N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holzdorf vom 03.12.2012.

Sitzungsort:  in der Gaststätte Blumenthal, Holzdorf
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Gemeindevertreter Kurt Daniel
Gemeindevertreterin Elisabeth Denker
Gemeindevertreterin Sabine Halfe
Gemeindevertreterin Christel Klöpper

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Protokollführerin Mona Klement

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters
5. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
  Beschlussvorlage - 19/2012
6. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 22/2012
7. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2012
  Beschlussvorlage - 20/2012
8. Erlass Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 21/2012
9. Aufstellung einer 1. Änderung des Flächennutzungsplanes -Windpark Holzdorf-
für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen 'Bösby' und 'Staunerhütten' sowie nördlich der Gemeindstraße 'Grünlund'
  Beschlussvorlage - 23/2012
10. Einwohnerfragestunde

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters
Siehe Anlage

zu TOP 5. Antrag des Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. auf jährliche Pauschalbezuschussung
Beschlussvorlage - 19/2012
Der Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V aus Weidefeld beantragt mit Schreiben vom 20. August 2012 eine jährliche Pauschalbezuschussung beginnend mit dem Haushaltsjahr 2012 um den Weiterbetrieb des Tierheimes zu gewährleisten.


Beschluss:
Dem Tierschutzverein Angeln-Schwansen e. V. wird für den Weiterbetrieb des Tierheims in Weidefeld für 2012 kein Zuschuss gewährt. Für 2013 muss ein neuer Antrag gestellt werden und eine Kostenaufstellung beigefügt werden.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Vorschläge für die Besetzung des Wahlvorstandes sowie des Wahllokals für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 22/2012
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Kommunalwahl am 26. Mai 2013 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand und das Wahllokal vorschlägt.

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, mindestens 8 Personen als Mitglieder in den Wahlvorstand zu benennen. Zusätzlich sollten noch 2 Personen als Reserve benannt werden.

Eine Auflistung des Wahlvorstandes zur Kommunalwahl 2008 ist der Vorlage als Anlage beigefügt.



Beschluss:
Es wird folgendes Wahllokal für die Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

Wahllokal: Jugendraum in der Sporthalle, Seeholz 40

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Kommunalwahl am 26. Mai 2013 vorgeschlagen:

  1) Wahlvorsteher/in: Bernhard Ahner                                      

  2) stellv. Wahlvorsteher/in: Klaus Riskowski                   

  3) Schriftführer/in: Ursula Röhe                                      

  4) stellv. Schriftführer/in: Elviera Böse

  5) Beisitzer/in: Gisela Petersen                                       

  6) Beisitzer/in: Renè Nemitz                    
                   
  7) Beisitzer/in: Iris Dahl                                      

  8) Beisitzer/in: Silke Reimers                                      

  9) Beisitzer/in: Anja Schütt

10) Beisitzer/in: Günter Hasse

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2012
Beschlussvorlage - 20/2012
Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern.
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.
Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan.
Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2012 und ein Nachtragshaushaltsplan 2012 in der Gemeinde unumgänglich.

Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2012 wir von Herrn Bock vorgetragen und erläutert.

Beschluss:
Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2012 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 werden beschlossen.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 21/2012
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
Die Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird von Herrn Bock vorgetragen und erläutert.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2014 bis 2016 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird

1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                               899.500,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                              899.500,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              39.400,00 EUR
in der Ausgabe auf                                                                                                                               39.400,00 EUR

festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                               0,-- EUR
2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                               0,-- EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                               0,-- EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                                                         1,00 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                          330 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                          350 %
2. Gewerbesteuer                                                                                                                                         350 %

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,-- EUR.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellung einer 1. Änderung des Flächennutzungsplanes -Windpark Holzdorf-
für das Gebiet zwischen den Gemeindestraßen 'Bösby' und 'Staunerhütten' sowie nördlich der Gemeindstraße 'Grünlund'
Beschlussvorlage - 23/2012

In der geplanten Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Kreisfreie Städte Kiel und Neumünster, Kreise Plön und Rendsburg-Eckernförde) zur Ausweisung von Eignungsgebietes für die Windenergienutzung ist in der Gemeinde Holzdorf ein Eignungsgebiet vorgesehen. Die Eignungsflächen mit einer Größe von ca. 29,4 ha liegen im Norden des Gemeindegebietes an der Grenze zur Gemeinde Thumby.

Mit einer Darstellung der Flächen im gemeindlichen Flächennutzungsplan kann die Gemeinde den Flächenzuschnitt konkretisieren und weitere Festlegungen z.B. zur Höhe der Windkraftanlagen vornehmen.

Über die Angelegenheit wird intensiv diskutiert. Weitere Fragen insbesondere die Bürgerbeteiligung am Windpark sollen mit der Firma Prokon in der Einwohnerversammlung am 07.01.2013 erörtert werden.

Beschluss:

1.       Zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Holzdorf wird eine 1. Änderung aufgestellt. - Planungsziel ist die Ausweisung von Flächen für Windkraftanlagen.
2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

4.       Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll durchgeführt werden.

5.       Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs 1 BauGB) soll schriftlich / in einem Scopingtermin erfolgen.

6.       Mit der Planung und der Verfahrensdurchführung (§ 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB) soll das Planungsbüro Springer, 24866 Busdorf, beauftragt werden.

7.       Mit dem Vorhabenträger ist ein Kostenerstattungsvertrag abzuschließen.



Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Einwohnerfragestunde
Die anwesenden Einwohner/innen stellen Fragen bezüglich der geplanten Windparkanlage und zum Haushalt der Gemeinde Holzdorf, die von Herrn Bock beantwortet werden.


Gunnar Bock  Mona Klement 
Beauftragter Bürgermeister  Protokollführer/in