Sitzungsort: | im Gasthof Blumenthal, Blumenthal 3, 24364 Holzdorf |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.55 Uhr |
Ausschussvorsitzender Gerd-Hinrich Boll |
Ausschussmitglied Christel Klöpper |
stellv. Ausschussvorsitzende Birgit Koglin |
Ausschussmitglied Sönke Röhe |
Ausschussmitglied Sven Schlömer |
Bürgermeister Dirk Radeck |
Gemeindevertreter Torsten Denker |
Gemeindevertreter Norbert Koglin |
Gemeindevertreter Manfred Link |
Gemeindevertreter Marc Quade |
Gemeindevertreter Wolfgang Tröster |
Verwaltung/Protokollführer Ulrich Erichsen |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
3. | Einwohnerfragestunde |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby" |
Beschlussvorlage - 23/2015 | |
6. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2015 |
Beschlussvorlage - 19/2015 | |
7. | 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Holzdorf |
Beschlussvorlage - 18/2015 | |
8. | Einzäunungen um abwassertechnische Anlagen |
Beschlussvorlage - 21/2015 | |
9. | Erlass Haushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 20/2015 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung. |
Es wird beantragt, die Tagesordnung um folgende Punkte zu erweitern:
|
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Einwohnerfragestunde |
Es werden keine Fragen der anwesenden Einwohner gestellt.
|
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
|
zu TOP 5. | Zuschuss für die Einrichtung "Haus Söby" |
Beschlussvorlage - 23/2015 Die Einrichtung "Haus Söby" des paritätischen Gesamtverbandes unterstützt den Gemeindearbeiter bei verschiedenen Tätigkeiten. Hierfür wird von der Einrichtung kein Geld genommen.
|
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
|
Beschluss: Es wird beschlossen, der Einrichtung "Haus Söby" einen Zuschuss in Höhe von 500 € zu gewähren.
|
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Holzdorf für das Haushaltsjahr 2015 |
Beschlussvorlage - 19/2015 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2015 und ein Nachtragshaushaltsplan 2015 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan.
|
Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für 2015 wird von Herrn Erichsen erläutert. Folgende Änderungen werden empfohlen:
Hierdurch beträgt die Entnahme von der allgemeinen Rücklage nunmehr 86.900 € . Die allgemeine Rücklage hat aber nur einen Stand von 79.000 €. Der Restbetrag in Höhe von 7.900 € muss über eine zusätzliche Entnahme von der Sonderrücklage Abwasser als inneres Darlehen gedeckt werden. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
|
Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 werden beschlossen.
|
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Holzdorf |
Beschlussvorlage - 18/2015 Bei der Berechnung der Zweitwohnungssteuer gilt als Mietwert die Jahresrohmiete, die vom Finanzamt ermittelt wird. Diese basiert auf den letzten Hauptfeststellungszeitpunkt 01. Januar 1964. Um für die Zweitwohnungssteuer einen gerechten Maßstab zu haben, wurde die Jahresrohmiete nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten durch das Statistische Landesamt Schleswig-Holstein aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet hochgerechnet. Hiermit erreichte man eine annähernd aktuelle Jahresrohmiete. Da dieser Preisindex durch hinzukommen der neuen Bundesländer nicht mehr fortgeschrieben wird, wurde seinerzeit empfohlen, den Hochrechnungsfaktor in den Satzungen auf den Stand Oktober 1998 festzuschreiben. Nunmehr erfolgt wieder durch das Statistische Bundesamt eine Ermittlung eines Preisindexes der Lebenshaltungskosten für das gesamte neue Bundesgebiet ab Januar 1995. Durch die Rechtsprechung wird nunmehr nicht beanstandet, dass die Berechnung des Hochrechnungsfaktors in zwei Schritten erfolgt. Von 1964 bis 1995 nach den Ermittlungen des Statistischen Landesamtes und von 1995 bis zum Oktober des Vorjahres nach den Ermittlungen des Statistischen Bundesamtes. Es kann also wieder zu einer jährlichen Berechnung des Hochrechnungsfaktors zurückgekehrt und dieses in der Satzung dementsprechend abgebildet werden. Der vorgelegte Satzungsentwurf berücksichtigt dieses. Die Mehreinnahmen werden sich durch diese Änderung auf ca. 1.800 € belaufen.
|
Der Sachverhalt wird von Herrn Erichsen vorgetragen. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
|
Beschluss: Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Holzdorf wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
|
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Einzäunungen um abwassertechnische Anlagen |
Beschlussvorlage - 21/2015 Die Einzäunungen der abwassertechnischen Anlagen der Gemeinde Holzdorf sind derart marode, dass sie teilweise umfallen. Daher muss sich die Gemeinde mit einer Erneuerung der Zäune beschäftigen. Um einen Anstoß für die Beratungen zu geben, werden folgende Stichpunkte geliefert.
Herr Andresen schlägt vor, für beides Zusammen zunächst 10.000 € in den Haushalt einzustellen. Nach den Beratungen der Gemeinde hinsichtlich der Art der Einzäunung und dem Anteil an Eigenleistung wird es möglich sein, die Kosten genauer zu beziffern.
|
Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus:
|
Beschluss: Es wird beschlossen, 10.000 € für die Einzäunungen der abwassertechnischen Anlagen in den Vermögenshaushalt einzustellen.
|
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass Haushaltssatzung 2016 |
Beschlussvorlage - 20/2015 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.
|
Der Entwurf des Haushaltes und der Haushaltssatzung 2016 wird von Herrn Erichsen erläutert. Folgende Änderungen werden empfohlen:
Die Deckungslücke beträgt 52.600 €. Die Deckungslücke muss über eine zusätzliche Entnahme von der Sonderrücklage Abwasser als inneres Darlehen gedeckt werden. Der Ausschuss spricht folgende Beschlussempfehlung aus: |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016, die Finanzplanung und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 1.024.400,00 EUR in der Ausgabe auf 1.024.400,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 87.400,00 EUR in der Ausgabe auf 87.400,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,0 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330% b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 350% 2. Gewerbesteuer 350% § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000,00 EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan.
|
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Ulrich Erichsen | Gerd-Hinrich Boll |
Protokollführer/in | Ausschussvorsitzende/r |