N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holzdorf vom 25.03.2014.

Sitzungsort:  im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf
Beginn der Sitzung:  19.35 Uhr
Ende der Sitzung:  21.25 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Dirk Radeck
1. stellv. Bürgermeister Gerd-Hinrich Boll
2. stellv. Bürgermeister Torsten Denker
Gemeindevertreterin Christel Klöpper
Gemeindevertreterin Birgit Koglin
Gemeindevertreter Marc Quade
Gemeindevertreterin Ina Rambke
Gemeindevertreter Sönke Röhe
Gemeindevertreter Sven Schlömer
Gemeindevertreter Wolfgang Tröster

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Manfred Link (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
5. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.
  Beschlussvorlage - 3/2014
6. Vorstellung des Kanalkatasters (Abwasser) und der daraus folgenden Sanierungsmaßnahmen
  Beschlussvorlage - 8/2014
7. Stellungnahme als Nachbargemeinde zum Bauleitplanverfahren der Gemeinde Rieseby "Windpark Rieseby"
  Beschlussvorlage - 4/2014
8. Ausbau der Straße Neuseeholz, Ergebnis der Teilvorplanung
  Beschlussvorlage - 7/2014
9. Einwohnerfragestunde
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Herr Bürgermeister Radeck stellt den Antrag, die "Einwohnerfragestunde" als TOP 9 vor dem nicht öffentlichen Sitzungsteil durchzuführen. Weitere Anträge werden nicht gestellt.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die "Einwohnerfragestunde" als TOP 9 vor dem nicht öffentlichen Sitzungsteil durchzuführen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Herr Bürgermeister Radeck berichtet über folgende Punkte:

- Erarbeitung Stellungnahme zum "Windpark Rieseby" im Rahmen der frühzeitigen
Behördenbeteiligung und Träger öffentlicher Belange zur rechtzeitigen Abgabe
zum 31.03.2014
- Planungen aus dem Schulausschuss zur Erhöhung der Attraktivität der Schule in Waabs
- Erweiterung Kindergarten Damp um den gesetzlichen Anspruch der U3-Betreuung erfüllen
zu können. Bauherr ist die Gemeinde Damp, Träger ist die Kirche.
- Planung Ausbau der Straße "Neuseeholz"
- Termin gemeindlicher Workshop "Zukunftswerkstatt" am 30.03.2014 in der Turnhalle Seeholz

Frau Rambke informiert als Finanzausschussvorsitzende über Folgendes:

Gegenstand der letzten Ausschusssitzung war die Prüfung der Jahresrechnung 2013. Die Genehmigung der Jahresrechnung wurde aufgrund nicht geklärter Kosten im Bereich der Schulen und Kindergärten zurückgestellt. Die Jahresrechnung und die Erläuterung der nicht geklärten Kosten soll Gegenstand der nächsten Finanzausschusssitzung sein. Des Weiteren informiert Frau Rambke über einzelne Positionen aus der Jahresrechnung sowie über künftige Investitionen.

Aus dem Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur teilt Frau Klöpper mit, dass das Faschingfest mit 70 - 80 Gästen gut besucht war und aufgrund der verkauften Kuchenspenden für die Gemeinde kostenneutral durchgeführt werden konnte. Am 02.04.2014 findet eine Ausschusssitzung statt. Gegenstand der Tagesordnung wird das Ostereiersuchen auf dem Sportplatz sowie das erstmalige Maibaumsetzen sein.

Der Bauausschussvorsitzende, Herr Röhe, berichtet zu folgenden Themen:

- Notwendige Sanierungsmaßnahmen im Schmutzwasserkanalnetz auf Grundlage des Kanalkatasters
- Erarbeitung der Stellungnahme zum "Windpark Rieseby"
- Ausbau Straße "Neuseeholz"
- Arbeiten an der Einfahrt zur B 203 Holzdorf


zu TOP 5. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.
Beschlussvorlage - 3/2014

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl am 25. Mai 2014 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Europawahlgesetzes und der Europawahlordnung, ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.


Beschluss:

Für die Europawahl am 25. Mai 2014 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Jugendraum in Seeholz

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Europawahl am 25. Mai 2014 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Dirk Radeck

stellv. Wahlvorsteher: Sönke Röhe

Schriftführer/in:            Wolfgang Tröster

stellv. Schriftführer/in:            Manfred Link

Beisitzer/in:                        Torsten Denker

Beisitzer/in:                        Gerd-Heinrich Boll

Beisitzer/in:                        Henning Jess

Beisitzer/in:                        Ina Rambke

Beisitzer/in:                        Christel Klöpper

Beisitzer/in:                        Sven Schlömer
                              
Reserve: Björn Mohr, Birgit Koglin und Marc Quade


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Vorstellung des Kanalkatasters (Abwasser) und der daraus folgenden Sanierungsmaßnahmen
Beschlussvorlage - 8/2014

In den vergangenen Jahren wurde die Aufstellung eines Kanalkatasters beraten und beschlossen. Das Kataster und das zugehörige Sanierungskonzept sind nunmehr vollumfänglich fertiggestellt. Herr Hohmann vom Ingenieurbüro Aqua-Tec wird zur Sitzung vortragen.
Um sich für die Bauausschussitzung abzustimmen, hat am 05.03.2014 einen Gesprächstermin in der Außenstelle des Amtes in Damp zusammen mit Herrn Bürgermeister Radeck, Frau Rambke, Herrn Röhe, Herrn Andresen von der Verwaltung sowie den Planern stattgefunden.
Es wurde sich darauf verständigt, dass der Vortrag die gesamte Entstehung des Katasters bis hin zum fertigen Werk beinhalten soll und damit einen wesentlichen Teil der Ausschusssitzung beanspruchen wird.
Im Ergebnis sind sicherlich Schäden verschiedener Qualität und Quantität vorhanden. Das Kataster mit seinen Anlagen beinhaltet aber lediglich das System als Lageplan sowie die Schadensarten und deren Lage. Eine ingenieursmäßige Planung zur Beseitigung der Schäden war nicht Gegenstand des Auftrages auf Basis der VOL und vereinbarter Einheitspreise. Daher kann und soll auch nicht im Detail jedes Schadens darauf eingegangen werden, welche technischen Möglichkeiten der Beseitigung bestehen bzw. welche Kosten damit einhergehen. Diese Planungen müssen Gegenstand eines Ingenieurvertrages werden, welchem als Preisrecht die HOAI zugrunde gelegt wird.
Somit wird der Vortrag von Herrn Hohmann vielmehr darauf abstellen, die Bestandspläne und deren Aussagekraft grob zu zeigen. Ferner wird er erläutern, in welchem Zustand das Kanalsystem der Gemeinde Holzdorf insgesamt ist und mit welchem, grob geschätzten Sanierungsaufwand in den kommenden Jahren zu rechnen ist.

Ferner wird deutlich werden, dass einige Kanäle und Leitungen, im wesentlichen Regenwasser betreffend, aus Kostengründen bisher nicht gereinigt und inspiziert worden sind. Dabei handelt es sich um Objekte, die schwer zugänglich in Gärten, Hinterhöfen oder auf Weiden / Äckern liegen. Aus der SÜVO leitet sich keine unmittelbare Pflicht zur Untersuchung ab. Daher sieht Herr Andresen auch jetzt nur bei einigen Objekten, die bei einer Fehlfunktion beispielsweise Schadensersatzforderungen Dritter erzeugen könnten, die Erfordernis der Untersuchung. Dazu gehört beispielsweise der RW-Kanal auf den Grundstücken nördlich der Straße Seeblick (Häuser mit Keller…). Zudem sollte der Abschnitt des RW-Kanals zum Söbyer See, der unter der B 203 liegt, untersucht werden. Hier kann die frühzeitige Erkennung eines Schadens mit der Option einer grabenlosen Reparatur erhebliche Kosten einsparen, schließlich würde eine Baugrube in einer Bundesstraße sehr großen Aufwand bedeuten.


Da das Kataster aus mehreren Akten besteht, kann es nicht jedem Gemeindevertreter separat vorgelegt werden. Sollte der Wunsch der Einsichtnahme bestehen, so kann ein zusammenfassender Aktenordner in der Zeit nach der Sitzung überlassen werden.

Planungshonorar für Kanalsanierungen:

Die Planungsleistungen eines Ingenieurs gliedern sich nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) wie folgt: (LP = Leistungsphase)
LP 1:            Grundlagenermittlung
LP 2:            Vorplanung
LP 3:            Entwurfsplanung
LP 4:            Genehmigungsplanung
LP 5:            Ausführungsplanung
LP 6:            Vorbereiten der Vergabe
LP 7:            Mitwirken bei der Vergabe
LP 8:            Bauoberleitung
LP 9:            Objektbetreuung
Jede Leistungsphase beinhaltet sehr detaillierte, sogenannte Grund- oder auch besondere Leistungen. Herr Andresen wird genau abwägen, welche Leistungen für die weitere Planung der Kanalsanierung erforderlich und welchem Schwierigkeitsgrad diese zuzuordnen sein werden.
Die Grundlagenermittlung ist durch die Erstellung des Kanalkatasters bereits erledigt und braucht daher nicht erneut durchgeführt werden.
Um während der Planungen auch aus den Planungen aussteigen zu können, ist eine sogenannte stufenweise Beauftragung möglich.
Da der Bauausschussvorsitzende, Herr Röhe, vom Fach ist, wird vorgeschlagen, dass Herr Andresen in Abstimmung einen Ingenieurvertrag verhandelt und abschließend dem Bürgermeister zu Unterzeichnung vorlegt.


Herr Röhe erläutert kurz den Sanierungsaufwand für einen angenommenen 5-Jahreszeitraum an öffentlichen Kanälen und Leitungen auf rund 260.000 € geschätzt. Der kurzfristige Handlungsbedarf macht nach derzeitigem Kenntnisstand minimal 50.000 € und maximal 70.000 € aus. Vorrangig ist die Sanierung der Schmutzwasserkanäle. Die Finanzierung erfolgt aus der Abwasserrücklage. Bei der Überprüfung ist aufgefallen, dass viele Hausanschlussleitungen schadhaft sind.


Beschluss:

Es wird beschlossen, einen Planungsauftrag für die Abstellung der aufgelisteten Schäden auf Basis der HOAI 2013 zu verhandeln und zu erteilen. Die Kosten für sinnvolle Restinspektionen von RW-Kanälen sind zu ermitteln. Das Ergebnis der Vorplanung und der Kostenermittlung der zu empfehlenden Restinspektionen wird in einer der kommenden Bauausschusssitzungen zur weiteren Beratung vorgetragen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Stellungnahme als Nachbargemeinde zum Bauleitplanverfahren der Gemeinde Rieseby "Windpark Rieseby"
Beschlussvorlage - 4/2014

Die Gemeinde Rieseby betreibt Bauleitplanung für die Errichtung eines Windparks östlich des Gutes Saxtorf. Es handelt sich hier um die
  • 9. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die
  • vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nrn. 17.1 und 17.2

Im Rahmen der Bauleitplanung haben die Gemeinden die Möglichkeit, die im Regionalplan dargestellten Flächen der Eignungungsgebiete zu konkretisieren. Zur Sicherstellung der planungsrechtlichen Voraussetzunmgen sowie zur aktiven Steuerung der Errichtung des Windparks hat die Gemeinde Rieseby beschlossen, die B-Pläne Nr 17.1 und 17.2 aufzustellen. Die Vorhabenträger beabsichtigen auf 2 Teilflächen einen Windpark mit 6 Windenergieanlagen und der entsprechenden Infrastruktur zu errichten.

Im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung werden die Träger öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und Nachbargemeinden um eine erste Stellungnahme gebeten. Einer Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme bis Ende März wurde zugestimmt.


Herr Radeck trägt die Beschlussvorlage vor und informiert über die von der Interessengemeinschaft erarbeitete Stellungnahme. Hierzu wurde vom Planungsbüro Mordhorst aus Nortorf eine Grundlagenermittlung durchgeführt. Die Stellungnahme wird bis zum 31.03.2014 dem Amt vorgelegt.


Beschluss:

Die Stellungnahme liegt im Entwurf der Gemeindevertretung vor. Kleinere redaktionelle Änderungen werden noch eingearbeitet.Sie wird fristgemäß dem Amt zugeleitet und zum 31.03.2014 der Öffentlichkeit zugänglich gemächt.


Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :2
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Ausbau der Straße Neuseeholz, Ergebnis der Teilvorplanung
Beschlussvorlage - 7/2014

Nachdem in der GV am 05.12.2013 beschlossen wurde, eine Vorplanung für den Ausbau der Straße Neuseeholz erstellen zu lassen, hat das Büro Aqua-Tec das Zwischenergebnis am 05.03.2014 vorgetragen. Herr Bürgermeister Radeck sowie Frau Ramke und Herr Röhe als auch Herr Andresen von der Verwaltung haben zusammen mit den Planern erörtert, wie die weitere Vorgehensweise aussehen könnte. Diese Zusammenkunft diente der Vorbereitung der Bauausschusssitzung am 20.03.2014.
Das Büro Aqua-Tec wird zur Sitzung erscheinen und Vortragen. Die mit dieser Vorlage zur Verfügung gestellten Unterlagen sollen dazu dienen, den Gemeindevertretern erste Informationen an die Hand zu geben. Dabei weist Herr Andresen ausdrücklich darauf hin, dass man sich derzeit bewusst noch im Planungsstadium der Vorplanung (HOAI LP 2) befindet, so dass man keine fertige Ausführungsplanung erwarten darf. Die verwendeten Fachbegriffe können bei Bedarf in der Sitzung erläutert werden.
Neben den bautechnischen und gestalterischen Aspekten der eigenen Planung müssen natürlich auch die Versorger informiert und eingebunden werden. Das geschieht in den weiteren Planungsschritten. Zusätzlich müssen möglicherweise Vorkehrungen für Breitbandversorgung getroffen werden. Auch diese Erörterungen müssen im nächsten Planungsschritt berücksichtigt werden.
Den Inhalt eines abzuschließenden Ingenieurvertrages nebst der Honorarvereinbarung hat Herr Andresen verhandelt und den Anwesenden während der Zusammenkunft am 05.03.2014 erläutert. Das Honorar bemisst sich nicht zuletzt anhand der sogenannten anrechenbaren Kosten, die erst nach Festlegung der endgültigen Bauweise feststehen. Daher kann man heute lediglich feststellen, dass sich die Höhe des Honorars zwischen 20 und 30 Tsd Euro bewegen wird.
Der folgende Abstimmungstext soll nur ein Formulierungsvorschlag sein, der natürlich auch negativ beschieden oder verändert werden kann.


Bauauschussvorsitzender Röhe erläutert kurz die 3 verschiedenen Planungsvarianten. Für die Erstellung diese Varianten mit Kostenplanung sind Ausgaben von 5.000,- € zu veranschlagen. Des Weiteren informiert Herr Röhe über den Zustand der Straßen in der Gemeinde. Die Duchrführung des Ausbaus der Straße Neuseeholz ist für die Gemeinde finanzierbar.

Frau Rambke weist daraufhin, dass durch die Beauftragung einer Planung nicht automatisch eine Straßensanierung erfolgt.

Herr Radeck hebt die Notwendigkeit einer Planung hevor, um auch den Anliegern verlässlich Informationen, auch im Hinblick auf Straßenausbaubeiträgen, geben zu können.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Planungen weiter zu betreiben, dabei soll der Schwerpunkt der Planung auf die Varianten 1, 2 und 2a gelegt werden.
In der Entwurfsplanung soll Berücksichtigung finden:
  • Zielkonflikt Fahrbahneinengung / Durchgangsstraße / Anliegerstraße / Kernweg
  • Variantenmix inner- und außerorts
  • Gehweg mit Bord, Breite rund 1,10 m
  • Eigentumsverhältnisse / Grunderwerbsplan
  • Optional eine Einengung vor der Bebauung von der B 203 kommend, optional gepflasterter Bereich, auch an der Einmündung Kreisstraße
  • Fahrbahn asphaltiert, Gehweg optional gepflastert
  • Klärungen mit Ordnungsamt / Verkehrsaufsicht herbeiführen
  • Zuschussmöglichkeiten bei Kreis / Land / EU (Kernweg)
Als Ergebnis soll ein wesentlicher Teil der Entwurfsplanung mit einer Kostenberechnung vorgelegt werden. Ein Ingenieurvertrag mit einer stufenweise Beauftragung bis zur LP 3 ist abzuschließen. In Unkenntnis der tatsächlich anzusetzenden anrechenbaren Kosten zur Honorarermittlung (Prinzip Huhn und Ei) wird sich das Honorar in der Größenordnung 5.000 € bewegen.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Einwohnerfragestunde

Herr Kellinghusen bedauert, dass keine Eckpunkte aus Stellungnahme zum "Windpark Rieseby" vorgestellt werden und dadurch die Transparenz in dem Verfahren fehlt. Herr Radeck teilt hierzu mit, dass leider nicht rechtzeitig alle Informationen für die Stellungnahme vorlagen. Diese wird aber fristgerecht abgegeben. Er informiert die Anwesenden über einzelne prüfungsrelevante Punkte für eine solche Stellungnahme. Die Kosten für das Beratungsbüro liegen unter 1.500,- €. Die Stellungnahme wird öffentlich vorliegen, damit sie für die Bürger/innen einsehbar ist.

Herr von Spreckelsen fragt, ob aufgrund des geplanten Straßenausbaus ein Kredit aufgenommen werden muss. Eine Kreditaufnahme sei in der Vergangenheit schwierig gewesen, da die Gemeinde nicht kapitaldienstfähig ist. Sollte ein Darlehen aufgenommen werden, würde dies dann auch eine Steuererhöhung bedeuten?
Herr Radeck verweist auf den Planungsstand des Straßenausbaus "Neuseeholz". Bei einer Realisierung wird die Maßnahme tlws. aus der Rücklage und einer Kreditaufnahme finanziert. Eine Steuererhöhung sei nicht geplant.

Von den Einwohnern wird der Wunsch nach schnellerem Internet in der Gemeinde vorgetragen. Diesbezüglich werden verschiedene Möglichkeiten kurz diskutiert. Herr Radeck sieht es als schwierig, eine kommunale Lösung zu schaffen. Verschiedene Internetprovider wären bereit, in der Gemeinde etwas zu schaffen. Dafür wären aber Leerrohre notwendig, die die Gemeinde nicht finanzieren kann.

Aufgrund einer Anfrage sagt der Bürgermeister zu, prüfen zu lassen, ob in der Kurve "Tilsmaas" Straßenbegrenzungspfähle gesetzt werden können, damit die Bankette dort nicht so ausgefahren wird.

Es wird von den Einwohnern gebeten, ob im Berecih der ehemaligen Schule wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h erfolgen kann. Dort überqueren die Kinder die Straße, um zum Spielplatz oder zur Turnhalle zu gehen. Des Weiteren befindet sich dort auch die Ausfahrt des Feuerwehrgerätehauses. Im diesem Zusammenhang wird weiter angeregt, nach dem Ende der 30 km/h -Zone, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h bis Maasleben durchzuziehen. Herr Radeck wird das Amt bitten, entsprechende Anträge bei der zuständigen Stelle zu stellen.

Auf Nachfrage teilt Herr Radeck mit, dass die Anschreiben an einzelne Grundstückseigentümer zum Rückschneiden von Knicks für die Sicherheit im Straßenverkehr z. Zt. erstellt werden.


Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben

Herr Bürgermeister Radeck informiert die Öffentlichkeit über die im nichtöffentlichen Sitzungsteil gefassten Beschlüsse.



Dirk Radeck  Christoph Stöcks 
Bürgermeister  Protokollführer