Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes (Stand: 31.12.2009) wachsen. Der Wohnungsbestand beträgt für Karby 273 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 27 WE möglichen. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotential in Abzug zu bringen.
Grundsätzlich könnte über eine Entwicklung nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung". Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.
Um für Karby über eine Siedlungsentwicklung zu beraten, sind somit folgende Punkte von Bedeutung:
- Innenentwicklung vor Außenentwicklung
- Prüfung des vorhandenen Innenentwicklungspotentials
- Beachtung naturschutzrechtlicher Belange
- Vorrangige Entwicklung im/am Dorfkern
Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 EURO. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums.
Es erscheint sachdienlich, dass sich für die Gemeinde Karby grundsätzliche Gedanken über eine siedlungsstrukturelle Entwicklung bis zum Jahr 2025 gemacht werden.
Ziel der Beratung sollte somit sein,
- ob eine Entwicklung erfolgen soll,
- in welchem Umfang die Entwicklung erfolgen soll und
- wo die Entwicklung erfolgen soll.