Sitzungsort: | im Gemeindehaus (Feuerwehrhaus), Borgwedeler Weg, Güby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 22.20 Uhr |
Ausschussvorsitzender Peter Thordsen |
Ausschussmitglied Karl-Ulrich Berg |
wählbarer Bürger Frank Hansen |
Ausschussmitglied Silke Jöns |
Ausschussmitglied Manfred Radtke |
Ausschussmitglied Thorsten Reimers |
Ausschussmitglied Nils Wilke (stellv. für Philipp Zülsdorff) |
Ausschussmitglied Philipp Zülsdorff (entschuldigt vert. durch Nils Wilke) |
Gemeindevertreter Hermann Busch |
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler |
Gemeindevertreterin Petra Schröder |
Protokollführer Norbert Jordan |
Gast Gabriele Grube |
Gast Gabriele Peter |
Gast Pichler |
Gast Frank Springer |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
5. | Anträge und Anfragen |
6. | 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund" Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 14/2019 | |
7. | 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 15/2019 | |
8. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund Ost – Zwischen Kavalierhaus und Försterei an der Allee nach Fleckeby-" Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 16/2019 | |
9. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund Ost – Zwischen Kavalierhaus und Försterei an der Allee nach Fleckeby-" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 17/2019 | |
10. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Güby für das Gebiet "Louisenlund Ost – Zwischen Kavalierhaus und Försterei an der Allee nach Fleckeby-" Entwurf des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 18/2019 | |
11. | Beschluss zum Bericht der HFUK zur Besichtigung des Feuerwehrgerätehauses |
Beschlussvorlage - 20/2019 | |
12. | Straßensanierung "Hof Louisenlund" |
Beschlussvorlage - 21/2019 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
14. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Durch den Ausschussvorsitzenden wird beantragt, den Tagesordnungspunkt 13 nicht öffentlich zu behandeln. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Einleitend spricht der Ausschussvorsitzende noch einmal seinen Dank für die geleistete Arbeit an den bisherigen Vorsitzenden dieses Ausschusses, Herrn Karsten Korte, aus. Hieran anschließend wird über folgende Themen berichtet:
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zu TOP 5. | Anträge und Anfragen |
Durch den Ausschussvorsitzenden wird Herr Mario Krüger begrüßt. Herr Krüger unterstützt die Gemeinde bei der Unterhaltung gemeindlicher Liegenschaften. Herr Krüger stellt sich anschließend kurz vor. Ebenso werden die Maßnahmen kurz umrissen, die durch ihn geleistet werden können/sollen. Ausschussmitglied Berg bittet darum, dass die Einrichtungen, die auf die Fahrbahnverengung im "Borgwedeler Weg" und "Damm" hinweisen, gereinigt werden. Stellv. Ausschussmitglied Wilke bittet um Unterhaltungsarbeiten an einem Graben im Bereich des „Louisenlunder Weges“. Das Grabenprofil müsste wieder hergestellt werden. Weiter wird darauf hingewiesen, dass im Bereich des Spielplatzes, beim Häuschen des Schießstandes, scharfkantiges Blech vorhanden ist. Hier besteht eine mögliche Verletzungsgefahr für Kinder. Dies sollte geprüft und beseitigt werden. Überdies ist auf dem Spielplatz eine Sitzbank defekt. Ausschussmitglied Reimers bittet um Rückschnitt im Bereich des Stromkastens gegenüber der Alten Schule. Ausschussmitglied Radtke weist auf den schlechten Zustand der Oberfläche der "Dorfstraße" hin. Es wird angeregt, über eine Erneuerung der Schwarzdecke nachzudenken. Nach kurzer Erörterung bittet der Ausschussvorsitzende die Amtsverwaltung, die Kosten hierfür zu ermitteln. Ausschussmitglied Jöns bittet um Mäharbeiten im Bereich des Hexenplatzes, Sandaustausch auf dem Spielplatz sowie die Erweiterung der Einfriedigung auf dem Spielplatz.
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zu TOP 6. | 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund" Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 14/2019 Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 03.08.2018 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 03.12.2018 im Feuerwehrgerätehaus Güby statt.
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Durch das Planungsbüro Springer wird der bisherige Planungsstand zusammenfassend vorgetragen. Die Anregungen und Bedenken, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von Dritten und Trägern öffentlicher Belange eingebracht wurden, werden vorgestellt und erörtert. Notwendige Anpassungen der Planunterlagen wurden an den entsprechenden Stellen vorgenommen.
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Beschluss: Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 15/2019 Siehe Beschlussvorlage 14/2018.
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Durch das Planungsbüro Springer wird der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans inhaltlich vorgestellt. Im Wesentlichen wird dabei der vorhandene Bestand aus dem Flächennutzungsplan übernommen. Bisher eingetretene Veränderungen und die geplante Entwicklung des Internatsbereichs sind nun mit eingeflossen. Anhand einer Übersichtskarte werden die Bereiche dargestellt, die sich gegenüber des jetzigen Flächennutzungsplans verändern sollen. Gemäß Vorhabenträger sind zum derzeitigen Planungsstand keine weiteren Veränderungen, insbesondere weitere Wohnbauflächen, notwendig. Durch den Ausschussvorsitzenden wird der Ziel- und Quellverkehr thematisiert. Der Parkplatz im Bereich der Kapelle wird sehr groß werden. Ziel sollte es sein, eine Lösung an der B 76 zu erreichen. Der Durchgangsverkehr durch Ahrensberg soll nachhaltig reduziert werden. Hieran schließt sich eine kurze Erörterung zu den verkehrsrechtlichen Schwierigkeiten an. Diese wurden bereits umfangreich im Rahmen des Quartierskonzepts untersucht. Eine Lösung an der B 76, die alle Interessenslagen von Privaten und Behörden berücksichtigt, konnte nicht gefunden werden. Auf einzelne Nachfragen, z. B. zum Monitoring der arten- und naturschutzfachlichen Maßnahmen, wurde durch das Büro BHF, Frau Peter, entsprechend eingegangen.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund Ost – Zwischen Kavalierhaus und Försterei an der Allee nach Fleckeby-" Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 16/2019 Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 03.08.2018 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 03.12.2018 im Feuerwehrgerätehaus Güby statt.
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Durch das Planungsbüro Springer wird der bisherige Planungsstand zusammenfassend vorgetragen. Die Anregungen und Bedenken, die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung von Dritten und Trägern öffentlicher Belange eingebracht wurden, werden vorgestellt und erörtert. Notwendige Anpassungen der Planunterlagen wurden an den entsprechenden Stellen vorgenommen.
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Beschluss: Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund Ost – Zwischen Kavalierhaus und Försterei an der Allee nach Fleckeby-" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 17/2019 Siehe Beschlussvorlage 16/2018.
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Durch den Ausschussvorsitzenden erfolgt der Hinweis, dass ein Teil des notwendigen Ausgleichs über Ökokonten in anderen Gemeinden sichergestellt werden soll. Da die Gemeinde Güby auch im Besitz eines Ökokontos ist, sollte der Ausgleich vorrangig in der eigenen Gemeinde erfolgen. Hierzu wird durch Frau Peter, Büro BHF, erläutert, dass es je nach Eingriff entsprechende Vorgaben für den Ausgleich gibt. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde hat für den Eingriff in Feuchtgebiete auch einen entsprechenden Ausgleich solcher Gebiete gefordert. Dies konnte in Güby nicht realisiert werden. Der Ausgleich und die Inanspruchnahme von Ökokonten erfolgte nach Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde. Zum Entwurf des Bebauungsplans wird durch das Planungsbüro Springer erläutert, dass die wesentlichen Festsetzungen für die Gestaltung der Baukörper nach Vorgabe der planenden Architekten und der Denkmalschutzbehörde erfolgt sind. Die zulässige Nutzung der einzelnen Baufelder wurden entsprechend konkretisiert und als Festsetzung mit aufgenommen. Abschließend wird auf einzelne Nachfragen näher eingegangen.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Güby für das Gebiet "Louisenlund Ost – Zwischen Kavalierhaus und Försterei an der Allee nach Fleckeby-" Entwurf des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 18/2019 Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gewählt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines Bebauungsplanes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag). Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (Durchführungsvertrag). Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zu schließen (§ 13 Abs. 1 BauGB). Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmt Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Laut Auskunft des Innenministeriums gilt folgender Leitgedanke: Der Durchführungsvertrag ist Gegenstand der Abwägung, weil er Teil des VEP ist. Daraus ergibt sich, dass er öffentlich beschlossen wird. Jedoch ist das Informationsfreiheitsgesetz zu berücksichtigen (Eventuelles schwärzen von Daten ist somit erforderlich). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der VEP und der Durchführungsvertrag müssen sich entsprechen.
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Durch den Ausschussvorsitzenden wird der zu leistende Brandschutz der Gemeinde angesprochen. Sofern durch das geplante Vorhaben die Freiwillige Feuerwehr ihre Gerätschaften erweitern müsste, dürfte dies nicht zu Lasten der Gemeinde gehen. Dabei ist insbesondere auf evtl. vorhandene Chemikalien im Bereich der Labore abzustellen. Ebenso geht es aber auch um Aufstell- und Rangierflächen sowie die Rettungswege. Für den Vorhabenträger wird durch Frau Pichler erläutert, dass die brandschutztechnischen Fragen im Rahme des konkreten Bauantrags bewertet und geprüft werden. Losgelöst hiervon wird angeregt, bereits jetzt die Planung mit der Feuerwehr ausführlich zu erörtern. Sofern es nach dem Gespräch noch evtl. Bedarfe gibt, die über den Durchführungsvertrag zu regeln sind, könnten diese noch bis zum finalen Abschluss mit abgestimmt und aufgenommen werden. Da der Wehrführer bei der Sitzung zugegen ist, nimmt dieser kurz Stellung und wird sich zur weiteren Prüfung der aufgeworfenen Fragen mit dem Vorhabenträger in Verbindung setzen. Hieran anschließend werden die wesentlichen Inhalte des Durchführungsvertrages durch den Protokollführer vorgestellt. Da es zwischenzeitlich zwischen dem Vorhabenträger und den Gemeinden Güby und Fleckeby ein Gespräch zum Baustellenverkehr sowie zum sonstigen Ziel- und Quellverkehr gab, wird empfohlen, den Vertragsentwurf zu ergänzen. Bisher ist nur geregelt, dass der Baustellenverkehr über die Gemeinde Fleckeby erfolgt. Es sollte ergänzend mit aufgenommen werden, dass der sonstige Ziel- und Quellverkehr ausschließlich über die Gemeinde Güby abzuwickeln ist.
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Beschluss: Dem vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: Ergänzung nach § 5 (2): Der tägliche Ziel- und Quellverkehr des laufenden Geschäfts des Internats, einschl. Schüler- und Lieferverkehr, wird für die Dauer der jeweiligen Bauzeit ausschließlich über die Gemeinde Güby, Ahrensberg, abgewickelt. Der Vorhabenträger wird dies im Rahmen seines Direktionsrechtes entsprechend kommunizieren und steuern.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Beschluss zum Bericht der HFUK zur Besichtigung des Feuerwehrgerätehauses |
Beschlussvorlage - 20/2019 Mit Datum vom 06.08.2018 übermittelte die Feuerwehr-Unfallkasse für Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein (HFUK Nord) den Bericht über das Besichtigungsergebnis der Besichtigung des Feuerwehrgerätehauses der FF-Güby. Der Bericht ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
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Durch den Gemeindewehrführer wird der Anlass und das Ergebnis der Begehung durch die HFUK vorgetragen. Ein Teil der aufgeführten Punkte, einschließlich der notwendigen Abgasabsauganlage, wurden bereits umgesetzt. Die Defizite der Zuwegung und des schwarz/weiß Bereichs sind noch offen. Die Feuerwehr hat bereits einen Maßnahmenplan erarbeitet, der der HFUK bereits zugesandt wurde. Hieran schließt sich eine kurze Erörterung möglicher Folgen durch die Begehung der HFUK an. Überdies werden durch den Protokollführer Erfahrungen anderer Gemeinden geschildert. Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht. Der Bericht und die ergänzenden Informationen werden zur Kenntnis genommen.
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Beschluss: |
zu TOP 12. | Straßensanierung "Hof Louisenlund" |
Beschlussvorlage - 21/2019 Es ist angedacht, im nächsten Jahr die Straße "Hof Louisenlund" mit einer neuen Asphaltdeckschicht zu versehen. Seitens der Bauamtsverwaltung wird empfohlen, sich bei der Sammelausschreibung des Kreises einzuloggen, um die in der Regel deutlich günstigeren Preise mitnutzen zu können. Die Gesamtlänge der Sanierungsstrecke beträgt ca. 600 m und die mittlere Breite ca. 3,50 m. Die Asphaltierung erfolgt im sogenannten Hocheinbau, bestehend aus einer 4 cm starken Asphaltdeckschicht und einer beidseitigen Bankettangleichung. Es sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass der vorhandene Straßenunterbau sehr wahrscheinlich nicht homogen aufgebaut ist. Somit besteht die Möglichkeit, dass sich bereits vorhandene Risse auf einer neuen Asphaltdeckschicht kurzfristig wieder abbilden, die aber dann im Bedarfsfall wieder vergossen werden könnten. Derzeit lässt sich konjunkturbedingt keine seriöse Kostenschätzung ermitteln. Es ist jedoch, unter Betrachtung der momentanen Ausschreibungsergebnisse, von einer Gesamtsumme von ca. 35.000,00 € auszugehen. Bei der Aufteilung entfallen ca.3/4 Kosten auf die Stiftung Louisenlund und ca. 1/4 der Kosten auf die Gemeinde Güby.
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Ausschussmitglied Radtke regt an, die Straße in diesem Zuge etwas breiter auszubauen. Hierzu schließt sich eine kurze Beratung an, mit dem Ergebnis, dass es bei der bisherigen Ausbaubreite bleiben soll. In 2019 sollen noch Straßenflickarbeiten geleistet werden. Im Haushalt 2020 sollen dann 20.000,00 € Niederschlag finden.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Maßnahme, wie im Sachverhalt beschrieben, in 2020 umzusetzen. Hierfür werden 20.000,00 € für den Anteil der Gemeinde Güby im Haushalt eingestellt. Die Abrechnung der Gesamtmaßnahme erfolgt spitz nach Länge der Straße.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 14. | Bekanntgaben |
Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt. Durch den Ausschussvorsitzenden werden die anwesenden Bürgerinnen und Bürger über die Ergebnisse der nicht öffentlichen Beratung in Kenntnis gesetzt.
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Norbert Jordan | Peter Thordsen |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |