Sitzungsort: | im Feuerwehrgerätehaus, Südhang 23, 24398 Karby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.35 Uhr |
Ausschussvorsitzender Karlheinz Hauser |
wählbarer Bürger Maik Asser |
Ausschussmitglied Frank Hertwig |
Ausschussmitglied Dieter Jacobsen |
wählbare Bürgerin Katja Kraack |
stellv. Ausschussvorsitzender Helmut Schulz |
Ausschussmitglied Helga Thurau |
Ausschussmitglied Bettina Boysen (entschuldigt ) |
wählbare Bürgerin Alexandra Rebecca Nolte (entschuldigt ) |
Bürgermeister Arno Henkel |
Gemeindevertreterin Edda Doose |
Gemeindevertreter Klaus-Dieter Möse |
Verwaltung/Protokollführerin Anja Schnutz |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Information über den Erwerb von Anteilen der Schleswig-Holstein Netz AG für Kommunen |
5. | Erweiterung Straßenbeleuchtung Schulweg |
6. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2018 |
Beschlussvorlage - 23/2018 | |
7. | Erlass Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 24/2018 | |
8. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es wird beschlossen, die Tagesordnung um die Punkte "Information über den Erwerb von Anteilen der SH Netz AG für Kommunen" und "Erweiterung Straßenbeleuchtung Schulweg" zu erweitern.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 4. | Information über den Erwerb von Anteilen der Schleswig-Holstein Netz AG für Kommunen |
Herr Loell von der Schleswig-Holstein Netz AG erläutert das Beteiligungsangebot für die Gemeinde Karby (s. Anlage zum Protokoll) und beantwortet Fragen. Anschließend verlässt er die Sitzung. Nach einem ersten Meinungsaustausch wird die Verwaltung beauftragt, das Beteiligungsangebot aufzuarbeiten (u. a. Kosten Kommunalkredit, Dividenden, Laufzeit) und allen Gemeindevertretern und Ausschussmitgliedern schriftlich zukommen zu lassen. Anfang 2019 soll dann eine Beratung in den Gremien erfolgen.
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zu TOP 5. | Erweiterung Straßenbeleuchtung Schulweg |
Der Parkplatz beim Kindergarten Pezzettino ist schlecht beleuchtet. Im Namen der Eltern bittet der Förderverein, die Beleuchtung dort zu verbessern. Beim Nachbereichsschulverband hat der Bürgermeister bereits einen Antrag auf Bezuschussung der Maßnahme gestellt. Es wird beschlossen, im Schulweg eine zusätzliche Straßenlaterne zur Beleuchtung des Parkplatzes beim Kindergarten "Pezzettino" anzuschaffen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, Angebote einzuholen und die notwendigen Aufträge zu vergeben. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 4.000 € werden im Haushalt 2019 bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Karby für das Haushaltsjahr 2018 |
Beschlussvorlage - 23/2018 Gemäß § 80 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein kann die Gemeinde die Haushaltssatzung durch Nachtragssatzung ändern. Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen in einem Verhältnis zu den gesamten Ausgaben erheblichen Umfang geleistet werden sollen, oder Ausgaben für bisher nicht veranschlagte Baumaßnahmen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Nachtragshaushaltssatzung ändert, ergänzt oder berichtigt die Haushaltssatzung und auch den Haushaltsplan. Durch Veränderungen bei einigen Haushaltsstellen ist eine Nachtragshaushaltssatzung 2018 und ein Nachtragshaushaltsplan 2018 in der Gemeinde unumgänglich. Nähere Informationen ergeben sich aus dem Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan. |
Beschluss: Der 1. Nachtragshaushaltsplan 2018 und die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 werden beschlossen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Erlass Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 24/2018 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Es wird einstimmig beschlossen, folgende Pauschalbeträge neu festzusetzen: Förderverein Grundschule: 100 € Volkshochschule Karby: 150 € Kappelner Tafel e. V.: 100 € Außerdem einigt man sich darauf, für die Erstellung des Veranstaltungskalenders 500 € im Haushalt zu veranschlagen.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 690.700,00 EUR in der Ausgabe auf 690.700,00 EUR und 2. im Vermögenshaushalt in der Einnahme auf 83.400,00 EUR in der Ausgabe auf 83.400,00 EUR festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 EUR 2. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 EUR 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 EUR 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0,56 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330% b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330% 2. Gewerbesteuer 350% § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 EUR. § 5 Als Anlage gilt der Stellenplan. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Bekanntgaben |
Die erste Bürgerbeteiligung in Sachen Breitbandversorgung findet am 08.01.2019 statt. Außerdem wird über die aktuellen Sachstände in den Angelegenheiten Kindergarten und Friedhof berichtet.
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Anja Schnutz | Karlheinz Hauser |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |