N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Hummelfeld vom 26.11.2018.

Sitzungsort:  im Sitzungszimmer des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Hans Lindau
Ausschussmitglied Uwe Albertsen
stellv. Ausschussvorsitzender Kurt Kray

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Dirk Harder
Gemeindevertreter Jan Ehrenreich
Gemeindevertreter Marc Hansen
Gemeindevertreterin Angela Hippert
Gemeindevertreter Heiko Radloff
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Anträge und Anfragen
5. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
  Beschlussvorlage - 20/2018
6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 21/2018
7. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 22/2018

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Anträge und Anfragen
Marc Hansen berichtet von dem Eingang einer zweckgebundenen Spende eines Spenders, der anonym bleiben möchte. Die Spende soll für ein umweltfreundliches Löschmittel genutzt werden. Da die Feuerwehr keine entsprechende Schaumlöschpistole hat, würden sich die Investitionskosten für die Gemeinde auf ca. 2.000 € belaufen. Die Spende beläuft sich auf 200 €. Der Ausschuss wird sich bis zur GV Gedanken über die Thematik machen. 

zu TOP 5. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung- BGS)
Beschlussvorlage - 20/2018
Als Grundlage für die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (kurz BGS) dient die Abwasserbeseitigungssatzung, deren Neufassung durch die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 10.09.2018 beschlossen und durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde am 05.10.2018 genehmigt wurde.

Damit zum 01.01.2019 eine gültige Rechtsgrundlage für die Erhebung von Schmutzwassergebühren im Ortsteil Hummelfeld vorhanden ist, die den Voraussetzungen der Abwasserbeseitigungssatzung entspricht , wurde der vorliegende Satzungsentwurf erarbeitet. Dieser beinhaltet alle bisherigen Bestandteile und führt zu keiner Schlechterstellung von Abgabepflichtigen.
Für die Ortsteile Fellhorst und Wolfskrug wurde die Satzungszuständigkeit für Schmutzwasser per öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 11.05.2010 auf die Stadt Schleswig übertragen.
Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist die Gemeinde im gesamten Gemeindegebiet zuständig. Niederschlagswassergebühren werden derzeit nicht erhoben, die Satzung beinhaltet (wie die bisherige Satzung auch schon) jedoch die rechtlichen Grundlagen für eine spätere Erhebung.
Wesentliche Inhalte sind die Neufassung von Kostenerstattungsansprüchen bei zusätzlichen Grundstücksanschlüssen (§ 3), die Berücksichtigung von Niederschlagswasserversickerungsmöglichkeiten für Niederschlagswasseranschlussbeiträge (§ 8 Abs.3 und 4), die Aktualisierung der Grundlagen für die Gebührenerhebung einschließlich der Neuregelung einer Fremdwassergebühr (§§ 14-18) sowie für die Auskunftspflichten (§ 25) und die Datenverarbeitung (§ 26).

Eine parallel von der Verwaltung durchgeführte Überprüfung der kalkulatorischen Gebührengrundlagen hat ergeben, dass keine Veränderung der Schmutzwassergebühren erforderlich ist.    

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung von Abgaben und Geltendmachung von Kostenerstattungen für die zentrale Abwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung -BGS) wird in der vorliegenden Fassung des Entwurfs vom 13.11.2018 beschlossen.                    

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 21/2018
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Hummelfeld mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 3.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 386.500 € auf nunmehr 389.900 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 28.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 58.500 € auf nunmehr 86.900 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.       

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.       

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 22/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.       
Im Rahmen der Beratung wird der Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2019 über das Sondervermögen Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr zur Kenntnis genommen. 

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     396.100 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     396.100 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     32.500 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     32.500 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                     
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     99.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0,02 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     360 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     380 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     360 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.    

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Hans Lindau 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender