöglich machen und wäre damit als rechtsfehlerhaft zu beurteilen und damit nicht anordnungsfähig. Inwieweit jedoch eine o. g. Beschilderung nebst erforderlicher Zusatzbeschilderung überhaupt als zielführend für den Moorweg erachtet werden kann, dürfte anzuzweifeln sein. Eine endgültige Entscheidung / Bewertung wäre jedoch bei Antragstellung durch die Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde vorzunehmen.
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Im Rahmen der Diskussion stellt Gemeindevertreter Meggers den Antrag, den Weg komplett freizugeben, aber die Höchstgeschwindigkeit durch entsprechende Beschilderung auf 20 km/h zu begrenzen. Vor der Abstimmung zieht er diesen Antrag jedoch wieder zurück. Bürgermeister Pohl stellt den Antrag, den Weg mit einer 7,5 to Begrenzung mit dem Zusatz „Anlieger frei“ zu versehen.
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Beschluss: Für den Moorweg soll bei der Verkehrsaufsicht eine 7,5 to Begrenzung mit dem Zusatz „Anlieger frei“ beantragt werden.
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Ja-Stimmen | :11 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 14. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Der Bürgermeister gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.
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Godber Peters | Manfred Pohl |
Protokollführer | Bürgermeister |