Sitzungsort: | im Dörps- und Sprüttenhus, Hummelfeld |
Beginn der Sitzung: | 19.40 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.00 Uhr |
Ausschussvorsitzender Hans Lindau |
Ausschussmitglied Uwe Albertsen |
stellv. Ausschussvorsitzender Kurt Kray |
Bürgermeister Dirk Harder |
Gemeindevertreter Marc Hansen |
Gemeindevertreterin Simone Lafrenz |
Gemeindevertreter Heiko Radloff |
Amtsdirektor Gunnar Bock |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Erlass einer neuen Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 2/2015 | |
5. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes |
Beschlussvorlage - 3/2015 | |
6. | Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung |
Beschlussvorlage - 4/2015 | |
7. | Info Friedhofsverwaltung |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Tagesordnung wird um den Punkt "Info Friedhofsverwaltung" erweitert. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Erlass einer neuen Entschädigungssatzung |
Beschlussvorlage - 2/2015 Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen sind. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurden die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigen Rundungsabweichungen kommen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes |
Beschlussvorlage - 3/2015 Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurde die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindvertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt. Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt. |
Folgende Änderungen werden im Vertrag vorgenommen: § 6(4) letzter Satz: nicht 100.000 € sondern 110.000 € § 9 Satz 1: Der Vertrag tritt am 01.01.2016 in Kraft |
Beschluss: Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung |
Beschlussvorlage - 4/2015 Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt. |
Folgende Änderungen werden in der Satzung vorgenommen: § 11(4) Satz 2: Das Stammkapital beträgt 110.000 € § 18(1): Satzungen des BZV werden durch Bereitstellung im Internet unter www.bzv-schlei-ostsee.de bekannt gemacht. Die Veröffentlichung wird im Aushangkasten neben dem Haupteingang des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde, hingewiesen. § 19(1): Die Verbandssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft.
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Beschluss: Die Verbandssatzung wird beschlossen. |
Ja-Stimmen | :3 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Info Friedhofsverwaltung |
Der Ausschussvorsitzende berichtet von einem Gespräch mit der Kirchenverwaltung. Die Kosten für die Friedhofspflege sind zu hoch. Es ist seit 2009 ein Defizit von 150.000 € angefallen, welches voraussichtlich zum Ende des Jahres 2015 175.000 € betragen wird. Ein weiteres Gespräch wird am 15.10.2015 folgen. |
Christian Levien | Hans Lindau |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |